Bausparvertragauszahlung von verstorbener Tochter

Hallo,
unsere verstorbene Tochter hinterlässt uns Eltern,
(gesetzliche Erben) ein Bausparguthaben.
Gibt es für uns eine Möglichkeit, ohne Erbschein, die Auszahlung des Guthabens zu bewirken?
ZB. durch Rechnungsbeträge der Beerdigungskosten unserer Tochter, die von uns geleistet- bzw noch zu begleichen sind.

Über einen fachlichen Rat, würden wier uns sehr freuen.

Diese Anfrage betrifft eher das Gebiet „Recht“ als Bausparen. Insofern kann ich leider keine sichere Aussage erteilen.
Sorry

Rolf Schilling

Leider ist die Email in den Wirren des www untergegangen. Ich hoffe, das Problem konnte zwischenzeitlich gereglt werden.
Beste Grüße
R.