Bausparvertrag kündigen/rückabwickeln ?

Hallo,

weil es nicht mein Gebiet ist, eine Frage an die Fachleute:
Einer Bekannten wurde von Ihrer Bank ein Bausparvertrag „aufs Auge gedrückt“ als Sie sich nach einer Anlage für die VWL Ihres neuen Arbeitgebers erkundigen wollte.
Bausparsumme : 20000 €
monatl. Sparrate : 50€
Wie gesagt, Sie wollte nur die freiwilligen Leistungen Ihres Arbeitgebers nicht verfallen lassen. Leider läuft der Vertrag bereits seit 6 Monaten.
Liegt hier nicht ein Paradebeispiel einer fehlerhaften Beratung vor, mit dem Recht auf Rückabwicklung ?
Was für Möglichkeiten kämen sonst noch in Frage ?

vielen Dank für die vielen Antworten :wink:

Hallo waldi,

ein Paradebeispiel würde ich es nun nicht gerade nennen.
Ich wage sogar zu behaupten, dass es nur schwer zu beweisen ist, dass es sich um eine Fehlberatung handeln könnte. Nicht weil ich ein Freund der Banken bin und bei einer arbeite, sondern weil ich reichlich wenig Anhaltspunkte finde, die sich hier als Fehlberatung verwenden lassen könnten!

Ein paar Details mehr wären hilfreich:

Was zahlt der Arbeitgeber? Es sind bis zu 40 Euro
Sie zahlt wenn ich dich richtig verstanden habe zusätzlich 50 Euro.
Das mag Sinn machen, je nach EK-situation deiner Bekannten.
Wenn nicht, dann soll sie hierfür die Einzugserächstigung bei der Bausparkasse widerrufen.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass das ein Berater ohne Zustimmung deiner Freundin so angekreuzt hat.

Das ganze läuft schon ein halbes Jahr so - ich glaube nicht, dass man da noch etwas rückabwickeln wird.

Gruß Ivo

Hallo

Warum möchtest du den Bausparer denn kündigen. Das ist meiner Meinung nach ( bin VM bei der deutschen Vermögensberatung AG) die ideale Anlage für die VWL des Arbeitgebers. Was sind deiner Meinung nach die Nachteile?

Das ist ein sehr kleiner BSV (nur 20000) den hat sie schnell angespart und hat dann einen relativ hohen Zinsertrag nach relativ kurzer Laufzeit.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Grüße
Jonas

Ein paar Details mehr wären hilfreich:

Was zahlt der Arbeitgeber? Es sind bis zu 40 Euro
Sie zahlt wenn ich dich richtig verstanden habe zusätzlich 50
Euro.

Der Vertrag wird insgesamt pro Monat mit 50€ bespart.

Das mag Sinn machen, je nach EK-situation deiner Bekannten.

Ein Bauvorhaben ist nicht vorgesehen, es sollte lediglich ein Anlage der VWL + geringer eigener Beitrag stattfinden. Einkommen ist eher gering. Was für einen Sinn sollte es machen, 16 Jahre einzuzahlen bis die hälftige Einzahlung erreicht ist ?

Wenn nicht, dann soll sie hierfür die Einzugserächstigung bei
der Bausparkasse widerrufen.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass das ein Berater ohne
Zustimmung deiner Freundin so angekreuzt hat.

Sie hat sich halt auf den Berater verlassen. Der Irrglaube war halt, das nach 7 Jahren der Vertrag ausläuft und das Geld frei ist. Wie es eben früher bei VWL-Verträgen war.

Das ganze läuft schon ein halbes Jahr so - ich glaube nicht,
dass man da noch etwas rückabwickeln wird.

Gruß Ivo

Grüß Waldi

Hallo Waldi,
ich bin unabhängiger Berater. Trotzdem, eine Fehlberatung würde ich nicht unterstellen. Evtl. ist die Bausparsumme etwas hoch angesetzt, wenn Sinn und Zweck nur das NICHTVERFALLEN des Arbeitgeberanteiles ist. Also, womöglich den Vertrag teilen und dann nur den 10.000er bedienen. Da kommt Ihr schneller an das Geld als bei einem 20.000er. Und noch dazu die Verzinsung kontrollieren. Wenn es kein Hochzinsvertrag (also ca. 4% Zins) ist, dann auch den Tarif wechseln.
Boris

Hallo

Warum möchtest du den Bausparer denn kündigen. Das ist meiner
Meinung nach ( bin VM bei der deutschen Vermögensberatung AG)
die ideale Anlage für die VWL des Arbeitgebers. Was sind
deiner Meinung nach die Nachteile?

Das ist ein sehr kleiner BSV (nur 20000) den hat sie schnell
angespart und hat dann einen relativ hohen Zinsertrag nach
relativ kurzer Laufzeit.

Äh, mit monatlich 50€ Ansparrate(incl. AG-Anteil) ist die Hälfte der BS-Summe nach ca. 16 Jahren(!) eingezahlt. Wenn das schnell angespart ist, wie lange rechnest Du bei einer langfristigen Finanzierung ?8-()

Wie gesagt, es sollten nur die AG-VWL angelegt werden, und so früh wie möglich wieder frei sein.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Grüße
Jonas

bitte schön

Waldi

Hallo Waldi,
ich bin unabhängiger Berater. Trotzdem, eine Fehlberatung
würde ich nicht unterstellen. Evtl. ist die Bausparsumme etwas
hoch angesetzt, wenn Sinn und Zweck nur das NICHTVERFALLEN des
Arbeitgeberanteiles ist.

