Bausparvertrag: Bindefrist !

êine kurze frage … was bedeutet bindefrist?

was passiert nach ablauf der bindefrist?
kann ich mir das angesparte guthaben dann einfach auszahlen lassen und es z.b. für irgendwelche privaten zwecke nutzen?

den staatlichen zuschuss gibt es soweit ich weiß ja nur, wenn man angibt das geld für bauliche zwecke zu verwenden, richtig !?

êine kurze frage … was bedeutet bindefrist?

Der Vertrag muß eine gewisse Zeit laufen, damit die staatlichen Förderungen gezahlt werden. Bei Bausparverträgen müssen das nicht unbedingt 7 Jahre sein.

was passiert nach ablauf der bindefrist?

Dann kann man über das Geld frei verfügen.

kann ich mir das angesparte guthaben dann einfach auszahlen
lassen und es z.b. für irgendwelche privaten zwecke nutzen?

Vermutlich ja.

den staatlichen zuschuss gibt es soweit ich weiß ja nur, wenn
man angibt das geld für bauliche zwecke zu verwenden, richtig !?

Nein, falsch, wenn Du die Bindefrist einhälst.

Hallo,
es gibt 2 Fristen.
Eine fuer die Nicht-Rueckerstattung der staatliche Zulagen.
Die andere fuer die Zuteilung. Diese Frist haengt wesentlich von den Einzahlungen ab und der Bausparsumme.
Gruss Helmut

hmmm … ich habe einen bausparvertrag über eine bestimmte summe abgeschlossen. diese summe wird aber innerhalb dieser 7 jahre nicht erreicht. wie sieht’s denn dann aus … dann kann ich mir nach den sieben jahren den gesamtbetrag inkl. der staatlichen prämie auszahlen lassen? dachte die prämie gäbe es echt nur wenn man bauliche zwecke ankündigt …

Hallo, bei Neuverträgen (m.W. Abschluß ab 2007)muß der bauliche
Zweck gewährleistet sein.
Bei Altveträgen kann man sich nach 7 Jahren das Guthaben plus Zs. und
WbPrämie auszahlen lassen. Allerdings muß der Vertrag (auch wenn man
kein Darlehen in Anspruch nimmt) zugeteilt sein. Bei hoher Bauspar-
summe und niedrigem Zahlungstarif dürfte das Schwierigkeiten machen.
Gruß

was genau heißt das denn nun schon wieder? :wink:
also wie gesagt … der vertrag hat einen sehr sehr geringen wert … vierstelling. und laufzeit endet 2010 …

was heißt dieses „zuteilen“?
nur wenn er zugeteilt ist gibt es die staatl. prämie?

so, jetzt mal ein wenig klartext für das dunkel, in dem wir grade tappen…
grds. bespart man einen bsv, weil man irgendwann einmal ein bauspardarlehn in anspruch nehmen will. manche bausparkassen bieten eine „zusatzverzinsung“ an, wenn man das darlehn nicht in anspruch nimmt.
für einen bsv gibt es eigentlich nur zwei wesentliche fristen, die eingehalten werden müssen:
zum einen die vielzitierte 7jahresfrist; diese gilt für sämtliche staatlichen und sonstigen zulagen (wohnbauprämie tc.pp.). will man in den genuß dieser prämien/zulagen kommen, muß man den bsv mind. 7 jahre „halten“. ist der bsv älter als 7 jahre, kann er „prämienunschädlich“ aufgelöst werden.
die zweite frist ist die der sog. ansparzeit bis zur zuteilung. ein bsv ist dann zuteilungsreif, wenn die mindestansparsumme (i.a. 40, manchmal auch 50%) auf dem bsv angespart wurde und die mindestfrist für die zuteilung erreicht wurde. diese mindestfrist (zur erlangung der notwendigen bewertungszahl) ist abhängig vom bsv-tarif, der gewählt wurde und den rahmenbedingungen, die sich der bausparkasse stellen. die ansparzeit hat aber nix, überhaupt nix mit der 7jahresfrist zu tun!
grds. kann man einen bsv immer kündigen, also vorzeitig auflösen. manche bausparkassen nehmen dafür geld, manche nicht, manche legen sogar noch was drauf (sonderverzinsung bei nichtinanspruchnahme des darlehns). nur wenn man die staatl. zulagen/prämien bezogen hat bzw. erhalten will, muß man auf die 7 jahre rücksicht nehmen.
jemand, der keine staatl. zulagen/prämien erhält, muß auf die 7 jahre keine rücksicht nehmen - denn: wo keine prämien, da auch keine prämienschädlichkeit.
eine besonderheit stellen sog. vl-verträge dar, aber das prinzip ist hier gleich.
so, ich hoffe, das hat n bißchen was gebracht.

