Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf einen Bausparvertrag der demnächst ausgezahlt werden kann, also zuteilungsreif ist, dem Landes Wohlfahrts Verband Hessen (LWV-Hessen) und einer Schuldentilgung.
Wie bereits geschildert ist mein Bauspartvertrag, der mit/über/per Vermögenswirksamen Leistungen gebildet wurde, demnächst zuteilungsreif. Die ausgzahlte Höhe wird etwa 3.450 € betragen. Ich bin im betreuten Wohnen, der Kostenträger ist der LWV-Hessen. Soweit ich weiß hat man beim LWV einen Freibetrag von 2.600 € und soweit ich, als Leihe, das erkennen konnte, zählen auch BV’s zu dem verwertbaren Vermögen. Alles über 2.600€ kann der LWV verlangen.
Mein Problem ist jetzt folgendes, leider habe ich Schulden über genau 3.000,- € bei einer Privatperson (nicht mit mir irgendwie Verwandt). Ich wollte den BV nun zur Tilgung der Schulden verwenden. Der BV ist übrigens bereits so alt, dass ich das Geld frei verwenden kann, laut der Allianz Dresdener Bauspar AG, bei der ich den Vertrag damals abschloß.
Soweit die Sachlage, meine Frage nun, wird der LWV meine Verwendung des Geldes so akzeptieren oder wird er alles über den 2.600,- € verlangen.
Hier die Homepage des LWV-Hessens zur Information:
http://www.lwv-hessen.de
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühen
mfg
Christoph