Bausparer Auszahlungsbedingungen

Hallo Leute!

Ich habe die neuen ab 2009 geltenden Bausparbedingenen so verstanden, daß bei Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie das Geld in jedem Fall für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden muß, auch nach Zuteilung.
Ist das so korrekt oder gibt es doch Möglichkeiten, es frei zu verwenden (außer man ist jünger als 25)?

Falls ja - wird als wohnwirtschaftlicher Zweck anerkannt, wenn man das Geld zum Abzahlen einer bestehende Baufinanzierung verwendet?
Also quasi - man läßt sich den Bausparvertrag auf ein Konto auszahlen und zahlt von da an den Kredit von diesem Konto ab.

Ich gehe davon aus, daß es einfach geht, wenn der Baufinanzierer Sondertilgungen (zumindest aus VL-Vertägen) akzeptiert… aber wenn er das nicht tut?

In der Hoffnung auf Rat

Gruß
Hans

Hallo Leute!

hallo hans!

Ich habe die neuen ab 2009 geltenden Bausparbedingenen so
verstanden, daß bei Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie das
Geld in jedem Fall für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet
werden muß, auch nach Zuteilung.
Ist das so korrekt oder gibt es doch Möglichkeiten, es frei zu
verwenden (außer man ist jünger als 25)?

man kann den bsv auch frei verwenden, muß dann aber die gewährte wb-prämie zurückzahlen

Falls ja - wird als wohnwirtschaftlicher Zweck anerkannt, wenn
man das Geld zum Abzahlen einer bestehende Baufinanzierung
verwendet?

ja

Also quasi - man läßt sich den Bausparvertrag auf ein Konto
auszahlen und zahlt von da an den Kredit von diesem Konto ab.

nee, funktioniert so nicht. man kann ein bestehendes darlehn ganz oder teilweise über einen bsv ablösen, dann bedeutet das aber, daß man anstelle des bisherigen darlehns eben ein weiteres/anderes darlehnskonto hat. das ganze macht nur sinn, wenn man sich dabei rechnerisch besser stellt (z.b. ist das abzulösende darlehn höher bezinst bzw. man verringert die darlehnsschuld durch das guthaben des bsv beträchtlich). aber achtung: die tilgungsraten beim bs-darlehn sind oftmals nicht ohne, da der tilgungssatz höher ist als bei einer „normalen“ bankfinanzierung

Ich gehe davon aus, daß es einfach geht, wenn der
Baufinanzierer Sondertilgungen (zumindest aus VL-Vertägen)
akzeptiert… aber wenn er das nicht tut?

versteh die frage nicht. bitte nochmal genauer erläutern, was du meinst.

In der Hoffnung auf Rat

Gruß
Hans

gruß, boris

Danke für Deine Antwort, Boris!

man kann den bsv auch frei verwenden, muß dann aber die
gewährte wb-prämie zurückzahlen

Ja, aber genau um die geht es ja. :smile:

Also quasi - man läßt sich den Bausparvertrag auf ein Konto
auszahlen und zahlt von da an den Kredit von diesem Konto ab.

nee, funktioniert so nicht. man kann ein bestehendes darlehn
ganz oder teilweise über einen bsv ablösen, dann bedeutet das
aber, daß man anstelle des bisherigen darlehns eben ein
weiteres/anderes darlehnskonto hat.

Ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstehe. Meinst Du etwa, Tilgung von vorhandenen Baufinanzierungen ist nur möglich, wenn man das BS-Darlehen in Anspruch nimmt? Doch wenn man das BS-Darlehen gar nicht will, sondern die Auszahlung „wohnwirtschaftlich verwenden“?

Ich gehe davon aus, daß es einfach geht, wenn der
Baufinanzierer Sondertilgungen (zumindest aus VL-Vertägen)
akzeptiert… aber wenn er das nicht tut?

versteh die frage nicht. bitte nochmal genauer erläutern, was
du meinst.

