Hallo,
immer wieder liest man, wer noch alte Bausparverträge habe und das Darlehen nicht benötige, solle sie nicht aus der Hand geben, sondern die „Renditeschätzchen“ einfach wir Sparbücher nutzen.
Einzahlen und Zinsen kassieren.
Ich habe mich mal über zwei alte Verträge erkundigt. Der Zinssatz von 4% p.a. erscheint nicht schlecht, aber es dürfen angeblich maximal 512 Euro pro Jahr eingezahlt werden (obwohl keine Zulagen o.ä. gewährt werden, da über der Einkommensgrenze).
Ist das korrekt oder gibt es da Hintertürchen, welche LBS bzw BHW nicht sagen wollen? (Die empfahlen, zu kündigen).
Denn mit so einer Einzahlungsdeckelung bringt das ganze ja nicht viel - bis man da mal eine ordentliche Summe drauf hat vergehen so viele Jahre, da sind andere Kapitalmarktprodukte doch attraktiver…
Oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für Tipps!
Viele Grüße
Frank
Hallo,
die Einzahlungsbeschränkungen und Einkommensgrenzen gelten nur für die Gewährung der Wohnungsbauprämie.
Für ALLE Einzahlungen, auch über die 512 Euro hinaus, muss die Bausparkasse den damals vereinbarten, hohen Zinssatz (4%) bezahlen.
Heute gibt es ja schon Bankdarlehen zu unter 4% und auch die Bausparkassen geben Darlehen unter 4% - DESHALB müssen sie diese für sie teuren Verträge loswerden…
Gruß
Ruth
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Hallo Ruth,
vielen Dank für Deine Antwort!
Heisst das, ich könnte einfach beliebig viel auf das Bausparkonto einzahlen und die müssten das mit 4% p.a. verzinsen?
Das wäre dann ja wirklich interessant. Warum wird man da telefonisch so falsch informiert…
Wie bekommt man das Geld wieder zurück? Die sagten, es ginge nur alles zu kündigen und auf einmal (nach 3 Monaten Frist) zurückzubekommen, keine Teil-Auszahlung. Stimmt das - oder auch nicht?
Viele Grüße
Frank
Teilung möglich
Hallo,
es geht sehr wohl, dass man nur einen Teil seines Guthabens bekommt:
Wenn die 7 Jahre Sperrfrist für die Wohnungsbauprämie/Sparzulage schon um sind, kann das als Teilkündigung gemacht werden, d.h. dass wenn Sie beispielsweise 50% des guthabens brauchen den Bausparvertrag zur Hälfte kündigen und die Bausparsumme auf 50% reduzieren und die 50% des Guthabens ausgezahlt bekommen. Man hat dann z.B. aus einem Vertrag mit 20000 Bausparsumme und 10000 guthaben 2 neue gemacht mit je 10000 Bausparsumme und 5000 Guthaben, einer davon wird gekündigt.
Geht sofort mit etwas Abzug oder regulär mit 3 Monaten Wartezeit/Kündungsfrist.
Sind die 7 Jahre Sperrfrist noch nicht um, müsste man ja bei einer Kündigung Sparzulage/Wohnungsbauprämie zurückzahlen, deshalb kann man hier genauso vorgehen wie oben, nur dass der Bausparvertrag geteilt wird und tatsächlich 2 Verträge übrig bleiben, OHNE dass einer gekündigt wird: z.B. Bausparsumme 20.000 Guthaben 5000 , dann machen Sie eine teilung in 2 Verträge: a) 15000 und guthaben Null b) 5000 und Guthaben 5000 . Der 2. Vertrag mit dem Guthaben wird dann gleich zugeteilt, ausbezahlt und erlischt nach Auszahlung, da es kein Darlehen gibt, das zurückzuhalen wäre.
Gruß
Ruth
Hallo Ruth,
vielen Dank für Deine Antwort!
Heisst das, ich könnte einfach beliebig viel auf das
Bausparkonto einzahlen und die müssten das mit 4% p.a.
verzinsen?
JA, genau!
