Hallo Forum,
Folgender hypothetischer (aber nicht gänzlich unmöglicher) Fall:
„A“ ist ein interessierter Zeitgenosse. Er intersessiert er sich für Technik und dabei besonders für den Straßenbau. Der Zufall will es, daß in seiner Umgebung eine Autobahn neu gebaut wird. Eines schönen Sonntags fährt er hin, und auch rein - in die Baustelle und den frisch verlegten, aber leider noch nicht trockenen Bodenbelag. Er hinterlässt seine Spuren und einen beträchtlichen Schaden (vielleicht einen 6-stelligen Betrag). „A“ lebt aufgrund von verschiedenen Schicksalsschlägen zurückgezogen und ignoriert den Vorfall.
Ein Jahr später geht sein Auto „C“ kaputt, er gibt es in Zahlung und kauft ein neues.
Wiederum ein Jahr später will der neue Besitzer von „C“ neue Reifen montieren lassen. Dabei fällt auf, daß die Radkappen und diverse andere Teile voller Beton sind. Er beginnt nachzudenken und zieht seine Schlüsse (der Vorfall ging seinerzeit durch die Medien).
Einige Tage später fährt bei „A“ die Polizei vor - „A“ gesteht. "A"s psychischer Zustand hat sich inzwischen so verschlechtert, daß er mittlerweile in einem Heim lebt, weshalb von amtswegen ein Vormund bestellt wurde. „A“ bekommt eine ordentliche Rente und besitzt noch sein Haus.
Nun die eigentlichen Fragen: Ist „A“ voll haftbar und wenn ja, wie „aggresiv“ (Pfändung, etc.) würden wohl die Forderungen durchgesetzt werden. Könnten Angehörige belangt werden?
Danke schonmal für fundierte Antworten!