Bausparvertrag, Prämien beim Versterben eines Part

Hallo Zusammen!

Ich hätte folgende Frage.
Es besteht ein Bausparvertrag mit Freistellungsauftrag und Wohnungsbauprämienbegünstigung. Wenn nun ein Partner von beiden während eines Jahres ( zb. Mai ) stirbt, wie ist dann obiges geregelt?
Gilt für das laufende Jahr noch die volle Wohnungsbauprämie und die
1600 Euro Freistellung oder garnichts oder jeweils 5/12?
Jedenfalls mußten ja für die Wohnungsbauprämie am Ende des Jahres beide Partner unterschreiben, nun kann ja die eine Person nicht für
die ersten 5 Monate unterschreiben.

Gruß!

Thomas

Guten Tag Thomas,
ausgehend von der Annahme, dass Sie Ehepartner meinen, wenn Sie von Partner schreiben, ist es so, dass Ehepartner im Todesjahr steuerlich
zusammen veranlagt werden - wenn sie nicht die getrennte Veranlagung gewählt haben. Insoweit können die 1024 € als Sparleistung und die
Einkommensgrenze für die WoP als gegeben gelten. Ich sehe jetzt nicht, weswegen die Baukasse bei fehlender zweiter Unterschrift
die WoP für das Todesjahr nur unterjährig vormerken sollte, wenn das Finanzamt solche Klimmzüge nicht macht. Aber - ich weiß es schlicht nicht. Deswegen sollten Sie die Baukasse fragen.
Gruß
Günther