Das wäre dann ja wirklich interessant. Warum wird man da
telefonisch so falsch informiert…
Wie bekommt man das Geld wieder zurück? Die sagten, es ginge
nur alles zu kündigen und auf einmal (nach 3 Monaten Frist)
zurückzubekommen, keine Teil-Auszahlung. Stimmt das - oder
auch nicht?
Viele Grüße
Frank
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Heisst das, ich könnte einfach beliebig viel auf das
Bausparkonto einzahlen und die müssten das mit 4% p.a.
verzinsen?
Das BHW akzeptiert inzwischen nicht mehr jede Einzahlung. Aber Einzahlungen bis zu einem Gesamtguthaben von 50 % der Bausparsumme müssen die akzeptieren.
Das wäre dann ja wirklich interessant. Warum wird man da
telefonisch so falsch informiert…
Weil die 1) die hochverzinsten Verträge beenden und 2) neue Verträge abschließen wollen.
Wie bekommt man das Geld wieder zurück? Die sagten, es ginge
nur alles zu kündigen und auf einmal (nach 3 Monaten Frist)
Nicht kündigen, sondern zuteilen lassen, ggf. durch Teilung des Vertrages. Vorsicht: Eine Herabsetzung der Bausparsumme führt zum Verlust eines Teiles der Abschlußgebühr, falls der Tarif eine Erstattung dieser Gebühr vorsieht.
Einzahlungen werden nicht akzeptiert
Hi Nordlicht,
danke für die Antwort!
Aber:
Das BHW akzeptiert inzwischen nicht mehr jede Einzahlung. Aber
Einzahlungen bis zu einem Gesamtguthaben von 50 % der
Bausparsumme müssen die akzeptieren.
Habe eben nochmal mit dem BHW telefoniert. Der Mitarbeiter hat sich dann nochmal rückversichert.
Einzahlungen über die 512 Euro / Jahr akzeptieren sie nicht.
Denn: alle Einzahlungen seien von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig, und sie stimmen bei 4% Guthabenzinsen natürlich nicht zu.
Selbst zu den 512 Euro müssten sie nicht zustimmen, das wäre aber Kulanz, um dem Kunden zumindest die volle Nutzung der Prämien zu ermöglichen.
Wo steht denn fest, dass sie doch müssen?
Viele Grüße
Frank
Hi Frank,
Einzahlungen über die 512 Euro / Jahr akzeptieren sie nicht.
Diese Information ist neu für mich. Ich habe noch mehrere Verträge im Dispo plus-Tarif mit Guthabenzinsen von bis zu 5 %. Da habe ich im Dezember in einen Vertrag ohne Probleme noch über 2000 € eingezahlt.
Selbst zu den 512 Euro müssten sie nicht zustimmen, das wäre
aber Kulanz, um dem Kunden zumindest die volle Nutzung der
Prämien zu ermöglichen.
Wo steht denn fest, dass sie doch müssen?
In den Bausparbedingungen Deines Tarifes steht drin, was die Bausparkasse muß und was sie darf. Angesichts meiner Einzahlung vom Dezember bin ich über die Dir gegebenen Auskünfte erstaunt.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
danke für Deine Tipps!
Ist schon ein Ding, dass einem am Telefon sowas nicht genannt wird.
Allerdings sagte man mir ja jetzt auf mehrfache Nachfrage immer noch, dass man keine höheren Einzahlungen als 512€ p.a. mehr akzeptiere… 
Darauf besteht BHW weiterhin 
Viele Grüße
Frank
Hi Nordlicht,
das ist ja ein Ding.
Ich habe jetzt nochmal angerufen und soll das ganze jetzt mal schriftlich inkl. den zugehörigen Vertragsbedingungen bekommen.
Wie wurde Deine Einzahlung akzeptiert? Einfach auf das Konto überwiesen?
Vielleicht sollte ich das einfach mal probieren?
Viele Grüße
Frank
Wie wurde Deine Einzahlung akzeptiert? Einfach auf das Konto
überwiesen?
Ja.
Ich habe allerdings die 50 % Grenze eingehalten. Die ist zwar beim D+ für die Zuteilung nicht entscheidend, trotzdem wurde sie mir als Greze genannt. Mehr als 50 % Guthaben durfte ich aber nicht auffüllen, vielleicht ist Dein Guthaben ja jetzt schon höher als 50 % der Bausparsumme, das wäre eine erklärung.
