Bauspardarlehen ohne Grundschuld

Hallo, wir benötigen ca. 45 000 Euro an Barmitteln für eine Wohnungsrenovierung+Küchenkauf usw. 25 000 Euro wurde uns durch eine Bausparkasse zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit dazu wurde unser Grundstück angegeben—jedoch ohne Eintragung einer Grundschuld. Jetzt möchten wir die anderen 20 000 Euro über einen anderen Bausparvertrag, bei einer anderen Bausparkasse, in Anspruch nehmen. Dieser Kasse würde ebenfalls das Grundstück als Sicherheit reichen. Ist es mir möglich für beide Kassen ein Grundstück als Sicherheit anzugeben oder ist dies zuzulässig? Das Grundstück dürfte in etwa dem Wert der benötigten Bausparsumme entsprechen.

Hallo,

warum sollte es nicht zulässig sein, eine Sache (auch ein Grundstück ist eine Sache) mehreren Gläubigern zur Sicherheit zu überlassen, wenn der Wert der Sache im Zweifel zur Befriedigung aller Gläubiger reicht.

Nicht zulässig (möglicherweise sogar strafbar) wäre es allerdings der zweiten Bausparkasse nicht zu sagen, dass das Grundstück bereits für eine andere Bausparkasse als Sicherheit dient. Das muss angegeben werden. Es ist dann an den beiden betroffenen Bausparkassen zu entscheiden, wie sie die Sicherheit unter sich aufteilen.

Gruß

Ewurscht

Hallo !

Als Sicherheit
dazu wurde unser Grundstück angegeben—jedoch ohne Eintragung
einer Grundschuld.

meines Wissens vergeben Bausparkassen keine Blankodarlehen in dieser
Höhe.
was heißt denn nun „als Sicherheit“ ? Sicherheit ist es für die Bausparkasse nur, wenn das Grundstück auch mit einer Grundschuld belastet wird.
Nur das Wissen „…ach, die haben ja da noch ein Grundstück…“
hilft der Bausparkasse wenig.
Lies nochmal den Darlehensvertrag genau durch.
Wenn wirklich keine Grundschuld eingetragen oder abgetreten wurde,
ist dann vielleicht eine sog. „Negativerklärung“ abgegeben worden.
Darin verpflichtest Du Dich, jede weitere Belastung sofort dem
Darlehensgeber mitzuteilen.
Und … der Darlehensgeber hätte auch nachträglich (… je nach
Umständen z.B. wenn Du die weitere Kreditaufnahme verschweigst…)
das Recht eine Grundschuld eintragen zu lassen.

kreditmäßige Grüße
-heddygg-

Hallo, wir benötigen ca. 45 000 Euro an Barmitteln für eine
Wohnungsrenovierung+Küchenkauf usw. 25 000 Euro wurde uns
durch eine Bausparkasse zur Verfügung gestellt.

Da fehlen noch 20.000€.
Das ist eine Summe, welche die Onlinebanken als Blanko- Kredit ohne Sicherheiten ausgeben. Sofern Eure Bonität gut ist, sind auch die Zinsen nicht zu hoch.

Teste einfach mal z.B. hier online, ob Du den Kredit bekommen würdest, und zu welchen Konditionen (Zinsen bonitätsabhängig): http://www.swkbank.de/de/lp/onlinekredit.html

Ja, das würde dann wohl mit einer Negativerklärung laufen. Beide wollen keine Grundschuld eintragen. Tauschen sich denn die Bausparkassen untereinander aus? Bzw. wie könnten sie von der Grundstückssicherheit erfahren?

Ja, das würde dann wohl mit einer Negativerklärung laufen.

Die dann auch gleich nichtig wäre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1136.html

Muß natürlich den Schuldner nicht interessieren.

C.