gruß, boris

ohja, das hat sehr wohl was gebracht. vielen dank für die ausführliche antwort.

mein vertrag ist allerdings ein VL vertrag … ich brauche weder geld zum bauen, noch sonstwas … dieser vertrag wurde nur abgeschlossen um das geld vom arbeitgeber nicht zu verschenken, das ist alles. was genau ist hier dann nun die besonderheit bzw. wäre ich davon überhaupt betroffen?

thema zugeteilt nochmal … wenn die 7 jahre abgelaufen sind, dann kann ich also problemlos das ersparte PLUS staatliche prämie ausgezahlt bekommen, richtig !? zweck der verwendung spielen hierbei dann keine rolle !?

ohja, das hat sehr wohl was gebracht. vielen dank für die
ausführliche antwort.

na, fein, das freut mich.

mein vertrag ist allerdings ein VL vertrag … ich brauche
weder geld zum bauen, noch sonstwas … dieser vertrag wurde
nur abgeschlossen um das geld vom arbeitgeber nicht zu
verschenken, das ist alles. was genau ist hier dann nun die
besonderheit bzw. wäre ich davon überhaupt betroffen?

ok, die besonderheit bei vl besteht darin, daß man ggfs. noch weitere zulagen vom arbeitgeber erhalten kann, die wiederum einer „bindungsfrist“ unterliegen. sind die 7 jahre abgelaufen, gibt´s generell keine probleme.

thema zugeteilt nochmal … wenn die 7 jahre abgelaufen sind,
dann kann ich also problemlos das ersparte PLUS staatliche
prämie ausgezahlt bekommen, richtig !? zweck der verwendung
spielen hierbei dann keine rolle !?

jau, siehe obige bemerkung. irgendwann muß man ja mal an sein geld rankommen, gell? also gibt´s diese 7 jahre. es hätten auch 5 oder 8 sein können. egal - wenn diese 7x12monate abgelaufen sind, dann kann man den vertrag prämienunschädlich kündigen und sich das geld auszahlen lassen.

ganz ideal ist, nach jeweils sieben jahren - wenn man denn mit solchen gedanken schwanger geht - die vl auf einen neuen bsv laufen zu lassen (muß man sowieso, wenn man den alten kündigt), dann gibt´s gar keine probleme. bsv kann man ja jahrhunderte einfach „liegenlassen“, die bausparkassen stört´s nicht.
in diesem konkreten fall würde ich mir allerdings genau überlegen, ob die vl auf einem bsv wirklich richtig angelegt sind - da gibt´s auch bank-vl-ansparverträge oder fondssparverträge, die deutlich mehr rendite abwerfen!

einfach mal beraten lassen bei der bank des vertrauens! solche dinge kann man auch jederzeit umbiegen; es gibt zum glück noch kein gesetz, das einen verpflichtet, einen einmal begonnenen vl-bsv bis zum bitteren ende durchzusparen .-)

viele grüße, boris

danke erneut für die antwort.
also ich werde mit den aktuellen vertrag definitiv nach den sieben jahren auszahlen lassen.
und dann mal schauen was es an alternativen gibt.

noch eine frage … ab 7 jahre bekomme ich also die staatliche prämie … kann ich den vertrag z.b. einfach 8 oder 9 jahre laufen lassen? also einfach weiterhin einzahlen, ohne irgendwas am vertrag zu ändern?

dass ich auch nach 8 oder 9 jahren entsprechend die staatl. prämie bekomme erklärt sich meiner meinung nach von alleine … aber kann man solche verträge generell einfach unverändert weiterlaufen lassen? „bindefrist“ hat also nichts mit mindest-/maximal-laufzeit zu tun?

ja, geht. ist ja kein „muß“, den vertrag nach 7 jahren aufzulösen. wenn man sich allerdings nicht sicher ist, ob man den zweck eines bsv in anspruch nehmen will, dann sollte man nach 7 jahren einen neuen vertrag abschließen. erleichtert einem das vorgehen bei kündigung und auszahlung. nachteile hat man mit 2 verträge jedenfalls nicht.

gruß, boris

wenn ich den aktuellen vertrag einfach weiterlaufen lasse und dann statt nach 7 jahren erst nach 9 jahren kündige und mir das guthaben auszahlen lasse, mit welchen schwierigkeiten hätte ich denn dann zu rechnen?

meines wissens nach keine. verlängert halt nur die fristen bei einem neuvertrag, wenn man nach 9 jahren erst wieder einen neuen abschließt (7+7=14 statt 9+7= 16jahre)
gruß, boris