Baustatik

Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine Verjährungsfrist für Statiken?
Unsere Statik für den Bau von Balkonen ist 2 Jahre alt.Jetzt wollen wir sie mit Verzögeung bauen.
Gilt die alte Statik noch?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Katharina

gibt es eine Verjährungsfrist für Statiken?
Unsere Statik für den Bau von Balkonen ist 2 Jahre alt.Jetzt
wollen wir sie mit Verzögeung bauen.
Gilt die alte Statik noch?

Hallo Katharina,

eine generelle Verjährungsfrist für Statiken ist mir nicht bekannt. Falls die Statik Bestandteil einer Baugenehmigung ist, hat die Baugenehmigung i. allg. eine Gültigkeit von 2-3 Jahren (siehe Landesbauordnung).

Es gibt allerdings immer wieder Änderungen in den geltenden Normen. Gerade im Holzbau gilt seit September 2009 eine überarbeitete DIN. Das Sicherste ist, wenn Sie mal ganz kurz bei Ihrem Statiker nachfragen, ob es für Sie zutreffende generelle Änderungen gibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Viele Grüße
Kerstin Spitz

Hallo Katharina,

grundsätzlich gibt es keine Verjährung für eine Statik, da sich die Erdanziehungskraft kaum geändert hat! Die Bemessungen (DIN-Vorschriften) in einer Statik haben sich durch Umwelteinflüsse geändert.

Daher ist Ihre Frage nicht ganz einfach zu beantworten.

Wurde die vor dem Bau erstellte Statik (statische Berechnung) mit einem Bauantrag eingereicht, ist sie an den Bauantrag bzw. Baugenehmigung gekoppelt. Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber in der Regel sind es 2 oder 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist - vorrausgesetzt Sie haben mit dem Bau begonnen - ist die Baugenehmigung und somit auch Ihre Statik gültig.

Wurde die Frist des Baubeginns versäumt, kann eine Nachbesserung - sprich Bemessung nach neueren Normen fällig werden.

Wurde allerdings kein Bauantrag oder Bauvoranfrage gestellt, kann ein kompletter neuer Bauantrag fällig werden.

daher meine Fragen:

  • welches Bundesland?
  • gibt es einen Bauantrag?
  • wenn ja, wie alt?
  • ist im Bauantrag die Statik enthalten?

Grüsse,
Emmelie