Ein Kunde hat bei einer Bank einen Bausparvertrag (VWL) abgeschlossen,dieser ruht ab September 2009 und endet dann im Juli 2010.
Der Kunde hat nicht die absicht diesen Vertrag zu verlängern oder ein größeres Darlehen aufzunehmen.
Die frage wäre nun,ob der Kunde die möglichkeit hat sich das angesparte Geld sofort auszahlen zu lassen oder ob er das Geld bis 2010 ruhen lassen muss?
Bausparen ist freies Sparen.Du hast also jederzeit die Möglickeit über dein angespartes Geld zu verfügen.
Wenn es kurzfristig ausgezahlt werden soll, fällt wahrscheinlich eine Vorfälligkeits-Gebühr an.
Falls der Vertrag noch keine 7 Jahre läuft, wäre es sinnvoll
diese abzuwarten um evtl. die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie zu kassieren, diese wird nämlich erst nach Ablauf der 7 Jahre Bindefrist gutgeschrieben.
LG