Bausparvertrag: Was genau gilt als Sonderzahlung?

Hallo,

nochmal eine Frage zu Bausparverträgen:

Was gilt eigentlich genau als Sonderzahlung?

Es gibt ja auch den sog. Regelsparbeitrag. Dessen Zahlung kann die Bausparkasse nicht verlangen. Kann sie denn, wenn er nicht gezahlt wurde, dessen Nachzahlung ablehnen?

Denn i.d.R. heisst es ja „Sonderzahlungen sind Zahlungen, die über den Regelsparbeitrag hinausgehen“. Nur: auf welchen Zeitraum gesehen?

Konkretes Beispiel: Hier liegt ein netter Bausparvertrag vor. Er wurde nur sehr kurz bespart, lief dann Jahre lang ohne Bewegungen. Sonderzahlungen darauf will die Bausparkasse nicht akzeptieren.

Gibt es evtl. ein Schlupfloch für den Sparer, einfach die bislang nicht eingezahlten Regelsparbeiträge auf einen Schlag nachzuzahlen?

So dass die Kasse dies nicht auch ablehnen kann?

Vielen Dank für Tipps
und viele Grüße

Frank

PS: Zur Ablehnung siehe auch die vorherige Diskussion unter:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Was gilt eigentlich genau als Sonderzahlung?

Jeder Euro, der über den Regelsparbeitrag hinausgeht.

die Bausparkasse nicht verlangen. Kann sie denn, wenn er nicht
gezahlt wurde, dessen Nachzahlung ablehnen?

Das hat Dir doch das BHW schriftlich gegeben, dass sie ablehnen kann, warum diese erneute Frage ?

Denn i.d.R. heisst es ja „Sonderzahlungen sind Zahlungen, die
über den Regelsparbeitrag hinausgehen“. Nur: auf welchen
Zeitraum gesehen?

Wenn der Regelsparbeitrag 50 € im Monat ist, „darfst“ Du 50 € pro Monat überweisen und keinen Cent mehr.

Gibt es evtl. ein Schlupfloch für den Sparer, einfach die

Nein, die Vertragsbedingungen gelten für beide Seiten.

Hi Nordlicht,

danke für Deine Antwort!

die Bausparkasse nicht verlangen. Kann sie denn, wenn er nicht
gezahlt wurde, dessen Nachzahlung ablehnen?

Das hat Dir doch das BHW schriftlich gegeben, dass sie
ablehnen kann, warum diese erneute Frage ?

Sie haben mir nur schriftlich gegeben, dass sie jegliche Sonderzahlungen ablehnen.

Zahlungen des Regelbeitrags akzeptieren sie. Ob darunter auch Nachzahlungen fallen oder nur zukünftige Zahlungen, konnte ich im Regelwerk nicht eindeutig feststellen.

Daher diese Frage.

Wenn der Regelsparbeitrag 50 € im Monat ist, „darfst“ Du 50 €
pro Monat überweisen und keinen Cent mehr.

Das ist klar, die Frage ging ja: Gilt eine Nachzahlung des in den Vorperioden nicht gezahlten Regelbeitrags als Zahlung des Regelbeitrags oder als Sonderzahlung.

Nein, die Vertragsbedingungen gelten für beide Seiten.

Das ist ja klar, aber die Vertragsbedingungen können ja sehr gut interpretiert werden, und was eine Sonderzahlung ist oder ob Nachzahlungen des Regelbeitrags möglich sind oder darunter fallen, habe ich dort nicht erkennen können.

Daher die Nachfrage.

Übrigens meinte ein örtlicher Vertreter einer Bausparkasse noch: „Zahlen Sie einfach den doppelten Regelbeitrag, solange der nicht über 85,30 Euro im Monat liegt, geht das immer durch“.

Viele Grüße
Frank

Nachzahlung von Regelsparbeiträgen
Hallo,

habe gerade nochmal in die ABB geschaut, da steht sogar, dass die Bausparkasse die Nachzahlung von nicht gezahlten Regelsparbeiträgen fordern kann.

Also wenn eine Nachzahlung auf Bausparkassenwunsch möglich ist, warum sollte sie nicht auch auf Kundenwunsch möglich sein?

Bei der Bausparkasse wird man das nicht gern sehen, aber vielleicht gibt es dazu ja Regelungen?

Viele Grüße
Frank

Wenn der Regelsparbeitrag 50 € im Monat ist, „darfst“ Du 50 €
pro Monat überweisen und keinen Cent mehr.

Ist es nicht so, das man durchaus mehr zahlen darf,
und das wird auch angerechnet und zum ursprünglich
vereinbarten Zins verzinst, aber nur dann, wenn der ursprünglich
errechnete Zuteilungstermin unter Einhaltung der Regelsparbetrags
noch nicht erreicht ist, und auch die Zuteilungsreife noch nicht erreicht ist, und das auch dann, wenn bis dahin der Regelsparbetrag mal ausgelassen wurde.
Danach (nach ursprünglcih errechnetem Zuteilungstermin oder Zuteilungsreife) kann man nichts mehr einzahlen, unabhängig davon,
ob der Regelsparbetrag jemals geleistet wurde oder nicht
oder regelmässig oder unregelmässig.