Hallo zusammen!
Ich plane, mir in meiner Wohnung die ich im Februar beziehe, ein Wasserbett zuzulegen.
Ich habe beim Hausverwalter abgefragt, ob es baustatische Bedenken gegen die Auftsellung geben würde. Er hat mir dazu aus Haftungsgründen eine eindeutige Antwort verweigert. Ich könne aber jederzeit die Pläne bei ihm im Büro einsehen und einen Statiker/Architekten einbeziehen.
Nur vielleicht gibt es ja Bauvorschriften für Wohnhäuser die diesen vermutlich nicht ganz preiswerten Weg abkürzen könnten.
Es handelt sich dabei um ein 3geschossiges Mehrparteienwohnhaus in NRW aus dem Jahr 1996.
Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüsse und die besten Wünsche fürs neue Jahr!
Michael