Bausparvertrag als "Sparbuch" Einzahlungslimit

Hallo,
habe einen Bausparvertrag mit eigentlich fast schon lächerlich kleinen Summe einmal abgeschlossen (30.000DM-1999), der lag mehr oder weniger vergessen in der Schublade. Ich wollte ihn schon abwickeln.
Dann stellte ich fest, dass er ja Zinsen auf das Guthaben bringt. Es ist zwar nicht viel drauf (noch unter 50%), aber so bleibt das erst mal dort, bis ich es brauche.
Nun zur Frage.
Er beinhaltet einen Bonus, wenn man den Kredit (der ja mit seinen Bedingungen völlig uninteressant ist) nicht beansprucht. Den würde ich natürlich gerne absahnen (und so weit wie möglich ausreizen) und nicht durch zuviel Einlage oder zu lange liegen lassen verlieren, denn damit steigen die Gesamt"Zinsen" auf um 6%… (und dann bekommt man doch wohl sogar noch die Abschlussgebühr wieder, wenn man den Kredit nicht nutzt, stimmt das?)
Wer weiß, bis zu wieviel % man die Bausparsumme auffüllen kann, bevor einem die beschriebenen Vorteile verlorengehen (Bonus und Zinsen), und wieviel davon pro Jahr max.? Ob man das zu lange liegen lassen kann. Wenn man das überhaupt allgemein sagen kann - BHW Dispo Plus aus Jan '99
Danke und Grüße

Ach du hast den Vertrag vorliegen, dann ruf dort einfach mal an.

Ich hatte schon öfters Bausparverträge überzahlt. Aber bis zur welchen höhe man sicher vor Kündigng ist, dass sagt dir die BHW genauer.

Moin,
den Tipp versuche ich schon auch - manchmal ist es gut, zu wissen, was Sache ist. Ich hatte in Erinnerung, dass ich „mal lieber nichts tun“ sollte, weil die BSPK versucht, so alte Verträge abzuwickeln, wenn sie schon alt genug sind, weil sie die Sparbücher gerne loswären. Kann das sein, dass man mit jeder Aktion da die Abwicklung auslöst?

Wenn das so wäre, dann hätte sich schon lange bei der Bausparkasse der Computer gemeldet und gesagt:
„he ynot hat noch nen ollen Vertrag, löscht den endlich mal du fauler Sacharbeiter“

Wenn die Kündigung nicht sogar der Rechner selber erstellt.

Kann man auf einen zugeteilten Vertrag weiter einzahlen? Kann die Bonusverzinsung verloren gehen, wenn die BSPK einseitig kündigt? (die Basisverzinsung ist 2%, der Bonus 3 weitere %, habe ich jetzt herausgefunden)
Ich habe bei denen gleich jemanden erreicht und…

habe tatsächlich wieder die Antwort bekommen, dass das nicht so sei, sondern durch eine Änderung getriggert würde. Ich soll man lieber nichts tun.
Die haben ja früher wohl tatsächlich so gearbeitet. Meine Schwester hat im Besitz einer Vollmacht über ein halbes Jahr gebraucht, um beim Beamtenheimstättenwerk Auskünfte über Konten meiner Mutter zu bekommen, nur um die mal zu sortieren.

Das reizt mich ja sehr, es zu probieren. Siehe oben, mach ich da was kaputt? Das Risiko mit der Kündigung seitens der Kasse kann ich ja schnell mal überlegen einzugehen :wink: