Hallo,
Da, ich dazu im Internet verschiedene Angaben gefunden habe, will ich mal hier nachfragen.
Die Frage knüpft quasi direkt an meine letzte in diesem Brett an.
Wann gilt ein Bausparguthaben als Eigenkapital beim Immobilienkauf?
Muss es zuteilungsreif sein oder kann man auch vorher schon das Guthaben der Bank irgendwie als Sicherheit „verpfänden“?
Falls es zuteilungsreif sein muss, was heisst das konkret? Reicht es dann den fehlenden Betrag aufzuzahlen um auf die 50% zu kommen die in meinem Bausparvertrag nötig sind, oder muss man dann abwarten bis man das Geld auch wirklich kriegt? Meine Bausparkasse (Schwäbisch Hall) hat mal im Internet so eine VertagsInfo gehabt wie lange es dauern würde, bei Aufzahlung des Fehlbetrags zu den 50% der Bausparsumme, bis man dann in etwa an der Reihe wäre. Da stand was von etwa 9 Monaten vor einiger Zeit, leider haben sie die Info anscheinend inzwischen entfernt.
Es geht mir nicht um die Frage das Darlehen zu drücken (klar, das ginge nur wenn man das Geld in der Hand hat), sondern um das Eigenkapital (wegen hypothekenbeleihung)
Grüße
Gerri