ohja, das hat sehr wohl was gebracht. vielen dank für die
ausführliche antwort.
na, fein, das freut mich.
mein vertrag ist allerdings ein VL vertrag … ich brauche
weder geld zum bauen, noch sonstwas … dieser vertrag wurde
nur abgeschlossen um das geld vom arbeitgeber nicht zu
verschenken, das ist alles. was genau ist hier dann nun die
besonderheit bzw. wäre ich davon überhaupt betroffen?
ok, die besonderheit bei vl besteht darin, daß man ggfs. noch weitere zulagen vom arbeitgeber erhalten kann, die wiederum einer „bindungsfrist“ unterliegen. sind die 7 jahre abgelaufen, gibt´s generell keine probleme.
thema zugeteilt nochmal … wenn die 7 jahre abgelaufen sind,
dann kann ich also problemlos das ersparte PLUS staatliche
prämie ausgezahlt bekommen, richtig !? zweck der verwendung
spielen hierbei dann keine rolle !?
jau, siehe obige bemerkung. irgendwann muß man ja mal an sein geld rankommen, gell? also gibt´s diese 7 jahre. es hätten auch 5 oder 8 sein können. egal - wenn diese 7x12monate abgelaufen sind, dann kann man den vertrag prämienunschädlich kündigen und sich das geld auszahlen lassen.
ganz ideal ist, nach jeweils sieben jahren - wenn man denn mit solchen gedanken schwanger geht - die vl auf einen neuen bsv laufen zu lassen (muß man sowieso, wenn man den alten kündigt), dann gibt´s gar keine probleme. bsv kann man ja jahrhunderte einfach „liegenlassen“, die bausparkassen stört´s nicht.
in diesem konkreten fall würde ich mir allerdings genau überlegen, ob die vl auf einem bsv wirklich richtig angelegt sind - da gibt´s auch bank-vl-ansparverträge oder fondssparverträge, die deutlich mehr rendite abwerfen!
einfach mal beraten lassen bei der bank des vertrauens! solche dinge kann man auch jederzeit umbiegen; es gibt zum glück noch kein gesetz, das einen verpflichtet, einen einmal begonnenen vl-bsv bis zum bitteren ende durchzusparen .-)
viele grüße, boris