Angenommen, die den Bau finanzierende Bank akzeptiert Sondertilgungen.
Wenn dann der BSV zugeteilt wird - nimmt man das ausgezahlte Geld und tilgt einen Teil des Bau-Kredits.
Das ist doch „wohnwirtschaftliche Verwendung“, oder etwa nicht?

Gruß
Hans

ok, jetzt wird klarer, was gemeint ist.

man muß genau unterscheiden zwischen bausparsumme und bauspardarlehn. beides zusammen macht den bausparvertrag aus.
zu beginn ist der bausparvertrag (bsv) nichts anderes als eine art sparbuch, auf die man mehr oder weniger regelmäßig geld einzahlt. das ganze ist „umhüllt“ von der bausparsumme, über die man den bsv abgeschlossen hat. im allgemeinen muß man 40 oder 50% (je nach bausparkasse und tarif) eingezahlt (angespart) haben, damit der bsv „zuteilungsreif“ wird.
bsp: bausparsumme 100tsd euro, angespart 40tsd euro (=40%), dann kann zuteilung erfolgen.
„zuteilung“ heißt, daß die verbleibenden 60% meines beispiels als „bauspardarlehn“ bewilligt werden. man bekommt also, neben den angesparten 40tsd euro noch 60 tsd euro als darlehn dazu und kann auf diese weise 100tsd euro finanzieren. aus genau diesem grund laufen bausparverträge auch als „eigenkapital“, obwohl sie oftmals noch gar nicht voll einbezahlt (angespart) sind.
jetzt kommt ein „hemmschuh“: ein bauspardarlehn kann nur dann zugeteilt werden, wenn „wohnwirtschaftliche zwecke“ bestehen, also kauf einer immobilie, umschuldung eines bestehenden darlehns, renovierungen oder sanierungen einer immobilie, auch familiendarlehn für wohnwirtschaftliche zwecke (z.b. kredit für die oma, die eine neue heizung will) etc.pp.
die wohnbauprämie, sofern man diese bezieht, ist neben der verwendung des bsv an die „bindungsfrist“ von 7 jahren geknüpft. heißt: ein bsv muß mind. 7 jahre „laufen“, bevor man die wohnbauprämie als „barwert“ in anspruch nehmen kann.

jetzt kommt die weggabelung:
man kann, muß aber nicht ein bauspardarlehn in anspruch nehmen. man kann auch einfach (ich bleibe bei meinem 100tsd euro-beispiel) nach sieben jahren den bausparvertrag kündigen und sich das guthaben auszahlen lassen, um den angesparten betrag nebst prämien und zinsen als „sondertilgung“ für ein darlehn bei einer anderen bank zu nehmen. oder sich ein auto zu kaufen. oder der ehefrau einen schicken ring.
wichtig für die prämienunschädlichkeit ist allein, daß die sieben jahre „haltedauer“ eingehalten werden. wer vorher (also vor ablauf der 7 jahre) seinen bsv auflöst oder für „nicht wohnwirtschaftliche zwecke“ verwendet, muß die prämie zurückzahlen (auf die vielfältigen ausnahmen gehe ich jetzt mal bewußt nicht ein).

die entscheidung, ob man ein bauspardarlehn in anspruch nimmt oder nicht, liegt immer beim bausparer.

und wennst dich weiter informieren willst: google und wikipedia sind immer gute quellen, bausparkassenberater im allgemeinen auch (kompetenz vorausgesetzt :wink:).

hoffe, das hat weitergeholfen, auch wenn´s ein bissl viel jetzt war…
ansonsten einfach nochmal nachfragen!

grüße, boris

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Hallo Boris!

nehmen. man kann auch einfach (ich bleibe bei meinem 100tsd
euro-beispiel) nach sieben jahren den bausparvertrag kündigen
und sich das guthaben auszahlen lassen, um den angesparten
betrag nebst prämien und zinsen als „sondertilgung“ für ein
darlehn bei einer anderen bank zu nehmen. oder sich ein auto
zu kaufen. oder der ehefrau einen schicken ring.
wichtig für die prämienunschädlichkeit ist allein, daß die
sieben jahre „haltedauer“ eingehalten werden. wer vorher (also
vor ablauf der 7 jahre) seinen bsv auflöst oder für „nicht
wohnwirtschaftliche zwecke“ verwendet, muß die prämie
zurückzahlen (auf die vielfältigen ausnahmen gehe ich jetzt
mal bewußt nicht ein).

