Bausparvertrag Sparguthaben nicht erreichbar

Liebes Forum, ich habe einen 6 Jahre alten Bausparvertrag. Wohnbauprämie bekomme ich nicht. Allerdings kann ich die Mindesstsparsumme nicht erreichen, d.h. ich habe erst ca. 15% einbezahlt und im Moment kommt nichts dazu. Habt Ihr eine Idee was ich damit machen soll? Gibt es nach 7 Jahren einen Bonus oder so etwas? Vielleicht sollte ich das Teil einfach kündigen und fertig. Gruß, Manu.

einbezahlt und im Moment kommt nichts dazu. Habt Ihr eine Idee was ich damit machen soll?

ES gibt grundsätzlich die Möglichkeit, die Bausparsumme herabzusetzen (dabei verliert man die anteilige Abschlußgebühr) oder den Vertrag zu teilen. Den besparten Teil kann man ann zuteilen lassen und den rest läßt man liegen.

Ob Dein Tarif diese Möglichkeiten hergibt, solltest Du Deine BSK fragen.

Hallo Manuela,
viele Details hängen von deinem konkreten Vertrag ab, d.h. welches Vertragsmodell Du gewählt hast.
Grundsätzlich gilt, dass die immer in aller Munde befindlichen 7 Jahre zunächst pauschal nichts aussagen.
Sieben Jahre sind die ungefähre Zeit, die ein Bausparvertrag braucht um ‚zuteilungsreif‘ zu sein (= Ansparphase bis zum Erreichen der sog. Zuteilungsreife mit 40 - 50% Ansparbetrag von der Bausparsumme), wenn man jeden Monat die Mindestansparsumme einzahlt. Das sind je nach Vertragsmodell 0,4 - 0,6% der Bausparsumme (=Regelsparbeitrag).

Das andere ist die Sperrfrist von 7 Jahren, wenn Du für den Vertrag Bausparprämie beantragt hast oder VL eingezahlt wurden. Hast Du hierfür Prämien erhalten, sind die zurückzuzahlen, wenn die Kündigung innerhalb von 7 Jahren erfolgt. Danach ist nichts zurückzuzahlen (=Prämienunschädliche Verfügung)

Was kannst Du tun?
Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten:
a) Kündigung und Auszahlung des Geldes
b) Reduktion der Vertragssumme
c) gar nichts machen
d) Auszahlung wg. Arbeitslosigkeit o.ä.
e) Übetratung auf eine andere Person

Welche Möglichkeit Du wählst, hängt von Deinem Geldbedarf und Deiner Zukunftsplanung ab.

zu a) Kündigung ist jederzeit möglich. Wenn Du auf den Vetrag keine VL eingezahlt hast und keine Wohnungsbauprämie beantragt hattest, hat er keine Sperrfrist, sonst must Du noch 1 Jahr warten.
Du kannst ihn einfach kündigen und das Geld auszahlen lassen.
Die Abschlußgebühr, die Du am Anfang bezahlt hast ist dann natürlich auch weg. Kläre aber mit der Bausparkasse die Kündigungsfristen einmal ab. Das ist in der Durchführung sehr unterschiedlich. Rechne damit, dass es 1-2 Monate dauern kann, bis Du das Geld in Händen hast.

zu b) Eine Verringerung der Vetragssumme lohnt sich nur, wenn Du grundsätzlich weiter ansparen willst und vor allem, wenn Du das Bauspardarlehen nutzen möchtest. Willst Du es nicht als Darlehen nutzen, lohnt sich die Reduzierung nicht, weil sie nämlich eine „Verwaltungsgebühr“ kostet. Kommt am Ende heraus, dass Du das Geld doch nur ausbezahlt haben möchtest und das Darlehen nicht nutzen möchtest, dann wäre das rausgeschmissenes Geld.

zu c) Du kannst einfach - immer wenn Geld da ist - weiter ansparen. Die Verzinsung des Bausparvertrags dürfte noch zwei bis drei Jahre höher liegen, als das, was Du auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto bekommst. Es läuft Dir nichts weg und kündigen kannst Du später immer noch. Sinnvoll könnte das Vorgehen sein, wenn Du einen Vertragstarif hast, bei dem Dir die Vertragsgebühr erstattet wird, wenn Du auf das Darlehen später verzichtest. Das must Du aber mit der Bausparkasse klären, ob Dein Tarif so etwas vorsieht. Aber dann must Du auch irgendwann die 40 oder 50 % Ansparvolumen von der Bausparsumme erreichen, sonst wird der Vertrag nie Zuteilungsreif.

zu d) Solltest Du arbeitslos werden, hast Du ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf die 7-jährige Sperrfrist für VL und Wohnungsbauprämie. D.h., sollte auf den Vertrag doch einmal (eine einzige Zahlung reicht aus!) eine VL-Leistung eingezahlt worden sein, dann unterliegt er der o.g. Sperre. Die wäre bei Arbeitslosigkeit aufgehoben. Der Rest zu a) gilt natürlich weiterhin.

zu e) Eine Übetragung auf einen anderen Familienangehörigen ist möglich.
Das würde zwar ebenfalls eine „Verwaltungsgebühr“ kosten, aber die kostet vermutlich nur ca. 40 - 60 EUR. Der Empfänger hätte einen bereits angesparten Vertrag und damit die Möglichkeit den Vertrag recht schnell soweit weiter anzusparen, dass er das Bauspardarlehen nutzen kann ohne nochmal eine Abschlußgebühr bezahlen zu müssen. Er spart also die Abschlußgebühr und die Ansparzeit ist deutlich kürzer, weil Du schon 6 Jahre aufgebaut hast.
Übertragung ist möglich an folgende Personen:
Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder), Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten (Schwager, Schwägerin), Geschwister der Eltern (Onkel, Tante), Pflegeeltern, Pflegekinder, Verlobte.

Ich hoffe, das gibt Dir einen Überblick über das, was so möglich ist. Die Entscheidung hängt ein wenig von dem ab, was Du für Deine Zukunft planst, wie dringend Du das Geld benötigst oder ob Du Verwandte hast, die ggf. einen Vertrag nutzen könnten.

Gruß
Ulrich

Hi Uli und Nordlicht, danke für Eure Mühe. Ich denke ich entscheide mich für die Kündigung, da das Geld im Moment lieber flüssig haben will. Danke und Gruß, Manu.

Guten Tag,

Ich würde nichts überstürzen und kündigen. Auch nicht auf Optionen oder Zusatzregelungen einlassen. Ich würde mich wenn dann hier http://www.hauskauf.de zur Baufinanzierung beraten lassen, damit Du dein Geld nicht fehlinvestierst.

Hallo Manu,

Ich denke ich entscheide mich für die Kündigung

Nun ja, wie hoch ist bei diesem alten Vertrag eigentlich der Guthabenszins? Könnte gut sein, dass Du Dir bei einer Kündigung in den Allerwertesten beißt. Immerhin sind die Abschlussgebühren eh schon weg. Aber beitragsfrei stellen und bei Gelegenheit weiter besparen scheint mir keine schlechte Idee.
Kann gut sein, dass der Zins von damals besser ist als heute beim Tagesgeld.

Gruß, Heiko