Bausparvertrag

Hallo,
ich habe einen Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung von 1,0% sowie einen Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung mit 1,4%.
Ist es richtig, dass ich bei 1% Verzinsung keine Zinssteuer zahlen muss und ich daher keinen Freistellungsauftrag einzureichen brauche?
Bei 1,4% Verzinsung ist das anders, oder?
tommyboy

Ist es richtig, dass ich bei 1% Verzinsung keine Zinssteuer
zahlen muss und ich daher keinen Freistellungsauftrag
einzureichen brauche?

Nein, das stimmt nicht. Als ich noch für eine Bausparkasse gearbeitet habe galt die Regel, dass wenn für einen Bausparvertrag Wohnungsbauprämie gewährt wurde, auf den Freistellungsauftrag verzichtet werden konnte.

Was ich Dir nicht sagen kann ist:

  1. Ob das damals nur diese Firma so gemacht hat oder alle,
  2. Ob das heute noch gilt.

Grundsätzlich mußt Du überall, wo Du Zinsen erhälst, einen Freistellunsgauftrag einreichen. Hast Du allerdings bei einer Bausparkasse mehrere Verträge reicht ein Freistellunsgauftrag.

Hallo,
ich habe einen Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung von
1,0% sowie einen Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung
mit 1,4%.

Heilig’s Blechle - hast Du Dich da vertippt? Zahlst Du soviel Geld ein, dass der Bausparer in wenigen Jahren fällig wird? Wenn nicht: Was macht man mit 1(,4)% Guthabenzins? Das ist doch vermutlich relativ unattraktiv, oder nicht?

Ich hoffe immer noch, dass ich das Produkt falsch verstanden habe *kopfschüttel*

Frank Wilke

Ja wenn man vielleicht auf den Kredit spekuliert, macht das ganze durchaus sinn…

Gruss Ivo

Ja wenn man vielleicht auf den Kredit spekuliert, macht das
ganze durchaus sinn…
Gruss Ivo

Da muss ich mir aber ziemlich hanebüchene Szenarien konstruieren, in denen das Sinn macht. Wenn es sich nicht um einen Highspeed-besparten BSV handelt, der nach ganz wenigen Jahren schon zuteilungsreif ist, macht das eben i.d.R. keinen Sinn.

Frank Wilke

Hallo, m.W. gilt die Regelung noch, bei Erhalt der WBPR
auf den Freistellungsauftrag zu verzichten. Es handelt
sich um Anwendung des Gesetzes bzw. Ausführungsbestim-
mungen. Trotzdem müssen die Zinsen in der Steuererkl.
angegeben werden, wenn durch andere Kapitaleinkünfte
die Freistellungsgrenze überschritten wird. Gruß

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Ja, entweder oder.
Bedacht werden sollten die jeweiligen Einkommensgrenzen.
Ein Freistellungsantrag ist notwendig wie der Kollege vor mir geschrieben hat.
Bzgl. der Finanzierung ist es von beiden Seiten gewagt hier pauschale Aussagen zu treffen.
Grundsätzlich wie bei allen Bausparern müsste eine genaue Berechnung angestellt werden. Heisst, Sparzeit incl. Tilgungszeit, die Gesamtkosten in dieser Zeit.
Gerade bei Finanzierungen wird oft der Fehler gemacht auf den Guthabenzins zu achten, der aber meist in der Gesamtrechnung uninteressant ist.
Viel wichtiger ist es einen Bausparer mit 40% Besparung und 60% Darlehenszins zu wählen, der zudem schnell (!) zur Zuteilung kommt.
Als Sparer selbst rechnet sich ein Bausparer mit 1% Guthabenzins wohl eher nicht.

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