Genau da ist der springende Punkt.
Es geht mir ausschließlich um das ausgezahlte Guthaben, das BS-Darlehen ist nicht interessant.

Ist es nicht seit 01.01.2009 so, daß man auch _nach_ Ablauf der Haltefrist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden ist, wenn man die Wohnungsbauprämie behalten will?
Du hingegen sagst, das Guthaben (inkl. Wohnungsbauprämie) kann dann frei verwendet werden, für Auto oder sonstwas - oder verstehe ich Dich falsch?

Gruß
Hans

hallo hans,

ich gesteh´s: ich hätte mich klarer ausdrücken sollen bzw. hätte nicht „stillschweigend“ annehmen sollen, daß der vertrag schon vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde (andernfalls wäre ein vorzeitiges kündigen und verfügen schon recht unsinnig…).

also: für verträge, die VOR dem 01.01.09 geschlossen wurden, ändert sich nix.
verträge, die AB dem 01.01.09 geschlossen wurden, unterliegen tatsächlich deutlich engeren grenzen. grds., d.h. nur unter ganz bestimmten auflagen, muß der bsv, auf den die wb-präime geflossen ist, wohnwirtschaftlich verwendet werden, andernfalls ist die prämie zurückzuzahlen.
die „auflagen“, die eine verwendung außerhalb der wohnwirtschaftlichen zwecke möglich machen, sind recht übersichtlich in wikipedia aufgeführt (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbauprämie). und ansonsten gibt´s noch die guten berater von der bsk.

hoffe, jetzt war ich klar genug :smile: nix für ungut!

grüße, boris

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Hallo Boris und danke nochmal für die Mühe, die Du Dir mit mir gibst!

die „auflagen“, die eine verwendung außerhalb der
wohnwirtschaftlichen zwecke möglich machen, sind recht
übersichtlich in wikipedia aufgeführt
(http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbauprämie).

Die Auflagen sind alle nicht zutreffend.
Also muß das ausgezahlte BS-Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Damit kommen wir zu des Pudels Kern…

Fall A:
Im Darlehensvertrag zur Baufinanzierung ist die Möglichkeit von Sondertilgungen vereinbart.
Das BS-Guthaben wird einfach auf einen Schlag für eine Sondertilgung eingesetzt.
wohnwirtschaftlicher Zweck? ja/nein

Fall B:
Der Darlehensvertrag zur Baufinanzierung erlaubt _keine_ Sondertilgungen.
Darum läßt man sich das BS-Guthaben auszahlen und bedient dann eben die Raten aus diesem BS-Guthaben - so lange bis es aufgebraucht ist.
wohnwirtschaftlicher Zweck? ja/nein

In der Hoffnung auf weiteren Rat

Gruß
Hans

hallo hans,

mach ich gerne!

auch wenn die „erleichterungen“ für dich nicht zutreffen - nochmals die konkrete frage: wann wurde der bsv abgeschlossen? wenn VOR dem 01.01.2009 und wenn die 7 jahre um sind, gibt´s keinerlei probleme!

Damit kommen wir zu des Pudels Kern…

Fall A:
Im Darlehensvertrag zur Baufinanzierung ist die Möglichkeit
von Sondertilgungen vereinbart.
Das BS-Guthaben wird einfach auf einen Schlag für eine
Sondertilgung eingesetzt.
wohnwirtschaftlicher Zweck? ja/nein

eindeutig ja.

