Bausparveretrag 10Jahre keine Beiträge bezahlt

Hi

Nehmen wir mal an, Kunde X hat 1990 einen Barsparvertrag über eine Bausparsumme von 40.000,-DM abgeschlossen.
Etwa 10Jahre lang wurden die monatlichen Beiträge beglichen.

Dann, nennen wir es mal, aufgrund persönlicher Probleme, konnten die Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Es wurde aber keine Beitragspause oder ähnliches vereinbart, es wurde überhaupt nicht mit der Bausparkasse kommuniziert, es wurden ab diesem Zeitpunkt einfach keine Beiträge mehr gezahlt.

Über den Hirnrissigkeit dieses Ablaufs braucht nicht diskutiert zu werden, der ist bekannt.

10 Jahre später (heute) hat Kunde X das Geld (die damals eingezahlten Beiträge) eigentlich abgeschrieben.

Nun fragt Kunde X sich allerdings doch, ob nicht doch vielleicht irgendeine Möglichkeit besteht zumindest einen Teil der damals gezahlten Beiträge zurück zu bekommen.

Kunde X könnte jetzt natürlich auch bei der Bausparkasse direkt nachfragen, möchte sich jedoch hier vorab erst einmal informieren.

Kann es eventuell sogar passieren, dass die Bausparkasse die ausstehenden Beiträge der letzten 10Jahre nachfordert?

Falls ich die Bausparkasse nennen darf, es handelt sich um Wüst**rot.

Mfg
PK89

Hallo,

Nun fragt Kunde X sich allerdings doch, ob nicht doch vielleicht irgendeine Möglichkeit besteht zumindest einen Teil der damals gezahlten Beiträge zurück zu bekommen.

Die Frage wäre doch, warum die Bausparkasse dieses Geld einfach behalten dürfte. Nach Abzug der Abschlußgebühr und eventuell laufenden Kontoführungs- undwasweißichentgelten gehört dem Bausparer das eingezahlte Geld nebst Zinsen und und eventueller staatlcher Zulagen.

Kann es eventuell sogar passieren, dass die Bausparkasse die ausstehenden Beiträge der letzten 10Jahre nachfordert?

Nö. Ein Bausparvertrag verpflichtet nicht zum einzahlen einer bestimmten Rate. Man erreicht dann eben das Ziel einer bestimmten Bauspar- und/oder Darlehenssumme nicht oder später als geplant.

Falls ich die Bausparkasse nennen darf, es handelt sich um
Wüst**rot.

Naja, bei der, wie allen anderen, könnte es schon Probleme geben. Insbesondere, wenn es ein aus heutiger Sicht vielleicht hochverzinster Vertrag war. Möglicherweise haben es die Bedingungen (einfach mal komplett durchlesen) hergegeben den Vertrag durch die Bausparkasse zu kündigen, wenn sich x Monate/Jahre nichts tut. Trotzdem verliert der Bausparer deshalb nicht den Anspruch auf sein Guthaben.

Also einfach nachfragen, was mit dem Verrag ist. Nicht auszuschließen wäre ja, dass die eingangs erwähnten Probleme derart bzw. so hoch waren, dass jemand dieses Guthaben pfänden und verwerten durfte und das auch gemacht hat. Dann isses natürlich weg. Auf jeden Fall wird die Bausparkasse das schon noch wissen.

Grüße

10 Jahre später (heute) hat Kunde X das Geld (die damals eingezahlten Beiträge) eigentlich abgeschrieben.

Warum denn ? Das Guthaben steht dem Sparer doch zu.

Nun fragt Kunde X sich allerdings doch, ob nicht doch
vielleicht irgendeine Möglichkeit besteht zumindest einen Teil
der damals gezahlten Beiträge zurück zu bekommen.

Natürlich, gibt es die Möglichkeit, das Guthaben abzüglich vielleicht einer kleinen Gebühr zu erhalten.

  1. Möglichkeit weiter sparen bis zu Zuteilung (Zinssatz müßte sehr gut sein)
  2. Möglichkeit: Vertrag teilen und einen zuteilen lassen
  3. Möglichkeit Bausparsumme so reduzieren, dass der Vertrag zugeteilt werden kann
  4. Möglichkeit: Vertrag kündigen und Guthaben auszahlen lassen.

Kunde X könnte jetzt natürlich auch bei der Bausparkasse
direkt nachfragen, möchte sich jedoch hier vorab erst einmal :informieren.

Man kann das Mißtrauen auch übertreiben.

Kann es eventuell sogar passieren, dass die Bausparkasse die ausstehenden Beiträge der letzten 10Jahre nachfordert?

Ein Bausparvertrag ist keine Versicherung, sondern ein Sparvertrag.

Hallo,

das aktuelle Guthaben sollte doch aus dem jährlich zugesendeten Kontoauszug ersichtlich sein.
Den gibt es auch, wenn keine Sparbeiträge eingezahlt werden.

Gruß Harry

Warum sollte das Geld abgeschrieben ein ? Es steht dem Sparer zu. Erhält er keinen jährlichen Kontoauszug ? Kennt die Bausparkasse seine Adresse ?