Ja, ich sehe die „Falschberatung“ auch vor allem in der provisionsoptimierten BS-Summe. Aus den Unterlagen, die die Dame erhalten hat, geht auch sonst sehr wenig hervor: kein Zinssatz, keine Abschlussgebühr etc., Sie hat noch nicht einmal einen Verkaufsprospekt erhalten.

Also, womöglich den Vertrag teilen
und dann nur den 10.000er bedienen. Da kommt Ihr schneller an
das Geld als bei einem 20.000er. Und noch dazu die Verzinsung
kontrollieren. Wenn es kein Hochzinsvertrag (also ca. 4% Zins)
ist, dann auch den Tarif wechseln.
Boris

Naja, mein Geld ist es ja nicht. Aber reicht nicht auch eine BS-Summe von ca. 3000€ aus um das gewünschte Ergebniss zu erhalten ? Und bei einer Vertragsteilung und ansparen eines Teilvertrages, kassiert die gute Bank ja trotzdem die Abschlussgebühr für die ganze Summe, oder ?

Grüsse

Waldi

Hallo Waldi,

denk doch mal an den armen Berater! Der steht auch unter einem gewissen Druck und muss seine Zielsummen erreichen, da kommt ihm eine doch offenbar ziemlich naive Kundin gerade recht.

Allerdings halte ich eine Rückabwicklung auch für nur schwerlich durchzusetzen, weil Deine Bekannte nicht beweisen kann worüber in dem „Beratungsgespräch“ geredet worden ist. Eventuell wurde über Zuzahlungen oder Erwerb von Wohneigentum geredet???

Ich würde ein Schreiben an die Bank bzw. Bausparkasse richten, aus dem hervorgeht, dass dieser Vertrag von Anfang an nur zur VL-Anlage dienen sollte und Deine Bekannte erst im Nachhinein von einem anderen Berater auf das Missverhältnis zwischen Bausparsumme und Sparbeitrag und die für sie damit verbundenen finanziellen Nachteile aufmerksam gemacht worden ist. Aus diesem Grunde bittet Deine Bekannte um Reduzierung der Bausparsumme auf 10.000 Euro und um Gutschrift der anteiligen Abschlußgebühr.

Sollte das zuvor geschilderte nicht fruchten, richtet ein Schreiben an den Vorstand der Bank. Fragt nach, ob es bei dieser Bank üblich sei unwissende Kunden derart über den Tisch zu ziehen.

Diese Maßnahmen könnten eventuell helfen.

Gruß
Ralf

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denk doch mal an den armen Berater! Der steht auch unter einem
gewissen Druck und muss seine Zielsummen erreichen, da kommt
ihm eine doch offenbar ziemlich naive Kundin gerade recht.

Tja, da ist viel Wahres dran. Ich verstehs auch nicht, wie man so blauäugig Verträge unterschreiben kann, ohne Sie verstanden zu haben.

Allerdings halte ich eine Rückabwicklung auch für nur
schwerlich durchzusetzen, weil Deine Bekannte nicht beweisen
kann worüber in dem „Beratungsgespräch“ geredet worden ist.
Eventuell wurde über Zuzahlungen oder Erwerb von Wohneigentum
geredet???

Nein, das ist definitiv auszuschliessen, die Dame wohnt in selbstgenutztem Wohneigentum.

Ich würde ein Schreiben an die Bank bzw. Bausparkasse richten,
aus dem hervorgeht, dass dieser Vertrag von Anfang an nur zur
VL-Anlage dienen sollte und Deine Bekannte erst im Nachhinein
von einem anderen Berater auf das Missverhältnis zwischen
Bausparsumme und Sparbeitrag und die für sie damit verbundenen
finanziellen Nachteile aufmerksam gemacht worden ist. Aus
diesem Grunde bittet Deine Bekannte um Reduzierung der
Bausparsumme auf 10.000 Euro und um Gutschrift der anteiligen
Abschlußgebühr.

Sollte das zuvor geschilderte nicht fruchten, richtet ein
Schreiben an den Vorstand der Bank. Fragt nach, ob es bei
dieser Bank üblich sei unwissende Kunden derart über den Tisch
zu ziehen.

Diese Maßnahmen könnten eventuell helfen.

So in der Art werde ich versuchen zu helfen. Mal sehen was draus wird. Ich habe ja nichts gegen einen BS-Vertrag als Anlage der VL, aber wenn jemand so für dumm verkauft wird, kriege ich einen Hals.

Gruß
Ralf

Gruß zurück

Allerdings halte ich eine Rückabwicklung auch für nur
schwerlich durchzusetzen, weil Deine Bekannte nicht beweisen
kann worüber in dem „Beratungsgespräch“ geredet worden ist.
Eventuell wurde über Zuzahlungen oder Erwerb von Wohneigentum
geredet???

Nein, das ist definitiv auszuschliessen, die Dame wohnt in
selbstgenutztem Wohneigentum.

Gerade dann könnten Bausparverträge, z.B. für Renovierungszwecke abgeschlossen werden.

Gruß
Ralf

Hallo,
wenn es nur darum geht, die VL nicht verfallen zu lassen, ist ein Bausparvertrag sicher nicht die Beste, aber auch nicht die schlechteste lösung.
Ich hoffe, deine Freundin hat wenigstens einen Vertrag mit anständiger Verzinsung und Rückgewähr der Abschlussbegürht bei Nichinanspruchnahme des Darlehens gewählt. Dann soll sie in der Sperrfrist zahlen und danach auszahlen lassen.
Wenn sie jedoch vorhat zu bauen, kann sie die Zuteilung duch zusätzliche Zahlungen ja beschleunigen.

Gruß
HaWeThie