ok, jetzt wird klarer, was gemeint ist.
man muß genau unterscheiden zwischen bausparsumme und bauspardarlehn. beides zusammen macht den bausparvertrag aus.
zu beginn ist der bausparvertrag (bsv) nichts anderes als eine art sparbuch, auf die man mehr oder weniger regelmäßig geld einzahlt. das ganze ist „umhüllt“ von der bausparsumme, über die man den bsv abgeschlossen hat. im allgemeinen muß man 40 oder 50% (je nach bausparkasse und tarif) eingezahlt (angespart) haben, damit der bsv „zuteilungsreif“ wird.
bsp: bausparsumme 100tsd euro, angespart 40tsd euro (=40%), dann kann zuteilung erfolgen.
„zuteilung“ heißt, daß die verbleibenden 60% meines beispiels als „bauspardarlehn“ bewilligt werden. man bekommt also, neben den angesparten 40tsd euro noch 60 tsd euro als darlehn dazu und kann auf diese weise 100tsd euro finanzieren. aus genau diesem grund laufen bausparverträge auch als „eigenkapital“, obwohl sie oftmals noch gar nicht voll einbezahlt (angespart) sind.
jetzt kommt ein „hemmschuh“: ein bauspardarlehn kann nur dann zugeteilt werden, wenn „wohnwirtschaftliche zwecke“ bestehen, also kauf einer immobilie, umschuldung eines bestehenden darlehns, renovierungen oder sanierungen einer immobilie, auch familiendarlehn für wohnwirtschaftliche zwecke (z.b. kredit für die oma, die eine neue heizung will) etc.pp.
die wohnbauprämie, sofern man diese bezieht, ist neben der verwendung des bsv an die „bindungsfrist“ von 7 jahren geknüpft. heißt: ein bsv muß mind. 7 jahre „laufen“, bevor man die wohnbauprämie als „barwert“ in anspruch nehmen kann.
jetzt kommt die weggabelung:
man kann, muß aber nicht ein bauspardarlehn in anspruch nehmen. man kann auch einfach (ich bleibe bei meinem 100tsd euro-beispiel) nach sieben jahren den bausparvertrag kündigen und sich das guthaben auszahlen lassen, um den angesparten betrag nebst prämien und zinsen als „sondertilgung“ für ein darlehn bei einer anderen bank zu nehmen. oder sich ein auto zu kaufen. oder der ehefrau einen schicken ring.
wichtig für die prämienunschädlichkeit ist allein, daß die sieben jahre „haltedauer“ eingehalten werden. wer vorher (also vor ablauf der 7 jahre) seinen bsv auflöst oder für „nicht wohnwirtschaftliche zwecke“ verwendet, muß die prämie zurückzahlen (auf die vielfältigen ausnahmen gehe ich jetzt mal bewußt nicht ein).
die entscheidung, ob man ein bauspardarlehn in anspruch nimmt oder nicht, liegt immer beim bausparer.
und wennst dich weiter informieren willst: google und wikipedia sind immer gute quellen, bausparkassenberater im allgemeinen auch (kompetenz vorausgesetzt
).
hoffe, das hat weitergeholfen, auch wenn´s ein bissl viel jetzt war…
ansonsten einfach nochmal nachfragen!
grüße, boris