Hallo, ich habe 2 Bausparverträge, Abschluss 1998 und 2001, die mir jetzt seitens der BSpk. gekündigt wurden.Mir wurde angeboten das Geld in einen neuen Vertrag einzubringen oder auszahlen zu lassen.Ich habe seit 2002 bzw. 2006 keine Einzahlungen mehr geleistet sondern die Summen einfach stehen lassen - auf Grund des relativ günstigen Zinssatzes.In den Vertragsbedigungen b. Abschluss war von einem Kdg.-Recht durch die BSpk. nur bei Verzug der Zahlungen, wenn keine ausreichende Sicherung besteht …, die Rede. Die BSpk. beruft sich bei der jetzigen Kdg. auf die §§ 700 und 488 BGB. - Existierten diese §§ in dieser Form auch schon bei Abschluss der Verträge? In einem (privat vorhandenen BGB -Taschenbuch, ältere Ausgabe) werden in diesen §§ völlig andere Themen behandelt. Ich habe das Gefühl, die LBS Nord will nur die „Hochprozenter“ loswerden. Muss ich die Kdg. akzeptieren? Wäre dankbar für einen Rat.
Monika
Hi, der Verdacht, dass die Bauspark. die Hochprozenter los werden will ist berechtigt.
Der Kündigung widersprechen.
Einen Fachanwalt aufsuchen.
Da war vor einiger Zeit schon mal was, auch mit einer Bauspark., wurde zu Gunsten d. Verbraucher entschieden.
MfG ramses90
Hallo, wenn Bausparsumme erreicht, kann eine Kündigung evtl.
rechtens sein. Wenn nicht, warum wird nicht weiter eingezahlt,
bei dem guten Zinssatz? Gruß
Hallo!
Du müsstest ein paar mehr Details rausrücken. Es ist zwar richtig, dass einige Bausparkassen versuchen die Hochprozenter rauszukicken, wenn sie aber eine Rechtsgrundlage dafür haben, kannst Du dagegen nichts tun.
Es wäre wichtig wie der Tarif des Bausparvertrags heißt wie hoch die Bausparsumme ist, wie hoch das aktuelle Guthaben ist, die Bewertungszahl, seit wann wurde nichts mehr eingezahlt, usw. usw.
Der Ratschlag die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen ist nicht der schlechteste, jedoch bitte ich zu beachten, dass man dabei mal gut und gerne mindestens 200€ los wird. Wenn es sich nur um Minibeträge an Guthaben (
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Es fehlte ein Wort in der Anfrage; der Vertrag wurde wg. Übererfüllung gekündigt. Einzahlungen wurden nicht mehr angenommen, weil die Bausparsumme erreicht bzw. übererfüllt war.
Muss ich die Kdg. akzeptieren oder gibt es einen Ausweg?
Gruß - Monika
Hallo, der Vertrag wurde wg. Übererfüllung gekündigt. Einzahlungen wurden nicht mehr angenommen, weil die Bausparsumme erreicht bzw. übererfüllt war.
Muss ich die Kdg. akzeptieren oder gibt es vielleicht einen Ausweg?
Gruß Monika
Hallo,
der Vertrag wurde wg. Übererfüllung gekündigt, es wurden keine Einzahlungen mehr angenommen - die Bausparsumme war erreicht bzw. übererfüllt.
Danke f. d. Antwort.
Gruß - Monika
Wahrscheinlich sieht der Vertrag bei Nichtinanspruchnahme des Kredits über einen gewissen Zeitraum die Kündigungsmöglichkeit vor und ist daher völlig in Ordnung.
Ich persönlich finde das auch in Ordnung, da ein Bausparvertrag nicht als besseres Sparbuch auf Dauer missbraucht werden soll, da die Idee des Bausparens eine andere ist.
Gruss HighQ