Bausparvoraus-Darlehen kündigen

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einem Bausparvoraus-Darlehen.
Als wir 2005 unser Haus gekauft haben wurde ein kleiner Teil des Darlehenbetrages (22.500 €) über ein Bausparvoraus-Darlehen bei der DeuBa finanziert.

Die DeuBa hat mir die 22.500 € vorfinanziert und gleichzeitig haben wir über diesen Betrag einen BSV abgeschlossen.

Damals war das alles (wahrscheinlich)sinnvoll, aber heute spuckt es mich an für etwas Zinsen zu zahlen ohne dabei zu tilgen.
Deshalb wollte ich gestern mit meiner Beraterin mal darüber reden, wie ich das Dingen/den BSV möglichst schnell in die Zuteilung bekomme.
Zu meiner Überraschung sagte Sie dann dass ich dieses Vorausdarlehen nicht vorzeitig ablösen könnte.

Und das verstehe und glaube ich nicht. Ich habe jetzt, ich weiß nicht wie oft, diesen Kreditvertrag durchgelesen, aber Antworten finde ich nicht - zumindest keine Antworten, die ihre Aussage von gestern bestätigen. Ich habe da im Prinzip ein Übersichtsblatt da steht für wie lange der Znssatz fest ist (8 Jahre), der Zinssatz selber (4,16%) und die Ratenhöhe von 78 €.
So dann finde ich zwei Kästchen, die für mich von Interesse sind/sein sollten:
1.) ausgesetzt für Jahre/gegen: BSV
2.) Laufzeit ca. Jahre/Monate: 8/1

Diese beiden Kästen sagen mir doch ausdrücklich, dass es keine feste Laufzeit gibt, sondern die Laufzeit des Vorausdarlehens an der Zuteilung des BSVs hängt oder? Also warum sollte ich denn das Vorausdarlehen nicht ablösen können, wenn ich den BSV vorzeitig in die Zuteilung bringe?

Ansonsten gibt es da nur noch Kästchen für Eff. Zins, Bearbeitungskosten in % und €, so allgemeine Angaben zum BSV halt und die geschätzte Fälligkeit auf 4/2013.

In den angehangenen Darlehensbedingungen finde ich übrigens keine weiteren Angaben zum Thema „Kündigung“ oder „Laufzeit“.

Dort stehen nur die folgenden Punkte:
1.) KOSTEN
Erläuterung, dass 1% Abschlussgebühr anfallen und die vom auszuzahlenden Darlehensbetrag abgezogen werden
2.) BEREITSTELLUNGSPROVISION
3.) AUSZAHLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Wird nur ausgezahlt, wenn z. B. Grundschuld eingetragen wird und Nachweis darüber, usw.
4.) ZWISCHENFINANZIERUNGEN
Werden mit Unterkonten zwischen 01 und 49 bezeichnet, mein Unterkonto trägt die Bezeichnung 87.
5.) FESTSCHREIBUNG
Erklärt die Zinsfestschreibung
6.) ÄNDERUNG DES ZINSSATZES
Das nach Zinsbindung auch ein höherer Zins möglich ist.
7.) EFFEKTIVER JAHRESZINS
Wird erklärt
8.) LAUFENDE TILGUNG/TILGUNG BEI ENDFÄLLIGKEIT/VERRECHNUNG VON TILGUNGSLEISTUNGEN
Wird Grundsätzliches zur Tilgung erläutert. Für meinen Fall nur 8.2 wichtig, aber nicht von Interesse
Wenn der Tilgungsersatz, z. B. LV, BSV, usw., nicht ausreicht um das Vorausdarlehen zu tilgen, dann müssen wir die Mittel anders aufbringen.
9.) SICHERHEITEN/DB BAUSPAR AG
Wir treten sämtliche Rechte an dem BSV ab.
10.) ABTRETUNGSRECHT DER BANK ZU REFINANZIERUNGSZWECKEN
Man erklärt sich dazu bereit
11.) OFFENLEGUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE
Wir verpflichten uns auf Wunsch alles offen zu legen und Nachweise zu erbringen.
12.) AUßERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT DER BANK
Erläutert dass die Bank mir das Darlehen kündigen kann, wenn ich meinen verschiedensten Pflichten nicht nachkomme.
Unter den verschiedenen Punkten a.) bis g.) steht dann noch der Satz:
„Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt“
13.) PFANDRECHT
Die Bank hat ein Pfandrecht.

