Hallo,
unsere verstorbene Tochter hinterlässt uns Eltern,
(gesetzliche Erben) ein Bausparguthaben.
Gibt es für uns eine Möglichkeit, ohne Erbschein, die Auszahlung des Guthabens zu bewirken?
ZB. durch Rechnungsbeträge der Beerdigungskosten unserer Tochter, die von uns geleistet- bzw noch zu begleichen sind.
Über einen fachlichen Rat, würden wier uns sehr freuen.