Hallo!
Person MH wohnt in der Stadt München (Stadtgebiet) in einer kleinen, fiktiven Wohnstraße.
Zwei schräg gegenüberliegende Grundstücke in dieser Straße werden seit Sommer 2006 bebaut. Nun soll ein weiteres Grundstück in 2007 / 2008 bebaut werden. Wiederum ein weiteres wird gerade verkauft und dann wohl auch neu bebaut.
Für die Anwohner ist das logischerweise kein Spaß: Baulärm, Dreck, Verkehrsbehinderungen.
Gibt es theoretisch eine Möglichkeit, die noch nicht begonnen Bauten zu verzögern, so dass man nicht 3-4 Jahre am Stück belästigt wird?
Oder muss der arme MH das einfach akzeptieren?
Eine weitere Frage: es geht immer noch um München: in der kleinen, fiktiven Wohnstraße standen fast ausnahmslos Einfamilienhäuser, DHH und RH.
Nun werden alte EFHs abgerissen und auf die Grundstücke jeweils 1-2 Häuser mit jeweils 6-8 Wohnungen gebaut. Zu diesen Häusern gehören zwar TGs, aber nur ein Stellplatz pro Wohnung. Es handelt sich um größere, gehobene Wohnungen. Klar, dass hier jeder 2 Autos hat.
Das Parken wird somit nach Fertigstellung garantiert eine Katastrophe in der kleinen, fiktiven Wohnstraße, die bereits jetzt ihre Anwohner mit Parkraumnot schlägt…
Gibt es Obergrenzen, wieviele Wohnungen in solch eine Straße gebaut werden dürfen? Müssen evtl. mehr TGs zur Verfügung gestellt werden, als der vorgeschriebene eine Stellplatz pro Wohnung, wenn die Parksituation ohnehin schon eng ist?
An wen kann man sich wenden?
Danke Euch und Grüße,
Mathias

. Richtig schön ist es wenn man es sich erlauben kann nicht weiterbauen zu müssen - meiner Exnachbarin hab ich dann erklärt ich hätte kein Problem damit einen 2,5m hohen Bauzaun (zur Absicherung der Baustelle) um das Grundstück zu ziehen und alles einfach liegen zu lassen.