Bausparvertrag

Hi,

da die Zinsen momentan auf einem niedrigen Niveau liegen, lohnt sich der Abschluß eines Bausparvertrags. Nun wird geraten, die Bausparsumme nicht überhöht festzulegen. Einerseits verschiebt sich der Zuteilungstermin nach hinten hinaus, andererseits sind die Abschlußgebühren wesentlich höher. Daher sollte man erst nach einigen Jahren (Baubeginn) die Bausparsumme erhöhen.

Meine Fragen nun:
Auch die Erhöhgung der Bausparsumme wird Gebühren mit sich ziehen. Wo liegt hier der Vorteil? (Inflation?)

Sind mir die günstigen Konditionen (niedriger Zinssatz) bei Vertragsabschluß auch zum Zeitpunkt der Erhöhung garantiert? Oder gelten dann die (wahrscheinlich) höheren Zinssätze?

Kann die Bausparsumme zum Baubeginn deshalb erhöht werden, da meine Sparrate auf den erhöhten Betrag ausgelegt war? Und wird auch dementsprechend das Geld zuteil?

Danke für die Tipps.

Gruß Uli

Hi Ulrich,

da die Zinsen momentan auf einem
niedrigen Niveau liegen, lohnt sich der
Abschluß eines Bausparvertrags.

Das weißt Du erst zu dem Zeitpunkt, wenn Du an Dein Geld im Vertrag ran willst. Das ist nämlich von den verschiedensten Faktoren während der Laufzeit und schließlich von den Marktgegebenheiten zum Zeitpunkt der Darlehensbeantragung abhängig.

Nun wird
geraten, die Bausparsumme nicht überhöht
festzulegen. Einerseits verschiebt sich
der Zuteilungstermin nach hinten hinaus,
andererseits sind die Abschlußgebühren
wesentlich höher. Daher sollte man erst
nach einigen Jahren (Baubeginn) die
Bausparsumme erhöhen.

Meine Fragen nun:
Auch die Erhöhgung der Bausparsumme wird
Gebühren mit sich ziehen. Wo liegt hier
der Vorteil? (Inflation?)

Wenn es nicht Inflation, sondern Barwert. Eine Gebühr, die erst in ein paar JAhren fällig wird, ist besser, als eine Gebühr die Du heute zahlen mußt. Noch besser wäre natürlich eine Gebühr, die Du nicht zahlen mußt. Mittlerweile gibt es entsprechende Bauspartarife.

Sind mir die günstigen Konditionen
(niedriger Zinssatz) bei Vertragsabschluß
auch zum Zeitpunkt der Erhöhung
garantiert? Oder gelten dann die
(wahrscheinlich) höheren Zinssätze?

Es gelten die Tarifbedingungen zum Zeitpunktes des Vertragsabschlusses. Es sei denn, Du hast einer Änderung zugestimmt.

Kann die Bausparsumme zum Baubeginn
deshalb erhöht werden, da meine Sparrate
auf den erhöhten Betrag ausgelegt war?

Die Bausparsumme kann eigentlich immer erhöht werden. Entscheidend ist aber nicht, was sein kann, sondern was sinnvoll ist. Grundsätzlich sollte die Bausparsumme so erhöht werden, daß die Zuteilung kurzfristig erfolgen kann, also keine Zwischen- oder Vorfinanzierung. Denn das kostet wieder extra Geld/Gebühren.

Und wird auch dementsprechend das Geld
zuteil?

Wenn die Bewertungszahl und die Mindesansparung stimmen - ja.

Schöne Grüße
Georg Pütz

PS: Bei Detailfragen schick mir eine Mail.

soeben habe ich weiter unten die Postings von vor einer Woche gelesen. Einige einzelne Aspekte mögen ja richtig sein, ab bisweilen stehen mir die Haare zu Berge. Die Empfehlen sind zum Teil ohne jeden Risikohinweis geschrieben und so manches kann da in die Hose gehen bzw. ist überhaupt nicht realisierbar.

Nochmal mein Angebot: Bei Detailfragen bitte direkt ein Mail an mich.

Schöne Grüße
Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger

da die Zinsen momentan auf einem niedrigen Niveau liegen, lohnt sich der Abschluß eines Bausparvertrags. Nun wird geraten, die Bausparsumme nicht überhöht festzulegen. Einerseits verschiebt sich der Zuteilungstermin nach hinten hinaus, andererseits sind die Abschlußgebühren wesentlich höher. Daher sollte man erst nach einigen Jahren (Baubeginn) die Bausparsumme erhöhen.

Meine Fragen nun:
Auch die Erhöhgung der Bausparsumme wird Gebühren mit sich ziehen. Wo liegt hier der Vorteil? (Inflation?)

*Beispiel Dresdner Bauspar AG: eine solche Änderung würde DM 15,- kosten. Ein Vorteil wäre allenfalls, dass du nicht Gefahr läufst, eine zu Hohe Bausparsumme abzuschließen. Für die Berwertungszahl (und damit die Zuteilung) besteht kein Unterschied zu der, die du hättest, wenn du von vorneherein eine höhere Bausparsumme abschließt. Es gibt allerdings eine Sperrfrist von ca. ½ Jahr nach einer solchen Änderung, innerhalb der nicht zugeteilt wird.
Es gibt allerdings auch einen Tarif, bei dem man sich nicht auf eine Bausparsumme festlegen muss. Die Abschlußgebühr ist ein Festpreis (DM 200,-), die Höhe eines Bauspardarlehens richtet sich nach den geleisteten Einzahlungen.

Sind mir die günstigen Konditionen (niedriger Zinssatz) bei Vertragsabschluß auch zum Zeitpunkt der Erhöhung garantiert? Oder gelten dann die (wahrscheinlich) höheren Zinssätze?

*Die Konditionen bei Bausparverträgen richten sich nicht nach den Kapitalmarktzinsen. Die Bausparkasse ist eher ein geschlossenes System, bei dem die eingezalten Gelder an die eigenen Kunden ausgezahlt werden, die bereits vorher eingezahlt haben. Da eine externe Finanzierung nicht notwendig ist, besteht auch keine Abhängigkeit vom Marktzins.

Kann die Bausparsumme zum Baubeginn deshalb erhöht werden, da meine Sparrate auf den erhöhten Betrag ausgelegt war? Und wird auch dementsprechend das Geld zuteil?

*Wie oben erwähnt, nach einer Änderung gibt es einen ‚gesperrten‘ Zeitraum, den du nach einer Änderung abwarten musst. Im Anschluss kannst du dann auch ein höheres Darlehen in Anspruch nehmen.

thomas