Hallo Deli,
ich hatte bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen und für
diesen eine Abschlussgebühr, natürlich in voller Höhe gezahlt.
Die Sparsumme betrug 10.000€ und als sieben Jahre rum waren
habe ich mir das angesparte Geld auszahlen lassen.
In dem Fall war die Bausparsumme 20.000 EUR, und du hattest 10.000 EUR eingezahlt, versteh ich das richtig? und dann wurde der Vertrag in zwei 10.ooo EUR Vertäge gesplittet, und das Guthaben aus dem einen entnommen.
Der Herr von der Bausparkasse meinte aber, dass eine Kündigung
des Bausparvertrages nicht sinnvoll wäre und ich hat mir eine
Splittung empfohlen. Dass diese allerdings mit einer neuen
Abschlussgebühr verbunden war, war mir nicht bewusst und ich
bin mir auch nicht sicher, ob dies so in Ordnung ist.
Wurde hier der Tarif angepasst? also mit aktuellen Konditionen? Dann kann es sich um einen sogenannten Tarifwechselbetrag handeln. Der kommt zustande, wenn dein Altvertrag zB eine höhere Guthabensverzinsung hatte als der neue Tarif. Nach Umstellung des Tarifs wird der Vertrag quasi zurückgerechnet, und du musst die zuviel bezahlten Zinsen zurückzahlen -> Tarifwechselbetrag. Das kann trotz Zahlung von Vorteil sein, weil gerade bei sehr alten Verträgen die Darlehenszinssätze höher sind als bei neuen Tarifwerken.
Jedoch kann ich ohne weitere Angaben nicht beurteilen, um es sich um diese Gebühren handelt.
Daher meine Frage, ob ich da jetzt ohne weiteres wieder
rauskomme oder ob ich eine „zweite“ Abschlussgebühr für einen
gesplitteten Vertrag zahlen muss. Der neue Vertrag läuft ja
sogar unter der selben Nummer wie der alte - sehe ich da etwas
falsch?
Natürlich war es dumm von mir, mich erst nach
Vertragsabschluss mit damit auseinander zu setzen, allerdings
denke ich, dass eine zweite Abschlussgebühr für einen
gesplitteten Vertrag nicht rechtens ist und möchte nun
entsprechend reagieren. Daher bitte ich um Bestätigung meiner
Annahme.
Frag mal bei deinem Berater nach, um welche Art Gebühren es sich handelt. Vielleicht kann er dir das dann auch erklären… eine Abschlussgebühr wär fällig geworden, wenn die Bausparsumme erhöht worden wäre… aber so wie deine Schilderungen waren, hört es sich eher nach dem oben genannten Tarifwechselbetrag an…
Gruß
Marco
Grüße
Deli