Ich sehe das so:
In der Einkommensteuererklärung sind Einkünfte, Bezüge und Einnahmen diverser Einkunftsarten anzugeben.
Z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen - das sind die vom Kreditinstitut bescheinigten Zinsen.
Wegen der jetzt geltenden Abgeltungssteuer auf inländische Zinseinkünfte müssen inländische Zinsen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden.
Liegt der persönliche Steuersatz für die Zinseinnahmen unter der Pauschale von 25 % so sollte man die Zinseinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben.
Bei Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen und vielem anderen ist die Angabe aller Zinseinkünfte zwingend.
Andererseit muss man jetzt vom Kreditinstitut (hier die Bausparkasse) die Jahreszinsbescheinigung für die Steuererklärung extra anfordern. Das sollte der Fragesteller unbedingt machen.
Meiner Meinung nach liegt bei der Kündigung eines Bausparvertrages kein privates Veräußerungsgeschäft vor, dessen „Gewinn“ in der Einkommensteuererklärung anzugeben wäre.
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Da der Bausparvertrag im Oktober 2008 abgeschlossen wurde, können die Einzahlungen vom Steuerjahr 2008 und 2009 steuerlich nicht berücksichtigt werden.
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Kleine Hinweise:
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Ein Datum besteht aus Tag, Monat und Jahr,
also z.B. 02.02.1997.
Bei der Steuererklärung kommt es häufig auf den genauen Tag an!
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Beim Kündigen gibt es zwei, manchmal sogar 3 Termine:
a) Datum der Kündigung
b) Datum zu dem die Kündigung
wirksam wird
c) Datum an dem „sich was tut“
z.B. das Datum der Geldüberweisung
fiktives Beispiel:
Bausparvertrag gekündigt am 2.1.2010.
Die Kündigung wird z.B. wegen einer Kundigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende wirksam zum 30.06.2010.
Die Auszahlung erfolgt am 14.07.2010.