Hallo,
gibt es zu folgendem Beispiel Urteile oder ist diese vorgehensweise eine Bausparkasse in Ordnung?
Bausparvertrag mit Vorfinanzierungsdarlehen 2003 abgeschlossen.
Kunde zahlt monatlich Zinsen auf das Darlehenskonto. Gleichzeitig zahlt er eine kleine monatliche Sparrate in Höhe von etwa 1%p.a. der Baussparsumme in den Sparvertrag. Dies bis 2033. Dann hat der Kunde ca. 40% der Bausparsumme angespart und löst somit den Vorfinanzierungskredit ab.
Ab 2033 bis 2044 zahlt der Kunde dann Zins und Tilgung für das Bauspardarlehen.
Somit dauert die gesamte Finanzierung 41 Jahre. Der Kunde ist jetzt 60 Jahre alt.
Ist soetwas in Ordnung? Darf soetwas verkauft werden?
Vielen Dank für Antworten!!
Hallo
Hallo,
gibt es zu folgendem Beispiel Urteile oder ist diese
vorgehensweise eine Bausparkasse in Ordnung?
Bausparvertrag mit Vorfinanzierungsdarlehen 2003
abgeschlossen.
Kunde zahlt monatlich Zinsen auf das Darlehenskonto.
Gleichzeitig zahlt er eine kleine monatliche Sparrate in Höhe
von etwa 1%p.a. der Baussparsumme in den Sparvertrag. Dies bis
2033. Dann hat der Kunde ca. 40% der Bausparsumme angespart
und löst somit den Vorfinanzierungskredit ab.
Ab 2033 bis 2044 zahlt der Kunde dann Zins und Tilgung für das
Bauspardarlehen.
Somit dauert die gesamte Finanzierung 41 Jahre. Der Kunde ist
jetzt 60 Jahre alt.
Ist soetwas in Ordnung? Darf soetwas verkauft werden?
es darf alles verkauft werden… hier sollte man wohl man zur VZ gehen,hier scheint, wurde der Kunde offentsichtlich doch etwas daneben beraten… nach dem Motto:Kleinste Rate längste LFZ
Vielen Dank für Antworten!!
LG
Mikesch
Somit dauert die gesamte Finanzierung 41 Jahre. Der Kunde ist
jetzt 60 Jahre alt.
Das ist mit Sicherheit ethisch nicht in Ordnung, dagegen würde ich vorgehen, zuerst mit einer Beschwerde bei der Bausparkasse, notfalls die BaFin einschalten.
Ist soetwas in Ordnung? Darf soetwas verkauft werden?
Sicherlich darf es verkauft werden, formaljuristisch glaube ich nicht, dass es da etwas einzuwenden gibt.
Aber ich frage mich WER KAUFT SO ETWAS ???
Man sollte sich beser vor dem Gang zu den Gerichten an den Ombudsmann der Bausparkassen wenden.
Der kann manchmal schon etwas richten. Einfach mal noch dieser Institution googlen, da steht auch der Ablauf drin, was zu beachten ist.
Ab 2033 bis 2044 zahlt der Kunde dann Zins und Tilgung für das
Bauspardarlehen.
Somit dauert die gesamte Finanzierung 41 Jahre. Der Kunde ist
jetzt 60 Jahre alt.
Ist für mich als Aussenstehenden zwar heftig, aber solche Finanzierungen habe ich auch schon auf dem Tisch gehabt. Hier ist die Frage, unter welchen Angaben diese Finanzierung zustande gekommen ist.
Der seriöse Berater, sowie der Geldgeber weisen auf den Umstand der langen LZ hin. Meist wird direkt nach einer evtl vorhandenen Nachfolgeregelung gefragt.
Evtl. wollte der Darlehensnehmer das bewusst so machen? Evtl. sonderzahlung fix eingeplant?
Eine Vorfinanzierung über 25 Jahre??? Festgeschieben? Was das denn?
Aber, wer in dem Alter noch solch eine Finanzierung aufbuckelt ist m.E. nicht ganz klar. Da sollt man seine Eigenheimplanungen abgeschlossen haben.