Bausparer und Arbeitnehmersparzulage

Hallo, wenn man jetzt einen Bausparer abschließt, auf 7 Jahre und in der Zeit die Arbeitnehmerspar zulage beantrag, wird diese dann auch mit ausbezahlt wenn man den Bausparer nach 7 Jahren auch nicht für für wohnwirtschaftliche Zwecke benutzt?

Konnte nirgens was finden , da steht nur überall das es mit der Wohnungsbauprämie sich so verhält, das man diese nicht bekommt bzw. zurückzahlen muss.

Danke schonmal.

Hallo Balu,
die Arbeitnehmersparzulage hat mit dr Wohnungsbauprämie nix zu tun, das sind zwei unterschiedliche Prämien, für die auch unterschiedliche Einkommensgrenzen gelten. Wenn du die AN-Sparzulage erhältst wird die in der Regel bei deinem Finanzamt, quasi auf einem Extrakonto, gebucht und nach Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist (7 Jahre) ausbezahlt.

MFG
Esteban

ja auf dem kontoauszug für 2009 sind die Arbeitnehmer sparzulagen bereits gutgeschrieben, da ja die Bindungsfrist vorbei ist…

Hallo,

die genauen Regelungen bezüglich des Auszahlungsanspruchs für die Arbeitnehmersparzulage findest du im 5. Vermögensbildungsgesetz. Hier mal der Direktlink zum entsprechenden Paragraphen:

http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html

Mit der Wohnungsbauprämie verhält es sich tatsächlich so, wie du sagtest. Diese wird nur gewährt, wenn die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Diese regelung findest du im Wohnungsbau-Prämiengesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/wopg/BJNR001390952…

Grüße

Die Wohnungsbausprämie wird auch nach Ablauf der Bindungsfrist nicht mehr zurückgezahlt. Hier verhält es sich genauso wie bei der Arbeitnehmersparzulage.
Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Gutschrift. Die WOP wird nach bBeantragung gut geschrieben, die ANSpZ wird vom Finanzamt 7 Jahre angesammelt und dann gutgeschrieben. (Hier erwirtschaftet das FA noch einen Zinsgewinn)
Grüsse,
HarryKSK