Baustellenabsicherung im Garten Pflicht?

Hallo,

ein Haus, 2 Parteien. Im Garten, von der Straße aus nicht abgeschlossen, frei zugänglich, man muss aber um das ganze haus drum herum laufen, wurde ein 1,5m tiefes Loch ausgehoben.

Würde ein Besucher in dieses Loch aus Unachtsamkeit rein fallen und sich verletzen, sind die Mieter des Hauses ( die das Loch gegraben haben ) dafür haftbar zu machen?! Das Loch ( 20m² groß ) ist weder mit Sicherungsband noch mit Bauzäunen abgesichert, Schilder die auf die Gefahr hinweisen gibt es auch nicht.

Hallo,

auf wessen Veranlassung wurde das Loch denn ausgehoben? Diese Person/Institution dürfte verantwortlich für alle daraus entstehenden Schäden sein.

Grüße
Tommy