hallo und Guten … ,
ich habe mir sagen lassen, dass es Leute gibt,
die ihren Bausparvertrag Verkaufen,weil sie den nicht brauchen, bzw. nicht gebrauchen können oder auch Verkaufen, weil sie das Geld brauchen.
Gibt es soetwas wirklich ?
Wo kann man nachschlagen .
Gibt es einen Hacken bei der Sache ?
vielen dank im voraus, für jede antwort .
netten Gruss
Samir
Hallo Samir,
Gibt es einen Hacken bei der Sache ?
Ja, denn Bausparverträge haben ja oft einen hohen Anteil an staatlichen Förderungen (Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie). Weiterhin dürfte für dich auch das Finanzierungsinstrument interessant sein. Hier muß die Bausparkasse der Übertragung zustimmen (soweit ich weiß sogar der Übertragung als ganzes).
Eine unschädliche Übertragung ist aber nur an Angehörige nach dem § 15 der Abgabeordnung möglich und dieser § definiert ganz klar welcher Pertsonenkreis empfangsberechtigt ist.
(1) Angehörige sind:
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der Verlobte,
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der Ehegatte,
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Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
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Geschwister,
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Kinder der Geschwister,
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Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
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Geschwister der Eltern,
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Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
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in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht;
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in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
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im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Korrekturen sind erwünscht.
Gruß
Martin
Korrekturen sind erwünscht.
Gruß
Martin
keine korrektur. die badenia-bausparkasse hat früher auch übertragungen an dritte zugelassen wobei die bausparsumme verdoppelt wurde.
mfg peter