Bausparvertrag kündigen

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken meinen Bausparvertrag (bei Schwäbisch Hall) zu kündigen. Die finanziellen Nachteile (Verlust von Prämien, Gebühren etc.) sind mir bekannt.

Im Vertrag steht „…frühestens 6 Monate nach Eingang der Kündigung verlangen…“. Ist dies wörtlich zu nehmen? Gibt es Erfahrungswerte ob die Bausparkasse das Geld wirklich 6 Monate (oder mehr) einbehält, oder nur zur eigenen Sicherheit so reinschreibt, aber sich doch kulant zeigt? Würde eine Teilung des Bausparvertrags dies evtl. begünstigen?

Grüße
Gerri

Hallo,
die Bedingungen werden eingehalten. (6 Monatsfrist)
Allerdings gibt es üblicherweiuse gegen Zahlung einer Extragebühr die vorzeitige Auszahlung. Müsste dann aber auch in den bedingungen stehen.
Die Ermäßigung bringt nur hinsichtlich der Zuteilung Vorteile. (Die Punktzahl erhöht sich)
Wenn die berühmten 7 Jahre jedoch noch nicht abgelaufen sind, bringt es keine Vorteile.

Falls du noch mehr Fragen hast, kannst du mir auch eine Mail schicken.

MfG

Jürgen