Baustellenampel genau vor Hofeinfahrt

Hi zusammen.

heute morgen gab es etwas ärger so das sogar die Ordnungsbehörden kommen mussten.

Ein Bautrupp welcher Leitplanken repariert, stellte Baustellenampeln auf , die Rollbaren mit dem Batteriekasten und dran .

Ein Anwohner , der sein Fahrzeug auf der Rückseite seines Wohnhauses parkt , wollte zur seiner Arbeitsstelle fahren und kam nicht aus seiner Einfahrt raus , da genau mittig des Weges diese Ampel positioniert wurde .
Der Anwohner stieg aus , schaute wo die Arbeiter sind , ging dort hin und beschwerte sich , was dieser Schildbürgerstreich soll .
man verwies ihn an den Vorarbeiter , die gingen zusammen an einen LKW und der Vorarbeiter zeigte seine Pläne mit der genauen Position dieser Ampel und genau dort wo die auf diesem Plan stand , da war diese auch aufgesteltt , mittig vor der Einfahrt .
das ganze wurde lauter , lauter Lauter und der Anwohner ging nacher hin zog die Ampel einfach 3 Meter weg , damit er zur Arbeit fahren konnte .
Dauerte knapp eine Stunde , dann kamen die Ordnungsbehörden zu dem Anwohner auf seinen Arbeitsplatz und machten eine mündliche Anhörung und trugen schon mal Argumente vor wie gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr , unerlaubte veränderung einer Verkehrslichtzeichen Anlage usw usw

wegen der Dollheit eines Verkehrsplaners soll jetzt der Anwohner bestraft werden ?

was ist denn das für ein Unsinn !

Toni

Hallo

Es gibt da die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) die hier zweifellos einschlägig sind.

Demnach (Abschnitt 1.6.1, Ziff. 1 Lit. a) ist jede Lichtsignalanlage nach Einrichtung und vor Inbetriebnahme von der anordnenden Behörde zu überprüfen.

Wäre das gemacht worden (und die Lichtsignalanlage damit überhaupt erst in einen legalen Rechtsstatus gelangt), wäre der beschriebene Fehler nicht geschehen, denn wer als fachkundiger Behördenvertreter Augen im Kopf hat, sieht beim Ortstermin, dass der eingereichte und genehmigte Verkehrszeichenplan an der Stelle einen groben Schnitzer enthält.

Ich würde das in dem Fall dem Leiter der Verkehrsbehörde ganz deutlich so sagen und ihm empfehlen, die Sache schnell und geräuschlos aus der Welt zu schaffen, bevor sie an die Pesse und die vorgesetzte Dieststelle geht.

Gruß
smalbop