Bausparguthaben als Eigenkapital

Hallo,

Da, ich dazu im Internet verschiedene Angaben gefunden habe, will ich mal hier nachfragen.

Die Frage knüpft quasi direkt an meine letzte in diesem Brett an.

Wann gilt ein Bausparguthaben als Eigenkapital beim Immobilienkauf?
Muss es zuteilungsreif sein oder kann man auch vorher schon das Guthaben der Bank irgendwie als Sicherheit „verpfänden“?

Falls es zuteilungsreif sein muss, was heisst das konkret? Reicht es dann den fehlenden Betrag aufzuzahlen um auf die 50% zu kommen die in meinem Bausparvertrag nötig sind, oder muss man dann abwarten bis man das Geld auch wirklich kriegt? Meine Bausparkasse (Schwäbisch Hall) hat mal im Internet so eine VertagsInfo gehabt wie lange es dauern würde, bei Aufzahlung des Fehlbetrags zu den 50% der Bausparsumme, bis man dann in etwa an der Reihe wäre. Da stand was von etwa 9 Monaten vor einiger Zeit, leider haben sie die Info anscheinend inzwischen entfernt.

Es geht mir nicht um die Frage das Darlehen zu drücken (klar, das ginge nur wenn man das Geld in der Hand hat), sondern um das Eigenkapital (wegen hypothekenbeleihung)

Grüße
Gerri

Hallo,

ich kann jetzt nur aus eigener Erfahrung antworten, Profi bin ich nun gerade nicht in dem Metier.

Also, das Guthaben welches Du hast, gilt m.E. selbstverständlich als Eigenkapital - es ist ja Geld welches Dir gehört, auch wenn es evtl. gerade nicht „flüssig“ ist.

Ggf. müßtest Du das Guthaben eben an die finanzierende Bank abtreten, aber das sollte wohl kein Problem sein!

Die Auszahlung des Bausparguthabens hängt meines Wissens davon ab, ob Du jetzt den Bausparkredit in Anspruch nehmen willst oder nicht.
Wenn Du ihn NICHT in Anspruch nehmen willst, kannst Du dir wohl das Geld schon kurze Zeit nach Vertragserfüllung (Erreichen der Ansparsumme) auszahlen lassen. (Achte aber auf die Sperrfrist, falls Du staatliche Förderung in Anspruch genommen hast, also AN-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie!)

Willst Du aber das Bauspardarlehen daraus aufnehmen, so mußt Du auf die Zuteilung warten, welche durchaus noch einige Monate länger als das Erreichen der Ansparsumme dauern kann, weil die Zuteilung von einer bestimmten (Bewertungs-)Punktzahl abhängig ist (zumindest bei der LBS ist das so). Diese Punktzahl kann man aber ggf. durch Übererfüllung der Ansparsumme noch erhöhen um eine frühere Zuteilung zu erreichen.
Genaueres dazu sollte dir aber dein Berater bei der Bausparkasse sagen können!

Falls Du nicht über den Bausparvertrag finanzieren möchtest, würde mich persönlich interessieren, warum Du das nicht willst.
Falls es auch hier nur daran liegt, daß der Kredit noch nicht zugeteilt werden kann, aber die Zuteilung kurz bevorstehen müßte, könnte man hier evtl. auch einen Vorfinanzierungskredit (ebenfalls bei der Bausparkasse) aufnehmen. Das ist zwar nicht gerade billig, aber wenn man nur kurze Zeit überbrücken muß kann sich das lohnen!
Zumindest MEINE Bausparkredite sind mit 4,5% Darlehenszinssatz so günstig, daß sich auch eine mehrmonatige Überbrückung mit dem Vorfinanzierungskredit von 5,65% gelohnt hat.
(Gut, wie die aktuellen Zinssätze liegen weiß ich nicht, meine Finanzierung läuft bereits seit zwei Jahren)

Auf jeden Fall wünsche ich gutes Gelingen und viel Glück!

Schönen Gruß,
Robert

Falls Du nicht über den Bausparvertrag finanzieren möchtest,
würde mich persönlich interessieren, warum Du das nicht
willst.

Weil mir die Darlehenszinsen mit 5% Zins nominal und 6,08% effektiv irgendwie zu hoch vorkommen. Ich glaube da ist derzeit ein Hypothekendarlehen billiger, muss das aber natürlich noch mit einem Fachmann durchrechnen lassen.

Grüße
Gerri

Hallo Gerri,

Wann gilt ein Bausparguthaben als Eigenkapital beim
Immobilienkauf?

Immer. Es ist Geld das dir gehört, also EK.

Muss es zuteilungsreif sein oder kann man auch vorher schon
das Guthaben der Bank irgendwie als Sicherheit „verpfänden“?

Es wäre natürlich geschickt, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Andererseits könntest du den Vertrag ja auch kündigen und bekommst das Geld dann auch.
Allerdings geht das oft länger, als die Zuteilung eines fast fälligen Vertrags, den man aufzahlt.

Falls es zuteilungsreif sein muss, was heisst das konkret?
Reicht es dann den fehlenden Betrag aufzuzahlen um auf die 50%
zu kommen die in meinem Bausparvertrag nötig sind, oder muss
man dann abwarten bis man das Geld auch wirklich kriegt? Meine
Bausparkasse (Schwäbisch Hall) hat mal im Internet so eine
VertagsInfo gehabt wie lange es dauern würde, bei Aufzahlung
des Fehlbetrags zu den 50% der Bausparsumme, bis man dann in
etwa an der Reihe wäre. Da stand was von etwa 9 Monaten vor
einiger Zeit, leider haben sie die Info anscheinend inzwischen
entfernt.

Wie gesagt. Es ist auch ohne Zuteilung EK.
By the way. Unter „Meine Seite“ findest du die Vertragsübersicht m.W. immer noch bei HP der „Füchse“.

Es geht mir nicht um die Frage das Darlehen zu drücken (klar,
das ginge nur wenn man das Geld in der Hand hat), sondern um
das Eigenkapital (wegen hypothekenbeleihung)

Inwiefern der Einsatz des BSH-Darlehens sinnvoll ist, lass dir in einer Beratung erklären.
Ich bitte zu beachten, dass die Umlaufrendite in den letzten Tagen 50 (!!!) Basispunkte zugelegt hat, was in der Regel auch eine Verteuerung von Krediten recht schnell nach sich zieht.

Gruß Ivo

Gruß Ivo