Wie vorzugehen ist, hängt davon ab, was er mit der Bausparsumme tun will

Demnächst oder irgendwann bauen ? Nur Geld sicher und ggf. zinsgünstig anlegen ? Kurzfristig etwas Bargeld haben ?

russ

Barmer

Hi ElBuffo

Die Frage wäre doch, warum die Bausparkasse dieses Geld
einfach behalten dürfte.

Naja, Kunde X kennt sich damit halt überhaupt nicht aus.
Kunde X dachte da an so etwas wie „Nichteinhaltung von Verträgen“ oder ähnliches.

Nach Abzug der Abschlußgebühr und
eventuell laufenden Kontoführungs- undwasweißichentgelten

Damit wäre Kunde X einverstanden.

gehört dem Bausparer das eingezahlte Geld nebst Zinsen und und
eventueller staatlcher Zulagen.

Trotzdem verliert der Bausparer
deshalb nicht den Anspruch auf sein Guthaben.

Das hört sich sehr gut an.

Also einfach nachfragen, was mit dem Verrag ist.

Das wird Kunde X nächste Woche dann in Angriff nehmen. Telefonisch oder schriftlich ist vermutlich egal, oder?

Nicht
auszuschließen wäre ja, dass die eingangs erwähnten Probleme
derart bzw. so hoch waren, dass jemand dieses Guthaben pfänden
und verwerten durfte und das auch gemacht hat.

Nein, da hat niemand drauf zugegriffen.

Danke
PK89

Hi Nordlicht

siehe auch Antworten an ElBuffo.

Man kann das Mißtrauen auch übertreiben.

Kunde X dachte sich halt: lieber vorher einmal zuviel gefragt, als nachher einen Fehler gemacht.

Danke
PK89

Hi Harry

das aktuelle Guthaben sollte doch aus dem jährlich
zugesendeten Kontoauszug ersichtlich sein.

Das Konto existiert nicht mehr.

Gruß
PK89

Hi Barmer

Erhält er keinen jährlichen Kontoauszug ?

Nein, das Konto besteht nicht mehr.

Kennt die
Bausparkasse seine Adresse ?

Nein, Kunde X ist seit damals mehrmals umgezogen und war zwischenzeitlich auch ein paar Jahre nirgends gemeldet.

Wie vorzugehen ist, hängt davon ab, was er mit der
Bausparsumme tun will
Demnächst oder irgendwann bauen ? Nur Geld sicher und ggf.
zinsgünstig anlegen ? Kurzfristig etwas Bargeld haben ?

Kunde X ist gering verschuldet und hat mit seinem derzeitigen Job keine Möglichkeit Geld zur Seite zu legen, darum denkt Kunde X, dass eine Auflösung des Sparvertrages (falls das noch nicht automatisch geschehen ist) und eine Auszahlung des Sparguthabens das Sinnvollste ist.

Danke
PK89

Hallo,

Nach Abzug der Abschlußgebühr und eventuell laufenden Kontoführungs- undwasweißichentgelten

Damit wäre Kunde X einverstanden.

Haha, damit hat er sich schon bei Abschluß des Vertrages einverstanden erklärt.

gehört dem Bausparer das eingezahlte Geld nebst Zinsen und eventueller staatlcher Zulagen.
Trotzdem verliert der Bausparer deshalb nicht den Anspruch auf sein Guthaben.

Das hört sich sehr gut an.

Also einfach nachfragen, was mit dem Verrag ist.

Das wird Kunde X nächste Woche dann in Angriff nehmen.
Telefonisch oder schriftlich ist vermutlich egal, oder?

Naja, wenn man telefonisch jemanden erreicht, kann man das so probieren. Schriftlich ist vielleicht besser, da ja nach zehn Jahren jeder anrufen könnte und behaupten er wäre Mr. X. Schriftlich kann man dann schon mal die neue Adresse und Kontoverbindung mitteilen.

Grüße

Hi ElBuffo

Damit wäre Kunde X einverstanden.

Haha, damit hat er sich schon bei Abschluß des Vertrages
einverstanden erklärt.

Das war vielleicht etwas ungünstig ausgedrückt. Kunde X wollte damit nur ausdrücken, dass ihm das bekannt ist und er keine Probleme damit hat.

Schriftlich ist vielleicht besser,

Knapp und sachlich ist sicher das Beste. Also ohne Begründung, warum Kunde X sich 10 Jahre nicht gemeldet hat, oder?

Und sollte Kunde X eine Frist setzen zur Rückzahlung der Beiträge oder wäre das eher unangemessen?
Und wenn eine Frist setzen, was für eine Frist wäre in diesem Fall angemessen? 4 Wochen?

Sorry für die Unsicherheit von Kunde X. Aber Kunde X ist in solchen Dingen immer sehr befangen.

PK89

PS: wäre der Brief so in Ordnung? Kunde X möchte bestimmend, aber nicht unverschämt sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich, Max Mustermann, den Bausparvertrag mit der Vertragsnummer 123456 mit sofortiger Wirkung.
Ich bitte um Überweisung meines Bausparguthabens auf folgende Bankverbindung: BLZ 0000 Konto 0000. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum (Datum heute in 4 Wochen).

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann