Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken meinen Bausparvertrag (bei Schwäbisch Hall) zu kündigen. Die finanziellen Nachteile (Verlust von Prämien, Gebühren etc.) sind mir bekannt.
Im Vertrag steht „…frühestens 6 Monate nach Eingang der Kündigung verlangen…“. Ist dies wörtlich zu nehmen? Gibt es Erfahrungswerte ob die Bausparkasse das Geld wirklich 6 Monate (oder mehr) einbehält, oder nur zur eigenen Sicherheit so reinschreibt, aber sich doch kulant zeigt? Würde eine Teilung des Bausparvertrags dies evtl. begünstigen?
Grüße
Gerri