inwieweit kann ein mieter rückwirkend mindern, wenn ohne ankündigung:
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langfristige umbauarbeiten/kernsanierung im haus sich über monate hinziehen
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dauerlärm/schmutzbelästigungen sowie ständige ausfälle (z.t halbtäglich) der wasser- u. heizungsversorgung im herbst/winter (ebenfalls ohne ankündigung) in diesem ausmaß vorher nicht abzusehen waren.
hierzu empfiehlt der mieterbund zwar minderung, aber die frage der rückwirkenden minderung ist nicht geklärt, da die angelegenheit nicht im vorfeld abzusehen war.
vielen dank für nützliche hinweise.
e.c.