Fall B:
Der Darlehensvertrag zur Baufinanzierung erlaubt _keine_
Sondertilgungen.
Darum läßt man sich das BS-Guthaben auszahlen und bedient dann
eben die Raten aus diesem BS-Guthaben - so lange bis es
aufgebraucht ist.
wohnwirtschaftlicher Zweck? ja/nein

99,5% nein. die 0,5% unsicherheit kommen daher, weil es sich „eigentlich“ nicht um eine wohnwirtschaftliche verwendung handelt, indirekt aber schon. der nachweis, daß dieses geld auch zukünftig (also bis zum kompletten aufbrauch) den wohnwirtschaftlichen zwecken zugeführt wird, ist notwendig, kann aber nicht im voraus erbracht werden. daher sage ich: nein. mag aber durchaus sein, daß es komplizierte konstruktionen geben könnte, unter denen sowas doch vorstellbar ist. ist mir aber noch nicht untergekommen.

im übrigen wüßte ich auch nicht, was eine „ratenzahlung“ bringen sollte. wenn das geld schon da ist (und das ist es ja, weil es guthaben vom bsv ist), dann sollte man damit komplett sondertilgen, um sich über den zeitraum der gedachten ratenrückzahlung die schuldzinsen zu sparen.
sinnvoll wäre das nur, wenn guthabenzinsen deutlich höher wären als schuldzinsen, aber dann denkt man vielleicht auch nicht über eine sondertilgung nach…

einen „sidestep“ habe ich noch: meines wissens nach ist die verwendung der wohnbauprämie für wohnwirtschaftliche zwecke nicht an die inanspruchnahme eines bauspardarlehns geknüpft. zu klären wäre über die bausparkasse aber dennoch im vorfeld, ob es da nicht formale kriterien zu erfüllen gilt. sollte ein bsv in ein darlehn umgewandelt werden MÜSSEN, um diese formalien zu erfüllen, dann empfehle ich eine teilung des bestehenden bsv in zwei - ein (bestehender) bsv, dessen summe nur minimal über dem guthaben inkl. prämie liegt und einem „neuen“ mit dem restbetrag. das machen bs-kassen zwar nicht gerne, aber sowas geht.

grüße, boris

Hallo Boris!

auch wenn die „erleichterungen“ für dich nicht zutreffen -
nochmals die konkrete frage: wann wurde der bsv abgeschlossen?
wenn VOR dem 01.01.2009 und wenn die 7 jahre um sind, gibt´s
keinerlei probleme!

Nach dem 01.01.2009 - leider.

Fall B:
Der Darlehensvertrag zur Baufinanzierung erlaubt _keine_
Sondertilgungen.

im übrigen wüßte ich auch nicht, was eine „ratenzahlung“
bringen sollte. wenn das geld schon da ist (und das ist es ja,
weil es guthaben vom bsv ist), dann sollte man damit komplett
sondertilgen, um sich über den zeitraum der gedachten
ratenrückzahlung die schuldzinsen zu sparen.

Weil Sondertilgungen nicht möglich sind bzw. lediglich gegen Vorfälligkeits-/Entschädigungs-Gebühren (oder wie immer das genau heißen mag), welche so hoch sind, daß das Einsparen der Schuldzinsen diese kaum aufwiegt, eventuell sogar teuer kommt.

Also letztlich suche ich nach einer Möglichkeit, mit dem das ausgezahlte BS-Guthaben nach Zuteilung in 7 Jahren zur Abtragung der Schulden der Baufinanzierung genutzt werden kann, welche leider keine Sondertilgungen erlaubt (jedenfalls nicht zu sinnvollen Konditionen).

Schließlich ist das ja ein wohnwirtschaftlicher Zweck.
Und ein Zweck ändert sich doch nicht dadurch, daß sich die Art und Weise ändert auf welche er erreicht werden soll, oder?

Wie läßt sich eine Lösung gestalten, damit das nicht an einer Formalie scheitert?

