Guten Tag Lothar,
weder - noch.
Sobald die Abschlussgebühr vom Bausparer eingezahlt ist, ist sie
auch perdu. Das kann unmittelbar nach Antragstellung sein oder erst nach mehreren Monaten. Der Vertreter hat seine Provision nach Maßgabe
der für ihn gültigen Entgeltregelung verdient. Die Bandbreite reicht dabei von der Abgabe eines Antrages mit unterschriebener Einzugsermächtigung bis hin zur vollständigen Einzahlung der Abschlussgebühr durch den Kunden. Was danach kommt - also, ob der
Kunde nach Bezahlung der Abschlussgebühr wieder kündigt, interessiert
regelmäßig niemanden bei den Bausparkassen. Falls das gehäuft eintritt, wird der Vertreter auch schon mal zu einer Nachschulung
geschickt.
Gruß
Günther
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