Baustellen-Parkverbot in die Ecke geworfen

Hi

In einem Nachbarort wird eine Strasse repariert und deswegen ist eine Umleitung ausgeschildert.
Die diese Strasse nun um ein vielfaches mehr frequentiert ist , als ansonsten , haben die Städtischen Ordnungsbehörden Halteverbotsschilder an der Strasse aufgestellt.
Am ende dieser Umleitung ist die Ladezone eines Metzgers , eines Blumenladens und eines Kiosk , wo eigentlich regelmässig kleinLaster Sprinter bis zum 7,5 To anhalten zum entladen.
fast jeden morgen liegen die Halteverbotsschilder in irgendeinem Nachbargarten , was dort zu einem totalen Verkehrschaos führt , weil die Lieferwagen da stehen und in aller seelen ruhe entladen .
unter umständen braucht man bis zu einer Stunde um durch diesen Engpass zu kommen.
die nächste Polizeistation ist rund 30 Minuten Fahrzeit weg und die Städtischen Ordnungsbehörden sind vor 8 Uhr nicht erreichbar .

wer hat irgendeine Idee , wie man das vermeiden kann
( umfahren geht nicht , mein Arbeitsplatz ist ca 300 Meter hinter diesem Verkehrscaos , über die nächste Strassenkreuzung )

Toni

umfahren geht nicht , mein Arbeitsplatz ist ca 300 Meter hinter diesem Verkehrscaos , über die nächste Strassenkreuzung

Parken und 300 m zu Fuss gehen.
Man könnte natürlich die Polizei und/oder Ordnungsbehörden darauf hinweisen, dass jeden Morgen ein Verkehrshindernis aufgebaut wird und sie das bitte verhindern mögen.

Gruss

Iru

umfahren geht nicht , mein Arbeitsplatz ist ca 300 Meter hinter diesem Verkehrscaos , über die nächste Strassenkreuzung

Parken und 300 m zu Fuss gehen.

Die Idee ist zwar nicht schlecht , doch oft habe ich Werkzeug , Geräte oder Technik von der anderen Filiale im Auto , haben Sie schon einmal einen Computer ( Midi-Tower ) und eine Werkzeugkiste 500 - 800 Meter getragen ?

Man könnte natürlich die Polizei und/oder Ordnungsbehörden
darauf hinweisen, dass jeden Morgen ein Verkehrshindernis
aufgebaut wird und sie das bitte verhindern mögen.

Die kommen auch dann irgendwann , stellen die Schilder wieder auf und verwarnen mündlich , da niemand weiss , wiso und wer diese Schilder beseitigt hat.

Gruss

Toni

Hi,
ich würde bei der Polizei 2 mal täglich telefonisch und ggf. auch schriftlich (Fax) Anzeige gegen die Baufirma erstatten.
Grund: Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.
Im ungünstigsten Fall müssen die eben einen Mann abstellen der das Parken verhindert oder die Schilder entsprechend sichern.
Für die Baustelle wurde eine Genehmigung erteilt und gegen diese verstößt die Baufirma. Ich denke hier ist die Baufirma eher in der Pflicht etwas dagegen zu unternehmen, als dass die Polizei den Täter ermitteln müsste.
Rumburak

Hi

Das beseitigen der Parkverbotsschilder geschieht Nachts , wenn niemand auf der Baustelle ist , entweder einer der dortigen Gewerbetreibenden , damit seine Lieferwagen dort halten können , oder der erste LKW .
über Tag , wenn die Ordnungsbehörden das wieder in die Reihe gebracht haben , bleiben sie stehen.
Das Chaos ist immer , täglich jeden morgen , bis ca 9 Uhr , dann stehen die Schilder wieder

gruss

Toni

Hallo Toni,

es gibt Mittel und Wege, die Schilder entsprechend befestigt/beschwert so anzubringen, dass sie niemand mehr in die Ecke werfen kann. Oder man stellt entweder eine Nachtwache auf oder - wenn man einen bestimmten Verdacht hat - installiert eine Überwachungskamera und zeigt den identifizierten Täter am nächsten Tag an. Jedenfalls ist - wie schon zuvor gesagt - die Baufirma in der Pflicht, zu handeln. Insbesondere, wenn das schon mehrmals vorkam.

