Hallo!
Ich habe zum Beginn meiner Ausbildung einen Bausparvertrag abgeschlossen, auf den jeden Monat 40€ fließen. 13,29€ sind davon Vermögenswirksame Leistungen - der Rest zu den 40 € wird direkt von meiner Ausbildungsvergütung abgezogen.
Mittlerweile haben habe ich ca. 1100 € im Bausparvertrag angespart.
Nun sieht es finanziell bei mit nicht so rosig aus, und ich möchte schnellstmöglich an das Geld.
Meine Fragen:
- Geht das?
- Was passiert mit den 13,29 € die mein Arbeitgeber? (Gehen die Verloren)
- wieviel bleibt mir nach der Auflösung übrig?
Besten Gruß und Danke für die Antworten.
John
Hallo,
davon Vermögenswirksame Leistungen - der Rest zu den 40 € wird
direkt von meiner Ausbildungsvergütung abgezogen.
Mittlerweile haben habe ich ca. 1100 € im Bausparvertrag
angespart.
- Wie alt ist der Vertrag?
hm, das ist knifflig.
13,29€ sind
davon Vermögenswirksame Leistungen - der Rest zu den 40 € wird
direkt von meiner Ausbildungsvergütung abgezogen.
2. Der AG gibt Geld zu der VWL dazu, richtig?
Auch knifflig.
Wenn ja wird er
wahrscheinlich dann nichts mehr dazu geben. Mal mit AG
reden…
Wenn man keine Anlageform nennt, gibts auch kein Geld. Manche AG bunkern die VL dann eine Zeitlang (und zahlen dann den gebunkerten Betrag aus, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde), aber das sind eher Monate als Jahre.
- Kontakt mit Bausparkasse aufnehmen und informieren lassen
bez. Abschlussgebühr, Kontostand, Zinsverlust / Zinsertrag
etc.
Stimmt.
Gruß
Christian
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Mittlerweile haben habe ich ca. 1100 € im Bausparvertrag
Hallo,
ich möchte schnellstmöglich an das Geld.
- Geht das?
Auszahlung aus dem Bausparvertrag setzt voraus, dass er zuteilungsreif ist. Dazu muss 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme (haengt vom gewaehlten Tarif ab) eingezahlt sein, und noch etwas Zeit vergehen, so um 1 Jahr oefters(haengt von der Bausparkasse ab und wieviel ueber dem Mindestbetrag eingezahlt ist).
Um dei Zuteilung zu beschleunigen, kannst Du evtl den Vertrag teilen in einen vollen Teil und einen ganz leeren Teil, den Du weiterbesparst. Dein Bausparberater wird Dir die Moeglichkeiten aufzeigen, aber einfach so mal abheben ohne die Fristen zu beachten, wird kaum moegölich sein.
- Was passiert mit den 13,29 € die mein Arbeitgeber? (Gehen
die Verloren)
Unter 7 Jahren von Abschluss bis Auszahlung gehen die bisher eingezahlten VWL verloren, die zukuenftigen kannst Du auf einen neuen Vertrag leiten, zB. den o.g ganz leeren Teil.
- wieviel bleibt mir nach der Auflösung übrig?
Aufloesung?
Zuteilung! Entweder Dein Geld plus VWL plus Zinsen, oder Du nimmst noch den Kredit dazu, musst dann aber die Summe irgendwie in weitem Sinne in Wohneigentum investieren.
Meine Meinung: Mit Deinem kleinen Geld und den wenigen Einzahlungen bei bisher kurzer Laufzeit, lass den Vertrag einfach stehen, mit weiteren VWL und ohne eigene Einzahlungen, irgendwann sparst Du weiter daran. Und sprich mit dem Bausparberater.
Gruss Helmut
Um die Verwirrung noch zu steigern…
Hallo!
Ich habe zum Beginn meiner Ausbildung einen Bausparvertrag
abgeschlossen, auf den jeden Monat 40€ fließen. 13,29€ sind
davon Vermögenswirksame Leistungen - der Rest zu den 40 € wird
direkt von meiner Ausbildungsvergütung abgezogen.
Mittlerweile haben habe ich ca. 1100 € im Bausparvertrag
angespart.
Nun sieht es finanziell bei mit nicht so rosig aus, und ich
möchte schnellstmöglich an das Geld.:
Meine Fragen:
- Geht das?
- Was passiert mit den 13,29 € die mein Arbeitgeber? (Gehen
die Verloren)
- wieviel bleibt mir nach der Auflösung übrig?
Besten Gruß und Danke für die Antworten.
John
Hallo John,
… möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben.
Also: Wenn es bei Ihnen nicht so rosig aussieht und Sie an Ihr Geld kommen wollen, dann bekommen Sie auch Ihr Geld. Das ist unabhängig von einer erfolgten Zuteilung. Sie können den Vertrag ganz einfach schriftlich und formlos kündigen. Wenn Sie die s o f o r t i g e Kündigung aussprechen, müssen Sie mit einem zusätzlichen Stornoabzug rechnen (siehe Bausparbedingungen). Wenn Sie ordnungsgemäßß mit Vierteljahresfrist kündigen, dann nicht. In jedem Fall aber werden Bonuszinsleistungen und vorgemerkte Wohnungsbauprämien aus Ihrem Guthaben einbehalten, solange die siebenjährige Wartefrist seit Vertragsbeginn nicht verstrichen ist.
Gruß
Günther