Bausparprämie etc. wenn <7 Jahre?

Hallo zusammen,

ich wurde aus dem Lesen des Wikipedia-Artikels leider nicht ganz schlau, daher vergebt mir meine Frage. :wink:

Es geht um die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparer. Was ist, wenn dieser (also die Ansparphase) von vornherein nur auf 5 oder 6 Jahre angelegt ist, müsste man dann die staatlichen Zulagen wieder zurückzahlen? Denn eigentlich scheint ja eine Mindestfrist von 7 Jahren vorgegeben zu sein für die Zulagen.

Ich danke euch!

Gruß
Lars

Es kommt auf die Verwendung an.

Grundsätzlich kann man die Förderungen schon vorher erhalten. Vorraussetzung ist die wohnwirtschaftliche Verwendung, die nachgewiesen werden muss. Nach 7 Jahren sind Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie (je nach Abschlussjahr und Alter im Abschlussjahr) zur freien Verfügung.

Es geht um die Wohnungsbauprämie und die
Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparer. Was ist, wenn
dieser (also die Ansparphase) von vornherein nur auf 5 oder 6
Jahre angelegt ist, müsste man dann die staatlichen Zulagen wieder zurückzahlen?

Wenn der Vertrag regulär zugeteilt wird, nicht. Das ist aber nach 5 bis 6 Jahren nur mit sehr hohen Sparraten zu erreichen.

Denn eigentlich scheint ja eine Mindestfrist von 7 Jahren vorgegeben zu sein für die Zulagen.

Das gilt für zugeteilte Bausparverträge nicht.

Wenn der Vertrag regulär zugeteilt wird, nicht. Das ist aber
nach 5 bis 6 Jahren nur mit sehr hohen Sparraten zu erreichen.

Okay, wunderbar. Es geht um Wohnriester, da spart man dann schon ne Menge weg. :smile:

Denn eigentlich scheint ja eine Mindestfrist von 7 Jahren vorgegeben zu sein für die Zulagen.

Das gilt für zugeteilte Bausparverträge nicht.

Das kommt mir entgegen! :wink:

Vielen Dank
Lars

Danke. Es soll ja wohnungswirtschaftlich verwendet werden, also kein Problem dass