Das war es auch schon, dann ist dem ganzen Teil nur noch die Widerrufsbelehrung und die Schufa-Einwilligung beigefügt.

Womit ich wieder auf meine beiden einzigen Fragen zurückkomme:
Warum sollte ich das Darlehen nicht sofort ablösen können, wenn der BSV zuteilungsreif ist? Die Aussage der Beraterin von gestern ist doch falsch oder?

Über Antorten von Euch würde ich mich sehr freuen.

LG Mirko

PS: Ich habe noch einen Bausparvertrag bei der BHW und dazu habe ich das Merkblatt „Europäisches standardisiertes Merkblatt (Bauspardarlehen) Tarif D maxx“ erhalten.

Auf diesem Merkblatt gibt es einen Punkt 10.) Zusätzliche einmalige Kosten und dazu steht:
Kosten, die an die BSK zu zahlen sind
Abschlussgebühr 730,00 EUR

Dazu hat die gute Frau von der DeuBa mir gestern gesagt, dass das Kosten seien, die ich noch einmal zusätzlich zahlen muss wenn ich das Bauspardarlehen in Anspruch nehme.
Ich habe ihr gesagt, dass das doch wohl die Abschlussgebühr ist, die ich zu Beginn des Vertrages gezahlt habe. Sie meinte dann, dass sie sich für mich freuen würde, wenn das so wäre, sie sich aber zu 99,9% sicher sei, dass ich quasi eine zweite Abschlussgebühr zahlen müsste, wenn ich das BS-Darlehen in Anspruch nehme - schließlich hiesse das Blatt ja "Merkblatt (Bauspardarlehen).
Sie irrt n diesem Punkt genauso wie in meiner eigentlichen Frage oder?

Damals war das alles (wahrscheinlich)sinnvoll, aber heute
spuckt es mich an für etwas Zinsen zu zahlen ohne dabei zu tilgen.

Das tust Du doch, über die Sparrate des BSV.

Zu meiner Überraschung sagte Sie dann dass ich dieses Vorausdarlehen nicht vorzeitig ablösen könnte.

Würde mich sehr wundern, kann aber sein.

Diese beiden Kästen sagen mir doch ausdrücklich, dass es keine
feste Laufzeit gibt, sondern die Laufzeit des Vorausdarlehens an der Zuteilung des BSVs hängt oder?

Ja.

Also warum sollte ich denn das Vorausdarlehen nicht ablösen können, wenn ich den BSV vorzeitig in die Zuteilung bringe?

Weil es theoretisch sein könnte, dass die BSK keine zusätzlichen Zahlungen in den BSV akzeptieren muß, sondern Du tatsächlich nur die Rate einzhalen darfst, die beim Abschluß vereinbart war.

Warum sollte ich das Darlehen nicht sofort ablösen können, wenn der BSV zuteilungsreif ist?

Am Besten in der Darlehensabteilung der Zentrale fragen, deren Auskünfte sind verbindlich und anch meiner Erfahrung korrekt.

Dazu hat die gute Frau von der DeuBa mir gestern gesagt, dass
das Kosten seien, die ich noch einmal zusätzlich zahlen muss
wenn ich das Bauspardarlehen in Anspruch nehme.

Meines Wissens hat die BHW die Darlehensgebühr vor Jahren abgeschafft. Lass Dir das sicherheitshalber vom BHW bestätigen.

Abschlussgebühr zahlen müsste, wenn ich das BS-Darlehen in
Anspruch nehme - schließlich hiesse das Blatt ja "Merkblatt (Bauspardarlehen).

