Bausparvertrag und Sozialhilfe

Hallo, ich beziehe Grundsicherung (früher Sozialhilfe genannt) wegen Berufsunfähigkeit. Ich habe einen Bausparvertrag in Höhe von 2525,88 Euro. Jetzt hat mir mein Sachbearbeiter im Sozialamt gesagt, dass ich wohl bald an die Grenze der zulässigen Höhe für Sozialhilfeempfänger komme. Ist es rechtlich OK, wenn ich den Vertrag auflöse und das Geld mit nach Hause nehme? So hat es mir jedenfalls die Sekretarin von der LBS geraten.

Dank für jede Antwort,

Dogge

Und noch eine weitere Frage (hatte ich fast vergessen): Wieviel darf denn ein Bausparvertrag eigentlich betragen oder wie rechnet man das aus?

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Guten Tag Dogge,
mit Ihrem BSV können Sie jederzeit machen, was Sie wollen.
Das enthebt Sie aber nicht der Pflicht zur wahrheitsgemäßen
Auskunft gegenüber dem Sachbearbeiter. Ob Sie Ihr Geld auf einem
Konto aufbewahren oder in der Kaffeedose, spielt dabei keine Rolle.
Gruß
Günther

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Danke Günter. Was mich interessiert ist, ob ich dann verpflichtet bin einen Teil von dem Geld an das Sozialamt abzugeben und wenn wieviel? Ist da ein Unterschied zwischen einen Bausparvertrag und von mit freiverfügbaren Geld (Vermögen)? Wie auch unten nochmal gesagt beträgt der Bausparvertrag nun um die 2500 Euro.

Vielen Dank nochmal,
Dogge

Guten Tag Dogge,

zunächst einmal ist mir nicht bekannt, dass ein Hilfebedürftiger an das
Sozialamt Beträge abführen muss. Es kann aber sein, dass das Sozialamt so lange die Unterstützung aussetzt, bis ein Hilfebedürftiger sein
Vermögen bis auf die entsprechenden Freibeträge abgesenkt hat, die
ihm durch Gesetz zustehen. Die Grenzen sind nicht starr sondern hängen
von verschiedenen persönlichen Umständen (Lebensalter, Familienlage,
Wohnlage, Arbeitslage, gesundheitliche Lage) ab. Am besten ist es, wenn
der Sachbearbeiter gefragt wird.
Gruß
Günther