Hallo,
ein Bausparvertrag werde unbestritten zur Finanzierung einer hauptsächlich vermieteten Immobilie verwendet.
Die Guthabenzinsen zählen damit grundsätzlich zu den Einkünften aus VuV.
Die Vermietung führt allerdings längerfristig zu einem Verlust, der wegen Liebhaberei steuerlich nicht anerkannt wird.
Was passiert jetzt mit den Guthabenzinsen des Bausparvertrags? Bleibt die Zuordnung zu VuV und sie werden damit steuerlich irrelevant oder sind sie jetzt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen?
Gruß,
Markus
Hallo,
ein Bausparvertrag werde unbestritten zur Finanzierung einer
hauptsächlich vermieteten Immobilie verwendet.
Die Guthabenzinsen zählen damit grundsätzlich zu den
Einkünften aus VuV.
Die Vermietung führt allerdings längerfristig zu einem
Verlust, der wegen Liebhaberei steuerlich nicht anerkannt
wird.
Was passiert jetzt mit den Guthabenzinsen des Bausparvertrags?
Bleibt die Zuordnung zu VuV und sie werden damit steuerlich
irrelevant oder sind sie jetzt den Einkünften aus
Kapitalvermögen zuzuordnen?
Hallo,
möglicherweise habe ich etwas falsch verstanden. Deshalb frage ich noch mal nach.
Ein Bausparvertrag, der zur Finanzierung eingesetzt wird, wirft gleichzeitig Zinsen ab?
Gruß
Hallo,
hast du schon richtig verstanden: Während der Ansparphase, solange die eigentliche Finanzierung noch über das in Verbindung mit dem Bausparvertrag stehende Vorfinanzierungdarlehens läuft, wirft er Zinsen ab, nehmen wir z.B. mal an 1% Guthabenzinsen bei 4% Vorfinanzierungszinsen und einem Bauspardarlehnszins von 2%.
Gruß,
Markus