Bausparer

Guten Tag,
welch nachteile entstehen wenn man aus einem vorhandenen bausparvertrag das geld herausnimmt und es auf z.B. Tagesgeldkonto zu 5% legt? wenn man weiß das man ein darlehen nicht mehr in Anspruch nehmen will und vermeiden möchte das die eingezahlten beträge in dem Bausparer zu den niedrigen zins der BSK verbleibt.
Aussage des „beraters“ sei das man das geld ohne probleme aus dem BSV entnehmen könnte. Hat diese keine negativen folgen?

welch nachteile entstehen wenn man aus einem vorhandenen
bausparvertrag das geld herausnimmt und es auf z.B.

Das hängt von den Einzelheiten des Tarifes ab, den Du uns hier nicht verrätst.

Aussage des „beraters“ sei das man das geld ohne probleme aus
dem BSV entnehmen könnte. Hat diese keine negativen folgen?

Da der „Berater“ den Tarif kennt und wir nicht, mußt Du erstmal auf den Berater vertrauen. Wenn Du das nicht willst, ruf in der Zentrale Deiner BSK an und laß Dir die Angabe des Beraters bestätigen.

Guten Tag Micha,
das was Sie mit den Worten „herausnehmen“ bzw. „entnehmen“
beschreiben, ist - um der Klarheit willen sollte das Wort nicht
vermieden werden - eine Kündigung.
Machen Sie sich klar, dass ein BSV kein Sparbuch ist, bei dem
Sie zwischendurch einen Betrag heraus- oder entnehmen können
und der Restbe- bzw. -vertrag weiter besteht.
Sie können den Vertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist beenden.
Dann bekommen Sie Ihr Guthaben und ein Bonus bzw. die Abschlussgebühr
verfallen gegebenenfalls. Und auch die Wohnungsbauprämie, soweit sie beantragt und vorgemerkt wurde und der Vertrag jünger als 7 Jahre ist.

Oder aber Sie kündigen mit sofortiger Wirkung. Das ist mit das
Beste, was der Bausparkasse passieren kann. Bonus, Abschlussgebühr
und Wohnungsbauprämie verfallen gegebenenfalls ebenso.
Darüber hinaus kann Ihnen die Kasse bedingungsgemäß noch eine Kündigungsgebühr abziehen.
1 % von 7456,38 € Bausparguthaben sind 74,56 € weniger dafür, dass
Sie Ihren Vertrag mit Sofortwirkung kündigen. Zum Beispiel.
Gruß
Günther

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Guten Tag Günther :smile:,
vielen dank :smile:

Guten Tag Micha,
das was Sie mit den Worten „herausnehmen“ bzw. „entnehmen“
beschreiben, ist - um der Klarheit willen sollte das Wort
nicht
vermieden werden - eine Kündigung.

seltsam das mir das so nicht mitgeteilt wurde…?

Machen Sie sich klar, dass ein BSV kein Sparbuch ist, bei dem
Sie zwischendurch einen Betrag heraus- oder entnehmen können
und der Restbe- bzw. -vertrag weiter besteht.

vor der Aussage des beraters war ers mir eigentlich klar

Sie können den Vertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist
beenden.
Dann bekommen Sie Ihr Guthaben und ein Bonus bzw. die
Abschlussgebühr
verfallen gegebenenfalls.

das kann ich noch nicht ganz nachvollziehen?

Oder aber Sie kündigen mit sofortiger Wirkung. Das ist mit das
Beste, was der Bausparkasse passieren kann. Bonus,
Abschlussgebühr
und Wohnungsbauprämie verfallen gegebenenfalls ebenso.

ob sich die BSK wohl bei mir bedanken wird?

Darüber hinaus kann Ihnen die Kasse bedingungsgemäß noch eine
Kündigungsgebühr abziehen.
1 % von 7456,38 € Bausparguthaben sind 74,56 € weniger dafür,
dass
Sie Ihren Vertrag mit Sofortwirkung kündigen. Zum Beispiel.

gibt es denn kein schöneres Beispiel?

Guten Morgen :smile:

die neue Aussage ist das man eine Teilung vornehmen kann, was natürlich heißt das ein Vertrag fristgerecht gekündigt (3 Monate)wird. Nun wird das Guthaben das sich in dem BSV befindet entnommen. Der neue Vertrag wird weiter bespart und ist von der Bausparsumme geringer. Die kosten für eine Teilung betragen ca.15euro. Die entgangenen kosten für die Abschlußgebühr betragen 190euro da der alte BSV ja höher war hätte man ja nun eine höhere Abschlußgebühr bezahlt. Wohnungsbauprämien
gibt es nicht. würde man den Vertrag bis zur Zuteilung besparen würde man noch einen Bonus bekommen von 1,5% zusätzlich wenn man das Darlehen nicht in anspruch nimmt.

Ist das ein angebot?

Guten Tag Micha,
aus dem Ursprungsartikel war für mich nicht zu entnehmen, dass
Sie dem Produkt als solchem weiter die Stange halten wollen.
Insofern ist eine Teilung eine Alternative. Dadurch werden die
Dinge zwar nicht einfacher und die Nachteile bezüglich entgangener
Rückerstattung für die Abschlussgebühr, wegfallendem Bonus und
verlorener Wohnungsbauprämie bleiben weiter bestehen.
Die 15 Euro für ein Produkt, mit dem Sie offensichtlich nicht
klar kommen, das Sie sich aber dennoch - warum dann eigentlich -
weiter ans Bein binden wollen, sind vernachlässigbar.
Ob das Ganze ein - wie Sie schreiben - Angebot sei, können immer
nur Sie und niemand anders entscheiden.
Immerhin machen Sie sich die Sache nicht einfach - das ist ein
gutes Zeichen und lässt Zuversicht für Sie aufkeimen.
Gruß
Günther

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aus dem Ursprungsartikel war für mich nicht zu entnehmen, dass
Sie dem Produkt als solchem weiter die Stange halten wollen

wer wem was warum hält, ist das von belangen

Ob das Ganze ein - wie Sie schreiben - Angebot sei, können
immer
nur Sie und niemand anders entscheiden.

na hoffentlich noch lange

gutes Zeichen und lässt Zuversicht für Sie aufkeimen.

dann immer schön düngen

vielen dank :smile:

Hallo Micha,

bei einer Kündigung (eine Entnahme ist faktisch eine Kündigung) sind die gewährten Zulagen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage weg, falls der Vertrag jünger als 7 Jahre ist.
Die Abschlussgebühr ebenfalls und auch ein evtl. vorhandener Bonus.
Besser du erkundigst Dich bei Deiner Bausparkasse, wie Du den Vertrag am schnellsten zur Zuteilung bringen kannst (z.B. durch Teilung oder Herabsetzung der Bausparsumme). Dann wird bei den meisten Bauspartarifen auch die Abschlussgebühr erstattet und evtl. (falls im Tarif vorgesehen) nch ein Bonus gewährt. Hängt alles von der jeweiligen Bausparkasse und dem gewählten Tarif ab.
Wenn du mir die genauen Daten gibst, kann ich Dir wahrscheinlich konkreter weiterhelfen - habe bei einer Bausparkasse gelernt und kenne viele Tarife.
Gruß
Birgit

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