Früher war das so, beim Abschluß des BSV (meistens) 1 % der BSS als Gebühr, bei Annahme des Bauspardarlehens 1 % der Darlehenssumme als Darlehensgebühr. Ob das beim BHW heute noch so ist, weiß ich nicht.

Danke für Deine flotte Antwort.

spuckt es mich an für etwas Zinsen zu zahlen ohne dabei zu tilgen.

Das tust Du doch, über die Sparrate des BSV.

Ja, das schon, aber erst in 2013. Heute zahle ich Monat für Monat 78 € und damit könnte ich wahrscheinlich sinnvolleres anstellen. Zum Beispiel einen BSV ansparen, den ich dann irgendwann mal für eine größere Reparatur oder Umbau nutzen könnte. Oder auch einfach meiner Frau mal wieder etwas Gutes tun. :wink:

Zu meiner Überraschung sagte Sie dann dass ich dieses Vorausdarlehen nicht vorzeitig ablösen könnte.

Würde mich sehr wundern, kann aber sein.

Müsste ich dann dazu nicht etwas in dem Vertrag finden?

Diese beiden Kästen sagen mir doch ausdrücklich, dass es keine
feste Laufzeit gibt, sondern die Laufzeit des Vorausdarlehens an der Zuteilung des BSVs hängt oder?

Ja.

Eben.

Also warum sollte ich denn das Vorausdarlehen nicht ablösen können, wenn ich den BSV vorzeitig in die Zuteilung bringe?

Weil es theoretisch sein könnte, dass die BSK keine
zusätzlichen Zahlungen in den BSV akzeptieren muß, sondern Du
tatsächlich nur die Rate einzhalen darfst, die beim Abschluß
vereinbart war.

Das müsste ich dann in dem Kleingedruckten des eigentlichen BSVs finden, richtig?

Abschlussgebühr zahlen müsste, wenn ich das BS-Darlehen in
Anspruch nehme - schließlich hiesse das Blatt ja "Merkblatt (Bauspardarlehen).

Früher war das so, beim Abschluß des BSV (meistens) 1 % der
BSS als Gebühr, bei Annahme des Bauspardarlehens 1 % der
Darlehenssumme als Darlehensgebühr. Ob das beim BHW heute noch
so ist, weiß ich nicht.

Also bei der DeuBa ist das so. Ich zahle da noch einmal eine Gebühr von 1% der Darlehenssumme.

Aber das passt bei der BHW nicht. Da stehen 730€ und diese 730 € sind 1% der BSS.

Hallo!

In solchen Fällen wird es nur in Ausnahmefällen möglich sein, aus der Vorfinanzierung herauszukommen. Die Bank hat ja mit den 8 Jahren kalkuliert und wenn ich es richtig lese, auch die Kondition für die Laufzeit berechnet und festgeschrieben?! Der Bausparvertrag wird nach ca. 8 Jahren zuteilungsreif sein und dieses Darlehen (automatisch?!) ablösen. Mit den heutigen günstigen Konditionen vielleicht nicht optimal, aber vielleicht in der Zukunft? Dann (bei Inanspruchnahme eines BAuspardarlehens) hat man einen gesicherten Zins und kann die Restschuld jederzeit (!) ohne Kosten zurückführen…

Bei dem Bausparvertrag der BHW wird es sich um einen neueren Tarif als den von der DeuBA handeln. Neuere Tarife haben nämlich m.W. keine Darlehensgebühr mehr. Die betrug früher zwischen 1-3% der Darlehenssumme.

Wenn die 8 Jahre abgelaufen sind, kann man dann wählen, ob man den Bausparvertrag oder nur das Guthaben zur Ablösung des Vorauskredits nutzt.
Evtl. wäre es ratsam, schon heute die derzeit günstigen Konditionen für die Ablösung nach den 8 Jahren zu sichern?

Sicherheitshalber aber wirklich Kontakt mit der BAusparkasse Kontakt aufnehmen, ob eine (vorzeitige) Ablösung wirklich nicht möglich ist. Würde mich aber stark wundern-genauso wie zusätzliche Einzahlungen zur Beschleunigung der Zuteilung. Viele Glück und gib doch mal Feedback.