Hallo,
im Oktober 1997 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Dieser wurde 1999 geteilt und der eine Teil Anfang 2002 zugeteilt. Im verbleibenden Teil ist bis jetzt kaum etwas angespart. Kann ich diesen verbleibenden Teil an meine Eltern weitergeben? Haben diese dann den Vorteil, daß der Vertrag früher zuteilungsreif wird, weil er schon älter ist? Was wäre bei einem solchen Procedere zu beachten?
Wir sind auf diese Idee gekommen, weil ich den Vertrag in den nächsten Jahren auf keinen Fall nutzen werde, meine Eltern aber gerne möglichst schnell einen zuteilungsreifen Vertrag hätten. Sie würden dann relativ kurzfristig (im Laufe von einem oder zwei Jahren) eher große Summen einzahlen.
Ist sowas erlaubt bzw. üblich? Oder ist die ganze Idee für die Katz?
Für Antworten bedankt sich artig -
Sams