Bausparvertrag kündigen

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. eines Bausparvertrages:

Wenn der Vertrag gekündigt wird, bevor die komplette Abschlussgebühr auf das Bausparkonto entrichtet wurde, muss diese dann trotzdem noch vollständig gezahlt werden?

Der Bausparvertrag läuft gerade zwei Monate und soll jetzt gekündigt werden.

Guten Tag Marco,
in Ihren Bausparbedingungen ist die Höhe der Abschlußgebühr geregelt.
Darüber hinaus haben Sie vermutlich wie die meisten im Antrag zum BSV
erklärt, dass die Gebühr mit Ihren Einzahlungen verrechnet wird.
Wenn Sie jetzt vorzeitig aussteigen, dann gibt es keine Einzahlungen und demzufolge auch keinen weiteren Ausgleich mit Ihrer Gebühr mehr.
Eine Verpflichtung, die Gebühr nach Kündigung weiter auszugleichen, sehen die Bausparbedingungen nicht vor.
Gruß
Günther

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Eine Verpflichtung, die Gebühr nach Kündigung weiter
auszugleichen, sehen die Bausparbedingungen nicht vor.
Gruß
Günther

Hallo Günther,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hat mir sehr weitergeholfen.
mfg
Marco

sehe ich anders…
Hallo!
Ich sehe die Lage anders. In den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge steht folgendes:

„Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von x EUR fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig- zurückgezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht in Anspruch genommen wird.“

D.h. die bei Abschluss entstandenen Abschlussgebühren sind zu tragen, auch wenn der Bausparer vorzeitig kündigt. Wo kämen wir denn hin, wenn alle mit so einer Einstellung an Verträge herantreten würden…

Wo der Sinn liegt, einen Bausparvertrag nach nur 2 Monaten zu kündigen… da wäre ich sehr neugierig. Macht man sich bei Abschluss denn keine Gedanken, ob man ihn braucht oder nicht?

Ratlose Grüße

Deli

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Guten Tag Deli,
ich stimme Ihnen zu. Die auch nicht anteilige Herabsetzung in
Verbindung mit der Fälligkeit bei Abschluss habe ich übersehen.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht ein Anspruch, der auch durch eine
unzeitige Kündigung kaum auszuhebeln ist. Indessen dürfte sich eine
Bausparkasse schwer tun, den Anspruch wirklich durchzusetzen.
Immer vorausgesetzt, es wurde keine Einzugsermächtigung erteilt.
In dem Fall gilt dann: Was weg ist, ist weg. Und eben auch rechtens weg. Das Zurückholen der Abschlussgebühr über einen Lastschriftwiderspruch dürfte dann wirklich teuer werden.
Aber das ist ein anderes Thema.
Gruß
Günther

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Hallo!
Ich sehe die Lage anders. In den allgemeinen Bedingungen für
Bausparverträge steht folgendes:

„Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr
von x EUR fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die
Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht -
auch nicht anteilig- zurückgezahlt oder herabgesetzt, wenn der
Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht
in Anspruch genommen wird.“

D.h. die bei Abschluss entstandenen Abschlussgebühren sind zu
tragen, auch wenn der Bausparer vorzeitig kündigt. Wo kämen
wir denn hin, wenn alle mit so einer Einstellung an Verträge
herantreten würden…

Wo der Sinn liegt, einen Bausparvertrag nach nur 2 Monaten zu
kündigen… da wäre ich sehr neugierig. Macht man sich bei
Abschluss denn keine Gedanken, ob man ihn braucht oder nicht?

Ratlose Grüße

Deli

Hallo Deli,
ich hatte bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen und für diesen eine Abschlussgebühr, natürlich in voller Höhe gezahlt.
Die Sparsumme betrug 10.000€ und als sieben Jahre rum waren habe ich mir das angesparte Geld auszahlen lassen.
Der Herr von der Bausparkasse meinte aber, dass eine Kündigung des Bausparvertrages nicht sinnvoll wäre und ich hat mir eine Splittung empfohlen. Dass diese allerdings mit einer neuen Abschlussgebühr verbunden war, war mir nicht bewusst und ich bin mir auch nicht sicher, ob dies so in Ordnung ist.
Daher meine Frage, ob ich da jetzt ohne weiteres wieder rauskomme oder ob ich eine „zweite“ Abschlussgebühr für einen gesplitteten Vertrag zahlen muss. Der neue Vertrag läuft ja sogar unter der selben Nummer wie der alte - sehe ich da etwas falsch?

Natürlich war es dumm von mir, mich erst nach Vertragsabschluss mit damit auseinander zu setzen, allerdings denke ich, dass eine zweite Abschlussgebühr für einen gesplitteten Vertrag nicht rechtens ist und möchte nun entsprechend reagieren. Daher bitte ich um Bestätigung meiner Annahme.

Gruß
Marco

Hallo Deli,
ich hatte bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen und für
diesen eine Abschlussgebühr, natürlich in voller Höhe gezahlt.
Die Sparsumme betrug 10.000€ und als sieben Jahre rum waren
habe ich mir das angesparte Geld auszahlen lassen.

In dem Fall war die Bausparsumme 20.000 EUR, und du hattest 10.000 EUR eingezahlt, versteh ich das richtig? und dann wurde der Vertrag in zwei 10.ooo EUR Vertäge gesplittet, und das Guthaben aus dem einen entnommen.

Der Herr von der Bausparkasse meinte aber, dass eine Kündigung
des Bausparvertrages nicht sinnvoll wäre und ich hat mir eine
Splittung empfohlen. Dass diese allerdings mit einer neuen
Abschlussgebühr verbunden war, war mir nicht bewusst und ich
bin mir auch nicht sicher, ob dies so in Ordnung ist.

Wurde hier der Tarif angepasst? also mit aktuellen Konditionen? Dann kann es sich um einen sogenannten Tarifwechselbetrag handeln. Der kommt zustande, wenn dein Altvertrag zB eine höhere Guthabensverzinsung hatte als der neue Tarif. Nach Umstellung des Tarifs wird der Vertrag quasi zurückgerechnet, und du musst die zuviel bezahlten Zinsen zurückzahlen -> Tarifwechselbetrag. Das kann trotz Zahlung von Vorteil sein, weil gerade bei sehr alten Verträgen die Darlehenszinssätze höher sind als bei neuen Tarifwerken.
Jedoch kann ich ohne weitere Angaben nicht beurteilen, um es sich um diese Gebühren handelt.

Daher meine Frage, ob ich da jetzt ohne weiteres wieder
rauskomme oder ob ich eine „zweite“ Abschlussgebühr für einen
gesplitteten Vertrag zahlen muss. Der neue Vertrag läuft ja
sogar unter der selben Nummer wie der alte - sehe ich da etwas
falsch?

Natürlich war es dumm von mir, mich erst nach
Vertragsabschluss mit damit auseinander zu setzen, allerdings
denke ich, dass eine zweite Abschlussgebühr für einen
gesplitteten Vertrag nicht rechtens ist und möchte nun
entsprechend reagieren. Daher bitte ich um Bestätigung meiner
Annahme.

Frag mal bei deinem Berater nach, um welche Art Gebühren es sich handelt. Vielleicht kann er dir das dann auch erklären… eine Abschlussgebühr wär fällig geworden, wenn die Bausparsumme erhöht worden wäre… aber so wie deine Schilderungen waren, hört es sich eher nach dem oben genannten Tarifwechselbetrag an…

Gruß
Marco

Grüße
Deli