Hallo,
Ich habe 1995 als Sicherheit für einen Immobilienkredit einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von DM 30.000 verwendet. Der Bausparvertrag hatte damals ein Bausparguthaben von ca. DM 10.000 und im Moment ein Guthaben von DM 15.000.
Da meine Eltern den Bausparvertrag demnächst gut gebrauchen könnten, würde ich ihn gerne freigeben lassen und gegen eine andere Sicherheit tauschen.
Eine Anfrage bei der Bank ergab, dass der Bausparvertrag nur im Austausch gegen eine Sicherheit in Höhe von DM 30.000 oder bei einer Sondertilgung in Höhe von DM 30.000 freigegeben werden kann.
Versteht jemand, warum die Bank unbedingt DM 30.000 als Sicherheit haben möchte? Auf dem Bausparvertrag sind doch auch nur DM 15.000 vorhanden?
Oder zählt bei Bausparverträgen allgemein die Bausparsumme?
Gruß,
Markus
Hallo Markus,
wenn Du den Bausparvertrag nur als Sicherheit gegeben hast, verstehe ich die Reaktion Deiner Bank auch nicht. Denn der im Ernstfall verwertbare Betrag beschränkt sich auf das Guthaben. In diesem Fall würde ich mir von denen mal genau erklären lassen, was das soll.
Wenn Du den Bausparvertrag allerdings als Tilgungsersatz in die Finanzierung eingebracht hast, hat die Bank schon ein kleines Problem. Für 30 ´TDM ist zumindest auf dem Papier die Tilgung unklar.
Wenn Deine Bank ein wenig flexibel ist und die Finanzierung bisher problemlos war, sollte das alles aber kein Problem sein. Entweder genügt eine Sicherheit in Höhe des Bausparguthabens, oder man trifft eine neue Tilgungsvereinbarung. (Neuer BSV, vielleicht eine laufende, unbeliehene Lebensvers. mit einem Rückkaufswert in etwa dieser Höhe; mtl. Tilgung) Was auch immer, es gibt immer einen Weg!
Viel Erfolg
Heiko