Hi Marco,
zu 3. Das mit der Zinserhöhung verstehe ich nicht: Soll das
heißen, daß sich der Zinssatz für die gesamte Laufzeit auf
4,5% erhöht, oder nur für den Zeitraum ab Kündigung?
Ja… für den gesamten Zeitraum…
Es ist so, dass auch bei einer Bausparkasse ein gewisser
Anteil als Risikoanteil weggeht… eben für die mögliche
Kreditierung…
Stimmt schon, bei mir wurden die Zinsen bloß eben nicht rückwirkend erhöht, daher meine Überraschung.
Letztes Jahr habe ich mir wegen erwiesener Sinnlosigkeit
meinen Bausparvertrag auszahlen lassen.
Wieso wegen erwiesener Sinnlosigkeit?
So lange man unter den Freigrenzen ist und auch noch die 1000
DM im Jahr *inkl. Zinsen* selbsteinzahlt, so hat man bei
Caro´s Modell mal so eben garantierte 14,5% Zinsen. Jedes
Jahr.
Tja, Sinnlosigkeit wegen Wegfall der Förderung und auch wegen des zukünftigen Nichtbedarfes einer Immo-Finanzierung. Außerdem konnte ich das Geld anschließend deutlich sinnvoller anlegen.
Auf Maximal 1936 DM im Jahr allerdings nur… aber ich
denke…
das kann mir auch kein Fond bieten. 
Eigentlich schon.
Denn diese können nichts garantieren… 
Stimmt, klappt aber oft trotzdem.
Und ich denke 14,5% nur auf das neueingezahlte … sind schon
recht üppig… zumindest langt es mir
Zinseszinsen kommen
noch dazu…
Ansonsten müssen in der Tat die 7 Jahre beachtet werden, da
sonst die Prämien wieder zurückfließen… an den Staat…
diese Prämien sind aber auf deinem aktuellen Kontoauszug,
normalerweise nicht enthalten, zumindest innerhalb dieser 7
Jahre…
Stimmt, aber nur für Prämien ab 1993 (1994?), die vorher gewährten Bausparprämien werden auf dem Auszug ausgewiesen. Es wird jede Prämie ausgezahlt, die vor mehr als 7 Jahren gewährt wurde. Eine Vertragserhöhung stellt aber steuerlich einen Neuabschluß dar.
Denn die werden erst danach gutgeschrieben…
Innerhalb dieser 7 Jahre werden meines Wissens nach aber auch
Kapitalertragssteuern fällig…
Stimmt nicht ganz. Die Besteuerung entfällt, wenn man aufgrund des Einkommens noch Wohnungsbauprämie erhält (genauer: Man ist auch in dem Jahr, das auf das letzte Jahr folgte, in dem man noch eine Prämie erhielt, von der ZaSt. befreit). Wenn nicht, unterliegen die Zinserträge ganz normal der Besteuerung.
Und ansonsten würde ich mir das Geld am besten Auszahlen
lassen, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist… ist die
Fachbezeichnung für den frühestmöglichen steuerlich besten
Auszahlungszeitpunkt…
Danke, für die - wenn auch unnötige - Erläuterung
Mein Vertrag war schon ab 1993 konstant zuteilungsreif. Daher auch die zwischenzeitlichen Erhöhungen (wobei nach Erhöhungen eine 18 (24?) monatige Zuteilungssperre bestand).
Gruß
Christian