Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem Bausparvoraus-Darlehen.
Als wir 2005 unser Haus gekauft haben wurde ein kleiner Teil des Darlehenbetrages (22.500 €) über ein Bausparvoraus-Darlehen bei der DeuBa finanziert.
Die DeuBa hat mir die 22.500 € vorfinanziert und gleichzeitig haben wir über diesen Betrag einen BSV abgeschlossen.
Damals war das alles (wahrscheinlich)sinnvoll, aber heute spuckt es mich an für etwas Zinsen zu zahlen ohne dabei zu tilgen.
Deshalb wollte ich gestern mit meiner Beraterin mal darüber reden, wie ich das Dingen/den BSV möglichst schnell in die Zuteilung bekomme.
Zu meiner Überraschung sagte Sie dann dass ich dieses Vorausdarlehen nicht vorzeitig ablösen könnte.
Und das verstehe und glaube ich nicht. Ich habe jetzt, ich weiß nicht wie oft, diesen Kreditvertrag durchgelesen, aber Antworten finde ich nicht - zumindest keine Antworten, die ihre Aussage von gestern bestätigen. Ich habe da im Prinzip ein Übersichtsblatt da steht für wie lange der Znssatz fest ist (8 Jahre), der Zinssatz selber (4,16%) und die Ratenhöhe von 78 €.
So dann finde ich zwei Kästchen, die für mich von Interesse sind/sein sollten:
1.) ausgesetzt für Jahre/gegen: BSV
2.) Laufzeit ca. Jahre/Monate: 8/1
Diese beiden Kästen sagen mir doch ausdrücklich, dass es keine feste Laufzeit gibt, sondern die Laufzeit des Vorausdarlehens an der Zuteilung des BSVs hängt oder? Also warum sollte ich denn das Vorausdarlehen nicht ablösen können, wenn ich den BSV vorzeitig in die Zuteilung bringe?
Ansonsten gibt es da nur noch Kästchen für Eff. Zins, Bearbeitungskosten in % und €, so allgemeine Angaben zum BSV halt und die geschätzte Fälligkeit auf 4/2013.
In den angehangenen Darlehensbedingungen finde ich übrigens keine weiteren Angaben zum Thema „Kündigung“ oder „Laufzeit“.
Dort stehen nur die folgenden Punkte:
1.) KOSTEN
Erläuterung, dass 1% Abschlussgebühr anfallen und die vom auszuzahlenden Darlehensbetrag abgezogen werden
2.) BEREITSTELLUNGSPROVISION
3.) AUSZAHLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Wird nur ausgezahlt, wenn z. B. Grundschuld eingetragen wird und Nachweis darüber, usw.
4.) ZWISCHENFINANZIERUNGEN
Werden mit Unterkonten zwischen 01 und 49 bezeichnet, mein Unterkonto trägt die Bezeichnung 87.
5.) FESTSCHREIBUNG
Erklärt die Zinsfestschreibung
6.) ÄNDERUNG DES ZINSSATZES
Das nach Zinsbindung auch ein höherer Zins möglich ist.
7.) EFFEKTIVER JAHRESZINS
Wird erklärt
8.) LAUFENDE TILGUNG/TILGUNG BEI ENDFÄLLIGKEIT/VERRECHNUNG VON TILGUNGSLEISTUNGEN
Wird Grundsätzliches zur Tilgung erläutert. Für meinen Fall nur 8.2 wichtig, aber nicht von Interesse
Wenn der Tilgungsersatz, z. B. LV, BSV, usw., nicht ausreicht um das Vorausdarlehen zu tilgen, dann müssen wir die Mittel anders aufbringen.
9.) SICHERHEITEN/DB BAUSPAR AG
Wir treten sämtliche Rechte an dem BSV ab.
10.) ABTRETUNGSRECHT DER BANK ZU REFINANZIERUNGSZWECKEN
Man erklärt sich dazu bereit
11.) OFFENLEGUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE
Wir verpflichten uns auf Wunsch alles offen zu legen und Nachweise zu erbringen.
12.) AUßERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT DER BANK
Erläutert dass die Bank mir das Darlehen kündigen kann, wenn ich meinen verschiedensten Pflichten nicht nachkomme.
Unter den verschiedenen Punkten a.) bis g.) steht dann noch der Satz:
„Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt“
13.) PFANDRECHT
Die Bank hat ein Pfandrecht.
Das war es auch schon, dann ist dem ganzen Teil nur noch die Widerrufsbelehrung und die Schufa-Einwilligung beigefügt.
Womit ich wieder auf meine beiden einzigen Fragen zurückkomme:
Warum sollte ich das Darlehen nicht sofort ablösen können, wenn der BSV zuteilungsreif ist? Die Aussage der Beraterin von gestern ist doch falsch oder?
Über Antorten von Euch würde ich mich sehr freuen.
LG Mirko
PS: Ich habe noch einen Bausparvertrag bei der BHW und dazu habe ich das Merkblatt „Europäisches standardisiertes Merkblatt (Bauspardarlehen) Tarif D maxx“ erhalten.
Auf diesem Merkblatt gibt es einen Punkt 10.) Zusätzliche einmalige Kosten und dazu steht:
Kosten, die an die BSK zu zahlen sind
Abschlussgebühr 730,00 EUR
…
Dazu hat die gute Frau von der DeuBa mir gestern gesagt, dass das Kosten seien, die ich noch einmal zusätzlich zahlen muss wenn ich das Bauspardarlehen in Anspruch nehme.
Ich habe ihr gesagt, dass das doch wohl die Abschlussgebühr ist, die ich zu Beginn des Vertrages gezahlt habe. Sie meinte dann, dass sie sich für mich freuen würde, wenn das so wäre, sie sich aber zu 99,9% sicher sei, dass ich quasi eine zweite Abschlussgebühr zahlen müsste, wenn ich das BS-Darlehen in Anspruch nehme - schließlich hiesse das Blatt ja "Merkblatt (Bauspardarlehen).
Sie irrt n diesem Punkt genauso wie in meiner eigentlichen Frage oder?