Hallo Leute
Ich möchte gern wissen ob der Weg von der Arbeitsstelle zur Baustelle / Montageort zur Arbeitszeit zählt oder nicht.(Bei geregelten Arbeitszeiten also nix wie Außendienst oder so ähnlich und bei einem Arbeitsort der zum überwiegenden Teil immer der selbe ist = Wekstatt) Wo das geregelt ist kann ich nicht finden bzw wer das regelt. Genau wie bei Tarifverträgen ist hierzu im Netz fast nix zu finden, obwohl das für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Punkt ist. Das Arbeitszeitgesetz macht dazu keine Aussage, die Gewerkschaften rücken Informationen nur an Mitglieder raus und Arbeitgeberverbände und Innungen halten sich ebenfalls bedeckt.
Die Arbeitgeber sollte man vielleicht nicht fragen , denn die würden wenn diemerken das man keine Ahnung hat, das vielleicht dazu nutzen, das zu ihren Gunsten aus zulegen. Also frag ich mal hier.
Viel Grüße und Dank vorweg
Hallo Leute
Hallo,
Ich möchte gern wissen ob der Weg von der Arbeitsstelle zur
Baustelle / Montageort zur Arbeitszeit zählt oder nicht.(Bei
geregelten Arbeitszeiten also nix wie Außendienst oder so
ähnlich und bei einem Arbeitsort der zum überwiegenden Teil
immer der selbe ist = Wekstatt) Wo das geregelt ist kann ich
nicht finden bzw wer das regelt. Genau wie bei Tarifverträgen
ist hierzu im Netz fast nix zu finden,
Wenn die kein Gewerkschaftmitglied bist, gelten für Dich sowiso keine Tarifverträge!
obwohl das für viele
Arbeitnehmer ein wichtiger Punkt ist. Das Arbeitszeitgesetz
macht dazu keine Aussage, die Gewerkschaften rücken
Informationen nur an Mitglieder raus
Und mit was? Mit Recht.
und Arbeitgeberverbände
und Innungen halten sich ebenfalls bedeckt.
Die Arbeitgeber sollte man vielleicht nicht fragen , denn die
würden wenn diemerken das man keine Ahnung hat, das vielleicht
dazu nutzen, das zu ihren Gunsten aus zulegen. Also frag ich
mal hier.
Begriff: Arbeitszeit iSd ArbZG ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 Abs 1 ArbZG). Beginn und Ende werden nicht näher definiert. Ihre Bestimmung obliegt der Regelung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Sie beginnt spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit und umfasst jedenfalls die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird wie auch die, in der sich der ArbN dem ArbGeb uneingeschränkt zur Verfügung hält und arbeitsbereit ist. In Betracht kommen z.B. das Erreichen einer auswärtigen Baustelle.
(Küttner/Reinecke, Personalbuch 2007 Arbeitszeit Rz 7)
Viel Grüße und Dank vorweg
Grüße Michael
Nicht so schnell
Hi Michael
Wenn die kein Gewerkschaftmitglied bist, gelten für Dich
sowiso keine Tarifverträge!
Wenn ein allgemeinverbindlicher Tarif gilt oder die Bindung im Arbeitsvertrag fixiert ist, dann greift ein Tarifvertrag sehr wohl!
…wollte ich nur mal angemerkt haben…
LG
Guido
Hi!
Ich möchte gern wissen ob der Weg von der Arbeitsstelle zur
Baustelle / Montageort zur Arbeitszeit zählt oder nicht.(Bei
Vereinfacht (da ich die Details nicht kenne) eher nicht!
Recht verständlich und kurz findest DU es hier
http://www.stepstone.de/home_fs.cfm?contentpage=http…
Übrigens: WENN ein Tarifvertrag greift, so muss dieser im Betrieb ausliegen!
LG
Guido
Hallo
Das kommt auf den Einzelfall an. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, findet man oft die Regelung, daß die Differenz zwischen Anreise zum externen Arbeitsort minus der üblichen Fahrtzeit zur Firma als Arbeitszeit gewertet wird. Liegt die Baustelle also 1 Stunde von zuhause entfernt und die Firma nur 30 Minuten, dann wären 30 Minuten als Arbeitszeit zu werten. Aber, wie gesagt, ohne konkrete Information sind das lediglich wilde Spekulation. Ohne anderslautende Vereinbarung wäre es dann aber eine für beide Parteien faire Lösung, auf die man sich mit dem AG einigen kann.
Gruß,
LeoLo
Hi!
Ich möchte gern wissen ob der Weg von der Arbeitsstelle zur
Baustelle / Montageort zur Arbeitszeit zählt oder nicht.(BeiVereinfacht (da ich die Details nicht kenne) eher nicht!
Recht verständlich und kurz findest DU es hier
http://www.stepstone.de/home_fs.cfm?contentpage=http…
Da steht zwar die Hälfte drin nämlich der Hinweg zur Baustelle sei Arbeitszeit aber der Rückweg zur Arbeitsstelle wird nicht erwähnt. Also nach Ende der Beschäftigung auf der Baustelle die Fahrt zurück zur Werkstatt (nicht der Heimweg von dort natürlich)
Übrigens: WENN ein Tarifvertrag greift, so muss dieser im
Betrieb ausliegen!LG
Guido
Hi Michael
Wenn die kein Gewerkschaftmitglied bist, gelten für Dich
sowiso keine Tarifverträge!Wenn ein allgemeinverbindlicher Tarif gilt oder die Bindung im
Arbeitsvertrag fixiert ist, dann greift ein Tarifvertrag sehr
wohl!
Und wie kriegt man raus ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertag gilt??? Wer sagt einem das???
…wollte ich nur mal angemerkt haben…
LG
Guido
Und wie kriegt man raus ob ein allgemeinverbindlicher
Tarifvertag gilt??? Wer sagt einem das???
Es gibt eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht… (rechts unter „Downloads“ in HTML- und in pdf-Version)
Da steht zwar die Hälfte drin nämlich der Hinweg zur Baustelle
sei Arbeitszeit aber der Rückweg zur Arbeitsstelle wird nicht
erwähnt. Also nach Ende der Beschäftigung auf der Baustelle
die Fahrt zurück zur Werkstatt (nicht der Heimweg von dort
natürlich)
Dann konkretisier doch bitte mal „Baustelle“ bzw. für welche Gewerke du das wissen willst. Es gibt einen allgemeinverbindlichen BRTV Bau ( http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/zitieren-2.p…
MfG