Baustellenschild

Hallihallo,

das Schild „Vorsicht Baustelle, betreten verboten, Eltern haften für Ihre Kinder“ findet man immer wieder an Baustellen. Gibt es eigentlich eine Vorschrift zur Verwendung dieses Schildes? Speziell für Bayern würde mich das interessieren…

Danke für Eure Hilfe
Rolf

Hallo!

Gibt es eigentlich eine Vorschrift zur Verwendung dieses
Schildes?

Leider nicht. Sonst wäre es nämlich verboten. Eltern haften nicht generell für ihre Kinder, auch nicht, wenn ein Baustellenschildaufsteller das gerne so hätte.

Hi,

jetzt mal ohne „Haftung für Kinder“: Das Schild ist so oder so also nicht nötig und nicht in irgend einer Form Vorschrift?

Bye
Rolf

Vorschrift ist ein Baustellenschild in der Form, dass ein Schreiben der zuständigen Behörde ausgehängt wird, mit welchem diese das Bauvorhaben genehmigt. Aber die Tatsache, dass es sich um eine Baustelle handelt, hat a) keinen Regelungsgehalt und dürfte b) offensichtlich sein. Und dass man fremden Grund nicht betreten darf, ob da nun ein Bagger drauf steht oder nciht, das weiß auch jeder ohne Schild.

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Hallo,

Vorschrift ist ein Baustellenschild

So ein Zufall, ich habe mich gerade gefragt, wie sich das amtlich nennt, weil ich unter Bautafel nicht fündig wurde.
Wo müste man sowas z.B. bei einer Baustelle einer Wasserleitung, die ein paar km lang ist, suchen? Oder gibt es das gar nicht, wenn der Staat selbst baut?

Und dass man fremden Grund
nicht betreten darf

Seit wann denn das? Wenn er befriedet ist, sehe ich das noch ein, aber was sollte einen sonst hindern? Die bayerische Verfassung erlaubt sogar ausdrücklich das betreten der Wälder und Fluren zu Erholungszwecken (so lange man nichts kaputt macht oder den Eigentümer sonst behindern würde natürlich)

Cu Rene

Die bayerische
Verfassung erlaubt sogar ausdrücklich das betreten der Wälder
und Fluren zu Erholungszwecken

Nö, die Formulierung lautet ‚Wald und Bergweide‘. Da ist der Kartoffelacker deines Nachbarn ebensowenig inbegriffen wie die Streuobstwiese von Bauer Hinterhofer oder der Wingert von Winzer Tröpfle. Und deren Baustellen schon gar nicht (obwohl es sicher sehr erholsam ist, in praller Sonne auf dem Kieshaufen liegend den schwitzenden fluchenden Bauarbeitern bei ihrer Tätigkeit zuzusehen).

Gruß

Hallo

Das Schild ist keine Vorschrift. Stattdessen ist es Vorschrift, die Allgemeinheit - und hier wohl insbesondere spielende Kinder, auf die Baustellen immer anziehend wirken - vor den von der Baustelle ausgehenden Gefahren dergestalt zu schützen, dass man die Baustelle mit einem Bauzaun unzugänglich macht. Wenn einer drüberklettert, bitte sehr, das ist dann wie wenn jemand über ein Brückengeländer klettert. Aber ganz ohne körperlichen Schutz, nur mit einem Schild, geht es nicht. Es soll nämlich Siebenjährige geben, die unangeleint raus dürfen, aber trotzdem noch nicht lesen können.

Vorschriften:

Allg. Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, gilt auch in Bayern.

Und dann gibt es noch die bayerische Bauordnung, hier insbesondere den Art. 9.

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/ba…

Gruß
smalbop

Es soll nämlich Siebenjährige geben, die unangeleint
raus dürfen, aber trotzdem noch nicht lesen können.

Echt? Sowas.

SCNR,
-Efchen

SCNR,

Hallo Efchen,

ja, mir ging’s genauso, als ich den Satz formulierte.

Gruß
smalbop

Hallo,
wenn, dann bitte vollständig:
Artikel 141 Abs. 3:
Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur , insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.
(Hervorhebung von mir)

Frei ist die Natur für mich, so lange sie nicht befriedet ist. Daß man nichts kaputt machen darf, hatte ich ja geschrieben. es kommt halt drauf an, wie man über den Kartoffelacker geht und nicht ob.

Cu Rene

Frei ist die Natur

ganz sicher nicht mehr, wenn sie offenkundig bewirtschaftet ist.

Gruß

Hi,

dass man seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muß, ist mir schon klar. Mir hatte nur jemand erzählt, das Schild sei Pflicht - und darüber habe ich im Netz nichts gefunden.

Merci für die Info
Rolf

Frei ist die Natur

ganz sicher nicht mehr, wenn sie offenkundig bewirtschaftet
ist.

Naja, die Offenkundigkeit ist aber nicht so wirklich immer gleich auch offensichtlich… :wink:
Typisches Beispiel wären da scheinbar ungepflegte Streuobstwiesen oder Weiden zur Gewinnung von Heu.