Gruß
Hans

hallo hans,

ich hab mir die gesamten posts nochmal durchgelesen, und eines daran verwirrt mich zusehends:

anfangs gab´s die alternative der sondertilgung, dann hast du beide möglichkeiten aufgezeigt (geht / geht nicht), und jetzt zum schluß gehen keine sondertilgungen?

wenn du tatsächlich einen darlehnsvertrag unterschrieben hast, der während der gesamten laufzeit keine sondertilgungen zuläßt, dann ist das schlecht, aber nicht zu ändern (es sei denn, man kündigt den darlehnsvertrag udn zahlt dafür einen haufen vorfälligkeitsentschädigung - meist unsinn). da könnte ich nur sagen: beim nächsten mal aufpassen und besser verhandeln.
sollte der darlehnsvertrag doch sondertilgungen zulassen, kannst du das angesparte guthaben auf dem bsv dafür verwenden, da wohnwirtschaftlicher zweck. hier wäre allerdings noch zu klären, ob das guthaben des bsv nicht möglicherweise die maximal zulässige jährliche höhe der sondertilgung übersteigt (kann man sich ja leicht ausrechnen: 7*12*monatl. ansparrate). wenn ja, sollte man zusehen, daß auf dem bsv nur soviel guthaben aufläuft, wie sondergetilgt werden darf. und dann einen weiteren bsv abschließen, auf den dann die wbp gewährt wird.
einen bsv „teilkündigen“ bzw. „teilverfügen“, geht meines wissens nach nur, wenn der bsv gesplittet wird, also in einen zu 100% bedienten bsv mit der gewünschten auszahlsumme und einen zu x% bedienten bsv mit einer neuen bausparsumme.

man muß übrigens einen bsv nicht nach sieben jahren in anspruch nehmen. das geht auch später noch, sowas läßt sich schön steuern und nach hinten schieben. die sieben jahre gelten nur als „midnesthaltezeit“ für den behalt der wbp.

mir stellt sich grad noch die frage, ob du tatsächlich so zwingend an der wbp festhalten mußt. erstens weißt du doch noch gar nicht, ob du sie jedes der sieben jahre bewilligt bekommst, zweitens beträgt sie 8,8% von max. 512 bzw. 1024 euro. „verschenken“ würde ich das geld auch nicht, wenn ich´s bekommen kann, aber für mich wäre das eine ganz simple gegenrechnung: was verliere ich, wenn ich einen bsv prämienschädlich auflöse? und was gewinne (spare) ich (an darlehnszinsen), wenn ich sondertilge?

grüße, boris

Hallo Boris!

Ich hatte die Ausgangsfrage so allgemein formuliert, weil ich vorher eine Frage in „Versicherungen“ gestellt hatte und da darf man ja nicht persönlich formulieren. Daß das in diesem Brett gar nicht nötig ist, habe ich erst nach Deiner 3. oder 4. Antwort geschnallt.

Es geht nicht um mich, sondern meine Tochter und Schwiegersohn.
Sie ist Kindergärtnerin und kommt von einer befristeten Anstellung zur nächsten, mein Schwiegersohn ist selbständiger Handwerker - d.h. sie waren damals froh überhaupt einen Kredit bekommen zu haben, da war nichts mit verhandeln in puncto Sondertilgungen.

Das Sondertilgungen ja/nein habe ich so formuliert weil ich das Thema umfassend klären wollte. Meine Befürchtung war nämlich schon gewesen, daß es nicht so funktionieren würde, wie mein Fräulein Tochter sich das gedacht hat (einfach die Kreditraten weiter aus dem ausgezahlten BSV bezahlen)… was Du mir dann ja auch bestätigt hast.

Außerem wollte ich dann herausfinden, warum es wohnwirtschaftlich ist, ein Baudarlehen per Sondertilgung abzuzahlen - hingegen jedoch nicht wohnwirtschaftlich sein soll, die Raten eines Baudarlehens abzuzahlen?!

Gruß
Hans

hallo hans,

sind denn jetzt noch fragen offen? wenn ja, schick sie mir per mail, damit wir a) das brett nicht überfrachten und b) die leser nicht über gebühr langweilen :wink:

viele grüße,
boris