Bausparvertrag zu hoch/ und jetzt?

hi leutz,
person a hat einen bausparvertrag abgeschlossen der für seine VL bestimmt ist. problem liegt jetzt darin, dass der vertreter die bausparsumme auf 50 000 € gesetzt hat und dem entsprechend auch eine viel höhere vergütung erhalten hat, was person a natürlich in form der hohen abschlussgebühr bezahlen muss. das alles ist person a aber erst 4 monate später aufgefallen, also widerruf is net.
Frage: gibt es eine möglichkeit da wieder raus zu kommen, immerhin belaufen sich die kosten auf ca. 800€.

gibt es eine rechtliche möglichkeit?

bitte sagt mir alles was ihr wisst, auch wen es nur eine annahme ist.
liebe grüße

ich danke euch jetzt schon!!!

Hallo Janina,

person a hat einen bausparvertrag abgeschlossen der für seine
VL bestimmt ist. problem liegt jetzt darin, dass der vertreter
die bausparsumme auf 50 000 € gesetzt hat und dem entsprechend
auch eine viel höhere vergütung erhalten hat, was person a
natürlich in form der hohen abschlussgebühr bezahlen muss. das
alles ist person a aber erst 4 monate später aufgefallen, also
widerruf is net.
Frage: gibt es eine möglichkeit da wieder raus zu kommen,
immerhin belaufen sich die kosten auf ca. 800€.

gibt es eine rechtliche möglichkeit?

Wenn der Vertrag ausschließlich als vermögenswirksamer Sparvertrag gedacht ist ( nicht für Immobilienfinanzierung eingeplant ) ist die Bausparsumme völlig überdimensioniert. Ich würde die Gesellschaft anschreiben und mich auf Falschberatung berufen, mit der Bitte um Rückabwicklung. Sollte die Gesellschaft dem nicht zustimmen, bleibt noch die Möglichkeit, die Gesellschaft erneut anzuschreiben damit der Vertrag von Anfang an reduziert wird. Beispielsweise auf 6.000 €, je nach Höhe der VL

Uwe Noll

hi,

gibt es eine rechtliche möglichkeit?

Schwer zu sagen. Ich denke auch, das Du hier mit einer Falschberatung argumentieren könntest. Wenn der Bausparvertrag geteilt werden kann, ist das zwar immer noch ärgerlich, dass Du jetzt so eine hohe Abschlußgebühr zahlen mußt, aber Du kannst alle sieben Jahre einen Teil abtrennen, sodaß Du den gesamten Vertrag nutzen kannst.

liebe grüße

Ebenso

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

Wenn der Bausparvertrag
geteilt werden kann, ist das zwar immer noch ärgerlich, dass
Du jetzt so eine hohe Abschlußgebühr zahlen mußt, aber Du
kannst alle sieben Jahre einen Teil abtrennen, sodaß Du den
gesamten Vertrag nutzen kannst.

ich meinte das so, dass die Bausparkasse den Vertrag von Anfang an so stellt als wäre er in entsprechender Größe abgeschlossen worden. Das wäre für beide Parteien ebenfalls zufriedenstellend. Mit Hinweis auf eine evtl. Falschberatung wäre das wohl möglich.

Gruß
Uwe Noll

Jepp, denke das auch so. Ich würde der Bausparkasse auch ein Schreiben senden. Solange die Bausparkasse NICHT mit B anfängt ( was ich in diesem Fall man annehme ) wirst du damit Erfolg haben. Natürlich ist eine Summe von 50.000 bei grade mal VL ( in voller Höhe überhaupt ??) total unangebracht. Das ist mehr als offenstichtlich.

Sollte es nicht funktionieren und du den Rechtsanwalt nicht einschalten willst, dann bleibt dir nur die Möglichkeit den Bausparvertrag herunter zu tetilen. D.h du machst nen 5.000 und nen 45000 zum Beispiel aus dem einen Vertrag. Ist die Bewertungszahl erreicht, teilst du den Vertrag dann wieder… allerdings mit dem nachteil, das der weiterlaufende vertrag immer die dann gültigen Zinsen weiterlaufen hat. Zur Zeit ist das Zinsniveau ziemlich weit unten. Deswegen würde ich dir raten einen hoch und einen so niedrig wie möglich zu splitten. Den hohen behälst du für später… vielleicht baust du ja doch nochmal…

LG

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