Gruß
smalbop

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installiert eine Überwachungskamera und zeigt den
identifizierten Täter am nächsten Tag an.

Hi,

könnte aber ganz schnell ein Eigentor werden.

Jedenfalls ist - wie
schon zuvor gesagt - die Baufirma in der Pflicht, zu handeln.

Sagt wer?

Verkehrsregelung ist nicht Sache der Baufirmen. Die Stellen zwar die Schilder auf, aber nur auf Anordnung der Behörde, und nur die ist zuständig.

Insbesondere, wenn das schon mehrmals vorkam.

Soll jetzt eine Hundertschaft zwecks Objektschutz anrücken?

Q-Gruß

Etwas OT - Zusammenstellung
Moin,

Parken und 300 m zu Fuss gehen.

weil die Lieferwagen da stehen und in aller seelen ruhe entladen .

Sie schon einmal einen Computer ( Midi-Tower ) und eine
Werkzeugkiste 500 - 800 Meter getragen ?

Die [Polizisten] kommen auch dann irgendwann , stellen die Schilder wieder
auf und verwarnen mündlich , da niemand weiss , wiso und wer
diese Schilder beseitigt hat.

Das hört sich nach einem wunderschönen Streit an à la „geh Du doch mit Deinem Gepäck 1km zu Fuß, ich will es nicht mit meinem tun“. Ich habe das Gefühl, dass dieses ein schöner Fall ist für „mit etwas gegenseitiger Rücksicht, Verständnis und vor allem Gelassenheit kommt man viel weiter als durch Paragraphenbuddelei“.

Gruß,
Ingo

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installiert eine Überwachungskamera und zeigt den
identifizierten Täter am nächsten Tag an.

Hi,

könnte aber ganz schnell ein Eigentor werden.

In der Regel nicht, weil man ja das eigene Grundstück filmt. Normalerweise hat man nämlich nicht nur die verkehrsrechtliche Anordnung, sondern auch noch die Sondernutzungserlaubnis an der betroffenen Straßenfläche beantragt oder man hat als beauftragter Unternehmer zumindest die tatsächliche Herrschaft.

„Schlimmstenfalls“ ist das ganze eben nicht gerichtsverwertbar.

Jedenfalls ist - wie
schon zuvor gesagt - die Baufirma in der Pflicht, zu handeln.

Sagt wer?

Das sagt - beispielsweise - schon der § 823 BGB, denn der Bauunternehmer ist derjenige, der eine Gefahr schafft und zur Gefahrenabwehr Beschilderungen aufrecht zu erhalten hat, aber die Verkehrssicherungspflicht findet sich auch ganz explizit in der RSA, Teil A, § 1.3.1 Ziff. 11. Und natürlich in der StVO, hier § 45 Abs. 6 und § 49 Abs. 4 Ziff. 3.

Verkehrsregelung ist nicht Sache der Baufirmen. Die Stellen
zwar die Schilder auf, aber nur auf Anordnung der Behörde, und
nur die ist zuständig.

Die ist zuständig für die Anordnung,aber nicht für die Aufrechterhaltung der Beschilderung. Das ist Sache desjenigen, der die Genehmigung erhalten hat und die Schilder aufzustellen hat.

Insbesondere, wenn das schon mehrmals vorkam.

Soll jetzt eine Hundertschaft zwecks Objektschutz anrücken?

Ich weiß nicht, was an der vorrangig eigenen Verpflichtung des Unternehmers zur Bewältigung seiner Probleme so schwer zu verstehen sein soll, dass man einen Witz draus machen muss.

Gruß
smalbop

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