Hallo,
wir haben einen Bausparvertrag über 50 TDM, bei dem die anzusparende Summe von 25 TDM schon eingezahlt ist. Mittlerweile sind durch die Zinsen schon 29 TDM zur Auszahlung bereit.
Jetzt sind wir am Überlegen, ob wir das einfach so weiterlaufen lassen, bis wir ds Geld zum Bauen benötigen oder ob wir uns die Summe auszahlen lassen sollen und in Fonds oder Anderes anlegen sollen. Wer kann uns was empfehlen, bei dem wir das Geld nur immer für ein Jahr günstig anlegen können ? Am besten wäre es, wenn man jederzeit wieder an das Geld ran könnte.
Oder ist es günstiger den Bausparvertrag (ohne weiteres einzahlen) einfach weiterlaufen zu lassen bei jhrlichen Zinsen über ca. 1100 DM ?
Auflösung Bausparvertrag
Hi,
ohne jede Deiner Fragen beantworten zu können oder können, vielleicht ein Erfahrungsbericht von mir. Ich bin inzwischen bzgl. der AN-Sparzulage/Wohnungsbauprämie nicht mehr förderungswürdig gewesen. Insofern dachte ich mir, daß das Geld woanders wohl besser angelegt werden könnte, zumal ich bauen in absehbarer Zeit nicht vorhabe.
Bei der Auflösung ist dann folgendes wichtig: Du verlierst alle Prämien, wenn der Abschluß des Bausparvertrages weniger als 7 Jahre zurückliegt. Ist der Abschluß des Vertrages mehr als 7 Jahre her, gibt es jedoch auch ein Problem, wenn Du zwischen die Bausparsumme erhöhst hast. Das gilt im Prinzip als neuer Abschluß, somit verlierst Du die Prämien, die Dir seit Erhöhung zustehen, wenn diese Erhöhung nicht wiederum länger als 7 Jahre zurückliegt.
Zum Thema Anlage des Betrages, gibt es soviel zu sagen, da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wo ich anfangen sollte. Auf ein Jahr und dann auch noch sicher gibts Bundesanleihen oder Bobls. Meinswegen auch Finanzierungsschätze. Oder Du nimmst Industrieanleihen mit Restlaufzeit von einem Jahr, aber da hast Du natürlich schon ein Risiko.
Zum Thema Zinsen: Wenn Du noch weiterhin Wohnungsbauprämie erhälst, dann sind die Zinsen auch ohne Freistellungsauftrag steuerfrei. Wenn Du aber über der Einkommensgrenze liegst, die sich wohlgemerkt auf das zu versteuernde Einkommen bezieht, wird Dir von der Bausparkasse gnadenlos Quellensteuer abgezogen.
So. Sind noch Fragen offen?
Gruß
Christian
zur Besteuerung bei EXC
Zum Thema Zinsen: Wenn Du noch weiterhin Wohnungsbauprämie
erhälst, dann sind die Zinsen auch ohne Freistellungsauftrag
steuerfrei. Wenn Du aber über der Einkommensgrenze liegst, die
sich wohlgemerkt auf das zu versteuernde Einkommen bezieht,
wird Dir von der Bausparkasse gnadenlos Quellensteuer
abgezogen.
Was ist denn das für eine Regelung? Die Zinsbesteuerung hat nichts mit der Wohnungsbauprämie zu tun!
Für Zinsen gibt’s den Freibetrag (insg. 3.100 pro Person),
für die Wohnungsbauprämie Gehaltsgrenzen: 50.000 zu versteuerndes Einkommen.
Hallo Björni,
das hat mir mein Bausparberater auch gesagt: wenn ich Anspruch auf Bausparprämie habe, brauche ich für Bausparverträge keine Freistellungserklärung abgeben, da ich für diese dann keine Zinsertragssteuer zahlen muss.
Gruß
HaWeThie
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Besteuerung Zinserträge auf Bausparguthaben
Hi,
um es kurz zu fassen: Wenn Du im Jahre n Wohnungsbauprämie erhälst, werden auch ohne Freistellungsauftrag im Jahre n und n+1 Zinsen auf Guthaben nicht besteuert. Quelle hab´ ich nicht, nur daß ich 8 Jahre mit der Regel gut gefahren bin.
Gruß
Christian
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ja, wie schon die Vorredner gesagt haben. Diese Regelung gibt es, dass in diesem Fall kein Freistellungsauftrag notwendig ist.
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Kann ich als Ex-Banker bloss bestätigen. Der Staat möchte ja Wohneigentum schaffen und meint, daß ein vörderfähiger Vertrag nicht auch noch besteuert werden muss. Heisst: Wer WoB Prämie bekommt braucht keinen Freistellungsauftrag.
Gruss