Vorneweg: Ich bin Mitarbeiter einer Bausparkasse.
Der Begriff „Diskont“ ist mir beim Bausparen so noch nicht untergekommen. Ich vermute mal, dass sich Ihr Vertrag in der Sparphase befindet (und Sie kein Darlehen haben).
Die Vertragsbedingungen für den Fall der Kündigung ergeben sich aus den „allgemeinen Bausparbedingungen“ (ABB), die Ihnen vorliegen müssten. Diese können von Bausparkasse zu Bausparkasse und dort auch von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein. Insbesondere bei „Hochzinstarifen“ sind einige Bausparkassen in den letzten Jahren dazu übergegangen das Sparen, wie auch das Kündigen an Bedingungen zu knüpfen. So kann in „meiner“ Bausparkasse in bestimmten Konstellationen der Zinsbonus wegfallen.