Hallo,
folgende Situation besteht:
3 gesetzliche Erben.
Erbe A war als Begünstigter im Bausparvertrag eingesetzt. Erblasser kündigte diesen Vertrag vor seinem Tod.
Der Erbe A hat sich allerdings das Geld des Bausparvertrages mit Unterschrift (vielleicht gefälscht) des Erblassers auf sein Konto überweisen lassen.
Theoretisch gesehen, müsste doch der Bausparvertrag in die Erbmasse fallen, oder?
Nun steht bald der Notartermin für Verkauf der Immobilie an.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Erbe A den Kaufvertrag der Immobilie nicht unterschreiben, wenn die Option bleibt, dass eine Summe in Höhe des Bausparvertrages x2 (Erbe B und C) auf dem Anderkonto des Notar bis Erbeneinigung verbleibt.
Wie ist hier die Rechtlage?
Ist es tatsächlich nur eine Formsache, die Unterschrift durch das Amtsgericht zu erzwingen?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo!
Wie Du selbst richtig festgestellt hast, brauchst Du eine RECHTS-Beratung.
Die darf ich als Bausparspezialist nicht geben.
Bitte wende die an die entsprechenden Spezialisten.
Viele Grüße
Rolf
Die Frage ist, ob die Überweisung der Bausp.summe rechtmäßig ist. Hat der V. die Überweisung getätigt, dann hat er sie wahrscheinlich schenken wollen. Die Vertragsunterzeichnung ist nicht erzwingbar, sondern nur die Versteigerung der Immobilie.
H.G.
Hallo Rat-su-ha,
Bausparvertrag fällt in Erbmasse bis 10 Jahre,
sollte A den Verkauf der Immobilie nicht unterschreiben, könnt Ihr nichts machen, es ginge nur so, dass einer von Euch B oder C oder beide die (Teil)-Versteigerung beim Amtsgericht anmeldet, so bekommt A vielleicht Angst, dass es zu wenig Geld für das Haus gibt.Jeder von Euch könnte das Haus dann auch selber wieder ersteigern. Das Amtsger. kann A nicht zwingen.
M.f.G.
pete
leider kann ich ihnen diese frage nicht beantworten
mfg MW