Baustelle und Krankenwagen

Hallo Leute,

habe heute mal wieder durch eine nette kleine Baustelle fahren dürfen, und dabei ist mir Folgendes durch den Kopf gegangen:

Angenommen, ein PKW fährt durch eine Autobahnbaustelle, sagen wir mal mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60. Die Straßenführung ist einspurig, Platz zum irgendwohin Ausweichen ist nicht.

Nun kommt hinter ihm ein Krankenwagen mit Blaulicht und Horn an, deutlich schneller natürlich. Wie ist jetzt die rechtliche Situation:

MUSS er schneller fahren, bis er den Krankenwagen irgendwo vorbeilassen kann?

DARF er es?

Oder muß er den KW hinter sich versauern lassen?

Ich würde dazu neigen, Gas zu geben, aber wie gesagt - wie sieht’s rechtlich aus?

Gruß Kubi

Hi,

MUSS er schneller fahren, bis er den Krankenwagen irgendwo
vorbeilassen kann?

Ich würde sagen, ja, denn (StVO):
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen".

Wenn das nur so geht, dann eben mit schneller fahren.

Naja, alternativ kannst Du ja auf die Gegenfahrbahn fahren, Krankenwagen ist ja nicht weit…

Gruß,
Micha

Danke (owT)
.

Nein, würde ich sagen…
Hi beide,

Niemand kann Dich zwingen eine Straftat zu begehen. Auch kein Krankenwagen kann Dich zwingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu übertreten.

Sollte die Gegenfahrbahn in so einer (kilometerlangen) Baustelle immer Gegenverkehr aufweisen, ist ein langsamfahren, damit er zwischen den Baken (wenn nur so abgegrenzt ist und nicht mit einer kleinen Betonmauer) durch kann sowieso unnötig.

Ich hatte schon den Fall, daß ein Notarztwagen von vorne kam, mit allem Tralalala angeschaltet und ein mir entgegenkommender PkW-Fahrer traute sich nicht am Bus vorbei. Die mußten warten bis die Ampel grün wurde und Ich mit dem Bus nach vorne zur Seite weg konnte. Die waren stinkesauer, machten Handbewegung Ich solle rückwärts fahren, konnten mich aber dazu nicht zwingen mit dem Bus rückwärts zu fahren, da hinter mir Autos waren und Ich nach hinten nichts sehe.

Ich hatte deswegen keine Schwierigkeiten…

Und: da gerade in den Baustellen verdammt viele und schwere Unfälle passieren, und auch oft geblitzt wird, würde Ich einen Scheißdreck tun und schneller fahren.

Bei uns in der Stadt fahren die sogar extra einen anderen Weg, nur um nicht über den Bahnübergang fahren zu müssen, der 3-5mal die Stunde zu ist. Warum wohl ??

gruß

dennis

Hallo,

zu schnell fahren ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit,
noch keine Straftat in Deutschland. Wenn ich dies
in Anbetracht meiner auf der Straße spielenden Kinder
auch schon mehrfach bedauert habe.

Schöne Grüße
Oliver

Hi Kubi,

in der geschilderten Situation mußt du abwägen, ob du ohne dass jemand zu Schaden kommt, mit erhöhter Geschwindigkeit die Baustellenenge passieren kannst.
Du hast gegenüber der möglichen Ordnungswidrigkeit (Zuschnellgefahren) einen Rechtfertigungsgrund, nämlich geholfen zu haben, dass eventuell ein Leben gerettet wird.
Solltest du trotz des Rettungswagens mit Blaulicht langsam weiterfahren, kann dir eine Behinderung und eventuell eine unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.

Gruß,
Francesco

Auch Danke
Hallo Francesco,

in der geschilderten Situation mußt du abwägen, ob du ohne
dass jemand zu Schaden kommt, mit erhöhter Geschwindigkeit die
Baustellenenge passieren kannst.
Du hast gegenüber der möglichen Ordnungswidrigkeit
(Zuschnellgefahren) einen Rechtfertigungsgrund, nämlich
geholfen zu haben, dass eventuell ein Leben gerettet wird.
Solltest du trotz des Rettungswagens mit Blaulicht langsam
weiterfahren, kann dir eine Behinderung und eventuell eine
unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.

Das klingt mir ziemlich vernünftig (ich weiß, das hat nichts mit der rechtlichen Lage zu tun *g*), und ist sicher sinnvoll.

Daran werde ich mich gegebenenfalls halten.

Gruß Kubi

Hallo Kubi,

auf jeden Fall vorsichtig so viel Gas geben, wie es auch das Einsatzfahrzeug macht und natürlich auch höchstens so schnell fahren wie Du es Dir in der Verkehrssituation zutraust. Wenn es von hinten drängelt und dort sitzt ein Profi am Steuer und Du bist evtl. mit einem Dir nicht vertrauent Wagen auf unbekannter Strecke unterwegs, darfst und musst Du Dich natürlich nicht gefährden. Ansonsten ist jegliche notwendige und maßvolle „Unterstützung“ des Einsatzfahrzeugs natürlich durch den Notfall gedeckt. Also z.B. auch das Überfahren einer roten Ampel (die Blitzkästen machen sogar genau deshalb immer zwei Bilder und man erkennt das Einsatzfahrzeug dann auf dem zweiten Bild und wird Dich im Zweifel nicht verfolgen).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

(die Blitzkästen machen sogar genau deshalb immer
zwei Bilder und man erkennt das Einsatzfahrzeug dann auf dem
zweiten Bild und wird Dich im Zweifel nicht verfolgen).

ansonsten volle Zustimmung, aber hier irrst Du ein wenig. Das Doppelbild wird geschossen, damit nachgewiesen werden kann, das Du
a) die Ampel überfahren hast
und b) auch auf der Kreuzung gelandet bist.

