Baustellen im haus

inwieweit kann ein mieter rückwirkend mindern, wenn ohne ankündigung:

  • langfristige umbauarbeiten/kernsanierung im haus sich über monate hinziehen

  • dauerlärm/schmutzbelästigungen sowie ständige ausfälle (z.t halbtäglich) der wasser- u. heizungsversorgung im herbst/winter (ebenfalls ohne ankündigung) in diesem ausmaß vorher nicht abzusehen waren.

hierzu empfiehlt der mieterbund zwar minderung, aber die frage der rückwirkenden minderung ist nicht geklärt, da die angelegenheit nicht im vorfeld abzusehen war.

vielen dank für nützliche hinweise.

e.c.

vielen dank für nützliche hinweise.

Schon mal gegoogelt?
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderung.html
http://www.gevestor.de/details/mietminderung-rueckwi…
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M100-B…
usw. usw.

Viele Grüße

Schon mal gegoogelt?

sicherlich. ich sammle lediglich diverse meinungen, falls die beschriebene situation auftreten könnte.

e.c.