Bausparvertrag Kündigung Steuer

Hallo zusammen,

es handelt sich um meinen Bausparvertrag, den ich im Jahr 2009 gekündigt habe.

Da ich zum ersten Mal eine Steuererklärung (Freiberufler seit September 2009 - Gewinnermittlung: EÜR) erstelle (vorher brauchte ich nicht), weiß ich nicht, wie ich in diesem Fal vorgehen soll.

Eingezahlt habe ich seit Oktober 2008. Im Jahr 2009 habe ich insgesamt 550 Euro eingezahlt. Nach der Kündigung wurden mir 1650 Euro ausgezahlt (Also mein Guthaben nach den mit der Kündigung verbundenen Abzügen).

Unterliegt das Guthaben als Einnahme? Oder auch anders zählen meine BBiträge als Ausgaben? Wenn ich das in EÜR berücksichtige, dann hätte ich 1100 Gewinn, oder? In der Wirklichkeit habe ich durch die sofortige Kundgung Verlust gemacht.

Was soll ich in die Steuererklärung angeben? und wo?

Ich danke Euch herzlich für Eure Antworten.

Grüße
Lukasz

Sorry, da muss ich passen!

Hallo,in Antwort auf Ihr Frage:
Sie mussen jede Gewinnen egal was bei die zuständige Finanzamt.Da esgibt exstra Formular.
Freundlichen Grüßen
Francesco

Hallo lwolski,

am besten bei den "Sümmchen " mal die Füsse etwas stillhalten. Die Herren Beamten sollen sich mit den grossen Fischen befassen. Du darfst sie dabei nicht ablenken. :smile:

Viel Glück dabei wünscht

Wolf:smile:gang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit der Ausübung deines Berufes. Bei der Auszahlung des Guthabens wurden doch auch Steuern zurückbehalten, oder? Obenauf kann es keine Einnahme sein, da du selber ja das Geld vor der Aufnahme deiner Tätigkeit aus deinem Vermögen heraus angespart hast.

Bausparvertrag im Jahr 2009 gekündigt
Zur klärung des steuerlichen Sachverhaltes sind die Anworten auf folgende Fragen erforderlich:

  1. Seit wann besteht dieser Bausparvertrag?
    (Datum Vertragsabschluss)
  2. Zu welchem Termin (Tagesdatum) wurde
    dieser Bausparvertrag gekündigt?
  3. Wurden für dieser Bausparvertrag
    a) Wohnungsbauprämien
    b) Arbeitnehmersparzulage
    beantragt bzw. genehmigt?
    Wenn Ja für welche Jahre?

Hallo,

danke für Ihre Antwort.

zu 1. der Vertrag war im Oktober 2008 abgeschlossen (Für dieses Jahr habe ich noch keine Steuererklärung erstellen müssen.)

zu 2. gekündigt wurde der Vertrag im November 2009.

zu 3. keine Prämien etc. Einfach nur einezahlt und bei der Vertragskündigung das Geld ausgezahlt bekommen (ich habe natürlich daran verloren - frühzeitige und sofortige Kündigung).

Danke für weitere Antworten im Voraus.

Grüße
Lukasz

hallo toedti2000,

danke.

heißt es, dass ich diese Einzahlngen sowie die Auszahlung des Guthabens in der Steuererklärung nicht erwähnen muss?

Grüße
Lukasz

Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit der Ausübung deines
Berufes. Bei der Auszahlung des Guthabens wurden doch auch
Steuern zurückbehalten, oder? Obenauf kann es keine Einnahme
sein, da du selber ja das Geld vor der Aufnahme deiner
Tätigkeit aus deinem Vermögen heraus angespart hast.

Du kannst das natürlich gerne erwähnen. Ggf. kann es sich steuermindernd für dich auswirken. Ich sehe aber hier erst einmal nicht, dass es nachteilig für dich verlaufen sollte. Es sei denn, dass von staatlicher Seite Prämien gezahlt wurde, was ich mir persönlich allerdings nicht vorstellen kann.

Ich sehe das so:
In der Einkommensteuererklärung sind Einkünfte, Bezüge und Einnahmen diverser Einkunftsarten anzugeben.
Z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen - das sind die vom Kreditinstitut bescheinigten Zinsen.
Wegen der jetzt geltenden Abgeltungssteuer auf inländische Zinseinkünfte müssen inländische Zinsen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Liegt der persönliche Steuersatz für die Zinseinnahmen unter der Pauschale von 25 % so sollte man die Zinseinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben.

Bei Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen und vielem anderen ist die Angabe aller Zinseinkünfte zwingend.

Andererseit muss man jetzt vom Kreditinstitut (hier die Bausparkasse) die Jahreszinsbescheinigung für die Steuererklärung extra anfordern. Das sollte der Fragesteller unbedingt machen.

Meiner Meinung nach liegt bei der Kündigung eines Bausparvertrages kein privates Veräußerungsgeschäft vor, dessen „Gewinn“ in der Einkommensteuererklärung anzugeben wäre.

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Da der Bausparvertrag im Oktober 2008 abgeschlossen wurde, können die Einzahlungen vom Steuerjahr 2008 und 2009 steuerlich nicht berücksichtigt werden.

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Kleine Hinweise:

  1. Ein Datum besteht aus Tag, Monat und Jahr,
    also z.B. 02.02.1997.
    Bei der Steuererklärung kommt es häufig auf den genauen Tag an!

  2. Beim Kündigen gibt es zwei, manchmal sogar 3 Termine:
    a) Datum der Kündigung
    b) Datum zu dem die Kündigung
    wirksam wird
    c) Datum an dem „sich was tut“
    z.B. das Datum der Geldüberweisung

fiktives Beispiel:

Bausparvertrag gekündigt am 2.1.2010.

Die Kündigung wird z.B. wegen einer Kundigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende wirksam zum 30.06.2010.

Die Auszahlung erfolgt am 14.07.2010.

Servus Lukasc!
Die Frage ist eigentlich für einen Steuerberater.
Aber ich kann sie auch beantworten:
Da Du weder die Einzahlungen als Ausgaben ansetzen kannst, sind auch die Auszahlungen nicht als Einnahmen anzugeben.
Also: gar nix machen.

Viele Grüße

Rolf

Vielen Dank für die knappe, dafür aussagekräftige Antwort!

Grüße
Lukasz

Hallo Lukasz!

Aber gerne!

Rolf

tut mir leid aber da bin ich überfragt. Gruß Mona

Die Kündigung/Auszahlung Bausparvertrag ist sicherlich keine Einnahme, also dementsprechend nicht in die EÜR einzubeziehen.
Die Zinsen aus dem Bausparvertrag müssen ganz normal als Kapitalerträge versteuert werden. Dieses Jahr fällt also erstmal die Zinsabschlagsteuer plus Soli an. Es sei denn, Du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV), dann sind sie steuerfrei. Oder einen Freistellungsauftrag, bzw. liegst für das gesamte Jahr unter der Freigrenze. Ansonsten wie gesagt - in der Einkommenssteuererklärung für 2008 dann mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Eigentlich sollte der jährliche Kontoauszug reichen, den dir die Bausparkasse zusendet. Dort sind die relevanten Daten zur Steuer vermerkt.

MfG.