Herr X hat in seiner Stadt eine Großbaustelle. Dort entsteht ein neues Einkaufszentrum. X will nun jeden Tag einige Bilder von der Baustelle machen und somit den Werdegang festhalten. Die Bilder will er „für alle“ ins Internet stellen. Darf X das? Und darf er dabei auch den allseits bekannten Namen des Centers nennen?
öffentliches Interesse
Hallo!
Ich würde mal sagen, dass das öffentliche Interesse an diesem Bauvorhaben die Urheberrechte des Eigentümers überwiegt.
Es gibt ja auch tausende Bilder von bekannten Bauwerken im Internet, deren private Eigentümer gegen diese Veröffentlichung auch nichts unternehmen können.
Gruß
Paul
Ich würde mal sagen, dass das öffentliche Interesse an diesem
Bauvorhaben die Urheberrechte des Eigentümers überwiegt.
Hallo Paul,
wie kommst du darauf, dass der Eigentümer einer Baustelle ein Urheberrecht hat?
Wichtig ist nur, dass keine Einzelpersonen dargestellt werden (Recht am eigenen Bild) oder dies mit denen abgeklärt wird.
Grüße
Ulf
Eigentümer des Gebäudes
wie kommst du darauf, dass der Eigentümer einer Baustelle ein
Urheberrecht hat?
Ich meinte den Eigentümer des Gebäudes.
Der hat auch keins?
wie kommst du darauf, dass der Eigentümer einer Baustelle ein
Urheberrecht hat?Ich meinte den Eigentümer des Gebäudes.
Der hat auch keins?
Hallo Paul,
im Grundstück darfst du ggf. nicht herumrennen. Von außen kannst du fotografieren wie du willst. Nur bei Personen gibt es ggf. Einschränkungen mit der Veröffentlichung.
Wenn manche Eigentümer auf ihrem Grundstück oder in ihrem Haus (z.B.) Museen das fotografieren verbieten, dann über das Hausrecht und nicht über das Urheberrecht.
Grüße
Ulf