Es wäre nämlich kein gleichgewichteter Verstoß, wenn Du nur zu spät bremst und auf höhe der Ampel stehenbleibst (dann zeigt das zweite Foto eine Leere Kreuzung.

Im übrigen würde ja auch der hinter Dir fahrende Einsatzwagen eine „Fotosession“ auslösen, so das das zweite Bild für diesen Zweck wenig sinn hätte.

Und außerdem *lufthol* an der Kreuzung kann man den Kumpel dann ja auch vorbeilassen…

Gruß,
Micha

Hallo Leute,

Hallo.

Nun kommt hinter ihm ein Krankenwagen mit Blaulicht und Horn
an, deutlich schneller natürlich. Wie ist jetzt die rechtliche
Situation:

Wenn der Krankenwagen hinter Dir fährt, hat er sein Jubelhorn und das Feuerwerk nicht aus Jux an. In dem Falle hast Du, meiner unmaßgeblichen Meinung zufolge, die Möglichkeit, Dich auf eine " unmittelbare Gefahr für Leib und Leben" zu berufen -zwar nicht für Dich selbst, aber für den armen Menschen, der hinter Dir im Wagen vielleicht jede Sekunde, die er eher im Krankenhaus ist, dringend braucht. Du müßtest also, wenn dieser Gedankengang nicht völlig daneben ist, rechtlich abgesichert sein. Verlangen kann man von Dir, daß Du den Krankenwagen nicht „mehr als nach den Umständen erforderlich“ behinderst, und einen Strick kann man Dir aus zu schnellem Fahren m.E. solange nicht drehen, wie Du nicht zusätzlich eine unverhältnismäßige Gefahr schaffst. Soll heißen : Wenn Du mit 100 in der 60 km/h-Baustelle geblitzt würdest, könntest Du Dich auf den oben beschriebenen Notstand berufen; bei Tempo 180 sieht es dann wahrscheinlich etwas anders aus. Ich würde mir im Ernstfalle aber die Nummer des Krankenwagens merken (und mich möglicherweise, zur schnellen Klärung der Angelegenheit, selbst anzeigen, natürlich unter Beschreibung des Tatbestandes).

Oder muß er den KW hinter sich versauern lassen?

Das würde ich als unfreundlichen Akt betrachten :wink:

Gruß kw

Den Ärger…
Hallo ,

Soll
heißen : Wenn Du mit 100 in der 60 km/h-Baustelle geblitzt
würdest, könntest Du Dich auf den oben beschriebenen Notstand
berufen; bei Tempo 180 sieht es dann wahrscheinlich etwas
anders aus. Ich würde mir im Ernstfalle aber die Nummer des
Krankenwagens merken (und mich möglicherweise, zur schnellen
Klärung der Angelegenheit, selbst anzeigen, natürlich unter
Beschreibung des Tatbestandes).

Den Ärger würde Ich mir garantiert nicht antun. Weißt Du wie oft Du dann auf der Polizei antraben kannst, für Aussage und Anzeig und noch was alles kommt ?? Dann ist immer noch nicht geklärt, ob Du straffrei davonkommst.

gruß

dennis

alles halb so schlimm
Hallo Dennis,

mal mal nicht den Teufel an die Wand.

Wenn du in einem solchen Fall zu schnell fährst oder sonst eine OWi begehst, kann es natürlich sein, dass du angezeigt wirst (Automaten können nicht denken).
Es beginnt mit einer Anhörung (evtl. gleichzeitig schriftliche Verwarnung). Darauf sollte man dann wahrheitsgemäß antworten.
Die Behörde wird dann ermitteln, ob wirklich ein Rettungs-, Kranken-, oder sonstiger -wagen „gedrängelt“ hat. Die müssen namlich Fahrtenbuch führen, in dem die Einsatzfahrten verzeichnet sind.

Dann wird das Verfahren eingestellt.

So zumindest in der Behörde, in der ich lange Bußgelder verhängt habe.

Gruß
HaWeThie

gib gas,…
…denn dazu bist du sogar VERPFLICHTET !
naemlich im sinne von ‚…ist freie fahrt zu ermoeglichen…‘
und das geht auch wenn man bei rot ueber die ampel muss (vorsichtig) oder n parkplatz raeumen muss, so auch hier:
‚platz machen‘.
der krankenwagenfahrer
kann dir ganz schoen eins reinwuergen,
solltest du vielleicht sogar absichtlich langsam troedeln.

gruss - digi
der keinen krankenwagen kennt der 180 macht,
also halt dich im rahmen - denke mal bei 110 waere schluss mit lustig.