Hallo Zusammen!
Ich hätte folgende Frage.
Es besteht ein Bausparvertrag mit Freistellungsauftrag und Wohnungsbauprämienbegünstigung. Wenn nun ein Partner von beiden während eines Jahres ( zb. Mai ) stirbt, wie ist dann obiges geregelt?
Gilt für das laufende Jahr noch die volle Wohnungsbauprämie und die
1600 Euro Freistellung oder garnichts oder jeweils 5/12?
Jedenfalls mußten ja für die Wohnungsbauprämie am Ende des Jahres beide Partner unterschreiben, nun kann ja die eine Person nicht für
die ersten 5 Monate unterschreiben.
Gruß!
Thomas