Mehr als 50 % Guthaben durfte ich
aber nicht auffüllen, vielleicht ist Dein Guthaben ja jetzt
schon höher als 50 % der Bausparsumme, das wäre eine
erklärung.
Nein, das ist ein niedriger 3-stelliger Betrag (Vertrag wurde nie bespart), die Bausparsumme ist ein mittlerer 5-stelliger…
Viele Grüße
Frank
Grund?
Hallo,
schick doch den Kameraden eine eMail und lass dir die
Begründung schriftlich geben - mit irgendwas müssen
die´s ja begründen können.
Oder sie wollen einfach nicht. Dann brauchen sie wohl auch
keine Kunden mehr…
Gruß
Ruth
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ruth,
schick doch den Kameraden eine eMail und lass dir die
Begründung schriftlich geben - mit irgendwas müssen
die´s ja begründen können.
Ja die Infos schicken sie mir jetzt schriftlich zu.
Angeblich steht ihnen lt. ihrer Vertragsbedingungen bei jeder Einzahlung des Recht zu, diese abzulehnen. Davon machen sie jetzt Gebrauch.
Tatsächlich meinten sie auch am Telefon, sie wollten eigentlich keine Altkunden mit 4%-Verträgen mehr…
Viele Grüße
Frank
Ich glaub, das geht so.
Man schliesst den Vetrag ab mit der beabsichtigten
Bausumme und einem monatlichen Regelsparbetrag.
Nach X Jahren der Ansparung ist die Hälfte oder so (60%, oder 40%)
der Bausmme erreicht, und der Vertrag wird zuteilungsreif,
das Darlehen für den Rest der Bausumme kann zum seinerzeit vereinbarten Zins abgerufen werden (Zuteilungstermin)
Bis das so soweit ist, gilt der
vereinbarte Sparzins fürs Guthaben.
Man kann nun zwischenzeitlich noch weitere Ersparnisse da rein buttern, wenn einem der Sparzins attraktiv erscheint gegenüber dem zwichenzeitlich gesunkenen marktüblichen Zinssatz, aber nur bis
zu den obigen 50%. Ist der ausgerechnete Zuteilungstermin überschritten, oder der Sparanteil von 50% frühzeitig erreicht, ist Schicht, man kann dann aber zum marktüblichen Zins weitersparen,
bei des BSP Kasse oder woanders.
Auch die Darlehnszinsen könnten sich verändert haben,
wenn nach dem vereinbarten Zuteilungstermin nicht sofort
oder davor (wenn man zusätzlich gespart oder ein Darlehen von woanders reingebuttert hat, ist das möglich) das Darlehen abgerufen wird.
Abweichung zugunsten des Kunden kann die Bank
vereinbaren, im ursprünglichen Vertrag, muss aber
nicht, oder nur bis zu einer gewissen Grenze, das
steht dann im Vetrag. Du könntest dem BHW nur an den Karren,
wenn Du den Zuteilungsreife/%satz noch nicht erreicht hast,
stets mindestend den seinerzeit vereinbarten Regelsparbetag geleistet hast, oder dass es explizit vereinbart ist, dass du darüber hinaus anlegen darfst zum seinerzeit vereinbarten zins im Rahmen, den du dir nun vorstellst.
Im Prinzip ist so ein Bausparvertrag ein hochinteressantes
Zinsspekulationsinstrument, wenn nur die Abschlussgebühr nicht wäre.
Auch Spar und Darlehnszinsen sind bei Abschluss auch nicht sonderlich attraktiv. Bei entsprechend hohen und schnellen Zinsausschlägen
kann man aber gut sogar verdienen, der BSP Berater hilft,
wenn dabei auch noch ein wenig Provision rauskommt.
BHW begründet Annahmeverweigerung
Hallo Ruth,
BHW hat gerade geschrieben:
Gemäß §5 Abs. 2 der ABB kann BHW die Annahme von Sonderzahlungen ablehnen. Aufgrund der Marktsituation haben wir uns entschlossen, bis auf weiteres von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Viele Grüße
Frank