mich würde folgender hypothetischer Sachverhalt interessieren:
Die Eltern von XY haben schon seit Jahren einen Bausparvertrag, den sie aber nicht mehr nutzen werden zum finanzieren einer Immobilie aufgrund ihres Alters. Sie möchten den Bausparvertrag im Wert von z.B. 50.000 EUR nun auf XY übertragen, damit er ihn weiterführt.
Ist diese Übertragung als eine Schenkung zu betrachten? Bei Schenkungen von den Eltern (z.B. Geld) gibt es ja so eine 10-Jahres-Frist, in der diese noch unter gewissen Voraussetzungen wieder rückgängig gemacht werden kann. Würde solch ein Vorgang da theoretisch auch drunter fallen?
Die Eltern von XY haben schon seit Jahren einen
Bausparvertrag, den sie aber nicht mehr nutzen werden zum
finanzieren einer Immobilie aufgrund ihres Alters. Sie möchten
den Bausparvertrag im Wert von z.B. 50.000 EUR nun auf XY
übertragen, damit er ihn weiterführt.
Gut.
Ist diese Übertragung als eine Schenkung zu betrachten?
Ja, das ist so zu sehen.
Bei Schenkungen von den Eltern (z.B. Geld) gibt es ja so eine
10-Jahres-Frist, in der diese noch unter gewissen
Voraussetzungen wieder rückgängig gemacht werden kann.
Wozu soll denn das gut sein, wenn es denn so wäre?
Würde solch ein Vorgang da theoretisch auch drunter fallen?
Vielleicht - aber warum? Ist der Beschenkte „undankbar“?
Allerdings wäre die steuerliche Seite interessant. Bei einem Wert von nur 50.000 Euro an die Kinder fiele ja gar keine Schenkungsteuer an. Wozu also wieder rückgängig machen?
Allerdings wäre die steuerliche Seite interessant. Bei einem
Wert von nur 50.000 Euro an die Kinder fiele ja gar keine
Schenkungsteuer an. Wozu also wieder rückgängig machen?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Es gibt ja so eine Regelung angeblich, wenn die Eltern von XY dann in ein Pflegeheim müssten z.B. und selber dafür nicht mehr aufkommen könnten, dass dann eine eventuelle Schenkung vom Sozialamt wieder zurückgefordert werden könnte. Darum ist es interessant, ob so ein überschriebener Bausparvertrag theoretisch dann auch zurückgefordert werden könnte, auch wenn er dann schon längst für eine Immobilie genutzt worden ist.
Dass XY dann im gewissen Rahmen für die Pflege aufkommen müsste ist klar, aber müsste er dann auch die Schenkung zurückzahlen?
Die Eltern von XY haben schon seit Jahren einen
Bausparvertrag, den sie aber nicht mehr nutzen werden zum
finanzieren einer Immobilie aufgrund ihres Alters. Sie möchten
den Bausparvertrag im Wert von z.B. 50.000 EUR nun auf XY
übertragen, damit er ihn weiterführt.
schonmal mit dem Vertreter der bausparkasse gesprochen, ob das überhaupt möglich ist? Und was dann mit der Bausparprämie passiert?
Gruß
loderunner